Stammtische zur Umstellung des GVL- Verteilungssystems – Ein Protokoll

BFFS Geschäftsstelle
3. Mai 2011

Liebe Mitglieder,

in den letzten Monaten haben wir in Hamburg, Berlin, Köln und München Stammtische zur Systemumstellung der GVL veranstaltet. Der große Zuspruch von insgesamt über 350 Teilnehmern zeugte von der großen Relevanz dieses Themas.

Die Veranstaltungen waren informativ, warfen Fragen auf, zeigten mögliche Lösungswege, erzeugten teils hitzige und kontroverse Diskussionen und waren insgesamt äußerst konstruktiv. Ein herzlicher Dank an alle, für die rege Beteiligung und die vielen hilfreichen Anregungen.

Ein besonderer Dank geht an die Vertreter der GVL, Doréen Hillert (Teamleiterin AV-Medien), Burkhard Sehm (Justiziar) und Uwe Lietzow (Technischer Support), die quer durch die Republik zu unseren Stammtischen gereist sind.

Für alle Kolleginnen und Kollegen, die nicht dabei sein konnten, möchten wir an dieser Stelle eines der äußerst informativen Protokolle zur Verfügung stellen, die im Nachgang zu den Veranstaltungen entstanden sind.

Das Kölner Protokoll ist durch eine Zusammenfassung der Hintergründe und ein Frage-Antwort-Schema in besonderer Weise geeignet und bietet zahlreiche konkrete Hilfestellungen bei der Handhabung des neuen Systems. Ein großer Dank geht hierfür an BFFS-Mitglied und Kölner Stammtischpaten Florian Stiehler.

Wir werden Euch über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Mit herzlichen Grüßen

der Vorstand des BFFS
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Protokoll BFFS-Stammtisch Köln am 25. März 2011 – Thema GVL

Ort: Café Central, Jülicher Str. 1, 50674 Köln

Anwesend:
vom Vorstand: Julia Beerhold, Thomas Schmuckert, Heinrich Schafmeister,
von der GVL: Doréen Hillert (Leiterin Team AV), Burkhard Sehm (Justiziar), Uwe Lietzow (Technischer Support),
außerdem ca. 70 BFFS-Mitglieder/3 AgentenInnen/weitere Interessierte Nicht-BFFS-Mitglieder

1. Block: Systemwechsel bei der GVL: Warum? Und wie?

Thomas Schmuckert vom BFFS-Vorstand erklärte kurz die wichtigsten Veränderungen bei der GVL und warum diese nötig wurden.

Wie war es bisher:

  • der Großteil aller Gelder aus der Zweitverwertung wurde an deutsche Künstler ausgeschüttet, obwohl erhebliche Teile der in Deutschland gesendeten Produktionen ausländisch sind.
  • die Höhe der Ausschüttung war honorarbezogen (sprich, je mehr man beim Dreh verdient hatte, umso höher war die Ausschüttung der GVL für einen)

Problem:

  • das System der GVL war international einzigartig, da in den allermeisten anderen Ländern sich die Höhe der Ausschüttung nicht nach dem Honorar, sondern nach der Nutzung richtet (d. h. nur was ausgestrahlt wird, wird auch vergütet.),
  • die Abrechnung der Zweitnutzungsrechte soll international vergleichbar werden,
  • ausländische Verwertungsgesellschaften legten bei der europäischen Kommission Beschwerde ein,
  • die amerikanische Musikindustrie bemerkte, dass ihren Künstlern hier Gelder entgingen und war kurz davor zu klagen.

Lösung:

  • die GVL versucht möglichst schnell ihr System umzustellen, auch, um eine Klage zu vermeiden, die sich über Jahre hätte hinziehen können und dazu geführt hätte, dass es jahrelang überhaupt keine Ausschüttung mehr gegeben hätte.
  • Der Abrechnungsmodus der GVL wird von honorarbezogen auf nutzungsbezogen umgestellt, um internationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

Vorteil:

  • zum einen scheint die nutzungsbezogene Abrechnung gerechter zu sein: Nur was wirklich verwertet wird, wird auch vergütet.
  • zum anderen ist es der GVL nun möglich, Interessen der deutschen Künstler auch international zu vertreten.

Fazit:
Die Umstellung der GVL geht sehr schnell und kommt für viele überraschend. Sie war aber dringend notwendig, da der GVL mehrere Prozesse drohten und der internationale Druck massiv war.

Vergleich vorher/nachher:

Bisher
- Nachweisbogen
- Vergütungsgrundlage: Entgelte/Gage
- Nachweis von Lizenzen, Honoraren, Gehälter

NEU
- www.artsys.gvl.de
- Vergütungsgrundlage: tatsächliche Nutzung (muss gesendet worden sein!)
- Nachweis der Mitwirkung, ggf. Rolle, Funktion, Instrument, Drehtage, Takes

Burkhard Sehm, Justiziar der GVL, vertiefte den internationalen Kontext:

  • ein Großteil der in Deutschland genutzten Musikproduktionen und ein erheblicher Teil der genutzten audiovisuellen Produktionen sind ausländisches Repertoire,
  • aber nur ein Bruchteil des Verteilungsvolumens ging bisher ins Ausland. Daher wird dort seit langem eine Umstellung unseres Verteilungssystems gefordert.
  • Gleichzeitig konnte die GVL für GVL-Berechtigte keine Vergütungen aus dem Ausland generieren.
  • Um einen internationalen Informations- und Vergütungsaustausch zu ermöglichen, musste das GVL-Verteilungssystem international kompatibel umgestaltet werden.
  • Kompatibilität ist gegeben, wenn die konkrete Art der Mitwirkung an einer Produktion und ihre relevante Nutzung erfasst werden.
  • Grundlage für den Informationsaustausch wird geschaffen durch ARTSYS.GVL.
  • Weiterer Vorteil: Neben Zugriff auf Auslandsvergütungen werden auch Ausschüttungen für die Zweitverwertung von Wiederholungssendungen auch für Altproduktionen möglich.

Verschiedene Systeme im Ausland:

  • Frankreich: Wann man im Vor- oder Abspann erwähnt wird, bestimmt die Höhe der Ausschüttung > Problem: In Deutschland oft kein Vor- oder Abspann. Zudem wird in Frankreich nach der dramaturgischen Bedeutung und „Qualität“ der Rolle geurteilt.
  • Schweiz: Allein die Mitwirkung in einer Produktion entscheidet, d. h. Hauptrolle und Nebenrolle bekommen die gleiche Ausschüttung > Problem: Wer eine Nebenrolle hat, kann unter Umständen