Heinrich Schafmeister wurde 1957 im Ruhrgebiet geboren, wuchs dort auf und erhielt dort seine wesentliche Prägung. Der Beruf seines Vaters – hoher Richter der Sozialgerichtsbarkeit – wirkte auf den jungen Heinrich eher abschreckend und er nahm sich fest vor, später einmal etwas ganz, ganz anderes zu werden. Weiterlesen...

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  1. helmut rühl

    Gut so!!!
    Grüße Helmut Rühl

  2. zelluloid

    Die neue Regelung ist völlig willkürlich und berücksichtigt nicht, daß man knapp unten den Regulären erforderlichen 360 Tagen liegen kann innerhalb der Rahmenfrist– und trotz der neuen 180er -Regelung keinen Cent sieht, weil die befristeten Tätigkeiten jeweils länger als 42 Tage waren…. kann man zulange eingezahlt haben bei einer Versicherung???

    Es entsteht eine nicht zulässige Lücke zwischen 30-Tage Jobbern, die regelmäßig zu tun haben und denen, die dieselbe Anzahl an Tagen (oder mehr) eingezahlt haben z.B: durch Sommerfestspiele.

    Ich halte die ganze 42-Tage Regel und die geforderte “Überwiegendheit” für rechtswidrig, sittenwidrig und verfassungswidrig und klage bereits in Berlin dagegen. Gibt es ähnliche Fälle? Hilfe durch BFFS oder GDBA oder verdi?

    1. Heinrich Schafmeister

      Das Gesetz ist unzureichend. Das hat von Beginn an der BFFS bemängelt, das haben alle anderen Filmschaffendenverbände und ver.di beklagt, das haben sogar verantwortliche Politiker der CDU und der SPD eingestanden und Besserungen versprochen.

      Darum appellieren wir an sie, ihr Versprechen einzuhalten und die Mängel der Arbeitslosengeld-1-Reform für kurz befristet Beschäftigte zu beseitigen und damit nicht erst die 3 Jahre abzuwarten, auf die diese Regelung befristet ist und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden soll.

      Aber seien wir realistisch: Mit der großen Koalition gab es zum Ende der letzten Legislaturperiode zu dieser Reform nur eine Alternative – gar keine Reform! Die jetzige schwarz-gelbe Koalition hätte angesichts der gegenwärtigen Probleme erst recht nicht den Nerv, eine für uns Kulturschaffende so wichtige, grundsätzliche Weichenstellung vorzunehmen. Ohne diesen Reformansatz stünden wir heute mit völlig leeren Händen da und wären zudem um Jahre zurückgeworfen, weil die ungerechte, unseres Erachtens verfassungswidrige „strukturelle Benachteiligung“ der beschäftigten Künstler und Kulturschaffenden, die von der Bundestagsenquetekommission „Kultur in Deutschland“ Ende 2007 überzeugend herausgearbeitet wurde, inzwischen längst in Vergessenheit geraten wäre.

      Natürlich hatten wir uns von Anfang an auch vorbehalten, die gesetzliche Benachteiligung der kurz befristet Beschäftigten mittels einer Verfassungsklage zu bekämpfen. Und diese juristische Alternative bleibt eine strategische Option. Sie dauert aber nach Expertenmeinung mindestens 10 Jahre, weil erst die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit durchschritten werden müssten, bevor ein Richter ans Verfassungsgericht verweisen könnte. Wenn sich dort dann die Gesetzeslage als verfassungswidrig herausstellen sollte, hat der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten: Er stellt die Gleichbehandlung wieder her, indem er alle Beschäftigte entweder gleich günstig – oder gleich ungünstig stellt. Das heißt: Der politische Weg war und ist bei aller Beschwernis der vergleichsweise schnellere und treffsichere!

      Insofern sind wir froh, dass unsere „penetranten“ Anstrengungen seit Gründung des BFFS erfolgreich waren und der Gesetzgeber diesen klitzekleinen aber wichtigen Schritt 2009 gegangen ist. Wir wollen das Rad der Geschichte nicht zurückdrehen und sehnen uns nicht zurück nach den zähen Jahren des politischen Stillstandes und Ignoranz unserer Situation gegenüber.

      Wir „ackern“ weiter und bleiben hartnäckig, bis die letzte Ungerechtigkeit der Reform beseitigt ist.

      Das wird uns umso eher gelingen, je mehr die einzelnen Betroffenen vor und hinter der Kamera, am Theater usw. ihr Engagement bündeln und sich zusammenschließen. Der rege Mitgliederzuwachs des jungen BFFS (über 1.500) und seine rasanten Erfolge sind dafür ein lebhaftes Beispiel.

      Liebe Regisseure, liebe Kameraleute, liebe Beleuchter, liebe Garderobieren, liebe Kostüm-, Masken- und Szenenbildner usw.… liebe Schauspieler, bleibt nicht in Euren Nischen, stärkt die Verbände und Gewerkschaften, die Euch vertreten

      UND TRETET IHNEN BEI!

      Heinrich Schafmeister für den BFFS-Vorstand

  3. Matthias Beier

    Lieber Bffs, lieber Heinrich Schafmeister!

    Gratulation dazu, dass sich bei der Gesetzgebung etwas bewegt. Vielen Dank.

    Hier ein kleines Beispiel aus der Praxis als Beweis dafür, dass noch immer soziale Ungerechtigkeit für Schauspieler herrscht:

    Ich gehöre mit 17 Drehtagen im Jahr zu den überdurchschnittlich beschäftigten Kollegen. Ich habe in den letzten beiden Jahren 104 sozialversicherte Tage nachzuweisen. Meine Bearbeiterin beim Arbeitsamt hat mir jedoch erklärt, dass im Fall von bis zu 6 Wochen Beschäftigten innerhalb von zwei Jahren 180 versicherungspflichtige Tage für ALG I verlangt werden. Das wären mindestens 30 Drehtage im Jahr was für den Durchschnitt zu hoch gegriffen ist. Sollte dieser glückliche Fall dennoch eintreten, darf ich allerdings nicht mehr als 30 660€ brutto verdienen, was noch unrealistischer ist. Das heisst, ich falle als durchschnittlich beschäftigter Schauspieler in jedem Fall aus ALG I heraus! Und selbst wenn ich diese unvereinbaren Anforderungen erfüllt hätte, hätte ich auch nur Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld. Und um meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld durch sozialversicherte Nebenbeschäftigung zu erhöhen, müsste ich erst mal eine solche angemeldete Beschäftigung finden, die ich nach sechs Wochen auch wieder kündigen muss!

    Mein Antrag auf ALG I wurde abgelehnt und ich muss mich als Sozialfall für Hartz IV melden.
    Das zeigt der Status Quo der Sozialversicherung für Schauspieler ist eine Nullnummer!

    Es kann kein Zufall sein, dass man als Schauspieler in beiden Fällen aus dem Anspruch für ALG I fällt. Entweder ist der Grund die totale Nichtkenntnis realistischer Arbeitsbedingungen von Schauspielern oder eine bewusste Falltür des Gesetzgebers. Auf jeden Fall drückt sich der Staat um die solidarische soziale Absicherung von Schauspielern. Dies ist eine hochgradige Ungerechtigkeit und nur ein scheinheiliges Entgegenkommen des Gesetzgebers der nichts mit der Realität sondern nur mit Sonderfällen zu tun hat. Als arbeitsloser, ausgebildeter und seit über 15 Jahren arbeitender Schauspieler bin ich somit direkt ein Hartz IV – Fall.

    Die neue Gesetzesregelung ist -zum Glück- noch keine endgültige Regelung für Schauspieler. Denn sie ist in Wahrheit nur eine allgemeine Regelung für Teilzeit- und unständig Beschäftigte. Das mag für andere Berufe Sinn machen, aber ein versicherter Zeitraum von einem halben Jahr innerhalb von zwei Jahren bleibt für den Großteil der Film- und Fernseh-Schauspieler unrealistisch! Und die widersinnige Anforderung, dass man nicht über 6 Wochen beschäftigt sein darf und gleichzeitig innerhalb von zwei Jahren nicht mehr als 30 660€ verdienen darf, setzt dem aktiven Ausschluss durchschnittlich arbeitender Schauspieler die Krone auf! Ich bin als Schauspieler zu Armut und Hartz IV verurteilt!

    Meiner Meinung nach muss der Gesetzgeber nicht nur von der Bedingung abkehren, dass Beschäftigung nicht länger als 6 Wochen dauern dürfen, denn der Großteil der Jobs für Dreharbeiten in Nebenrollen sind tatsächlich nur sehr wenige Tage. Ich fordere, dass die Regelanwartschaft für Schauspieler wie früher von 24 auf 36 Monate angehoben wird! Denn speziell für Schauspieler muss es eine realistische Rahmenfrist für Versicherungszeiten geben. Um eine Zahl zu nennen, 120-180 versicherte Tage. Das wären im Schnitt 13-20 Drehtage im Jahr und selbst da könnte bereits ein Gros der Schauspieler nicht von sich behaupten, diese Anzahl an Drehtagen zu erreichen.

    Nun verfällt mein Anspruch – für den ich in die Arbeitslosenversicherung nicht unerheblich eingezahlt habe – und ich muss mich für Hartz IV anmelden. Bewerbungskosten, Agenturprovisionen, Krankenkasse, Fahrtkosten, Büromaterial, Fortbildungen, Datenbanken etc. fordern ihren Tribut und lassen Ersparnisse nicht zu. Einmal völlig abgesehen von den mittlerweile üblichen “Sondergagen” die mich trotz langjährigen Drehens auf Anfängergagen zurück fallen lassen. Aber dies ist noch mal ein anderes Thema.

    Die heutige Gesetzgebung ist unsolidarisch, ungerecht und verurteilt uns zu Sozialfällen. Diese Lücke durch die ich gefallen bin muss geschlossen werden.

    Schwarz/Gelb hin oder her – wenn gegen Bahnhöfe, Atomkraftwerke und Stadtplanung demonstriert werden kann, dann können auch wir Schauspieler gegen die Verurteilung zum Sozialfall demonstrieren! Man kann die Trommel gar nicht laut genug schlagen und vielleicht hören uns ja die Grünen!
    Wir müssen weiter kämpfen! Wir können uns auf dem bisher Erreichten mitnichten ausruhen!
    Ich weiss, der Bffs arbeitet nach Kräften und umso mehr Mitglieder brauchen wir, damit unsere Stimme gilt.

    Matthias Beier

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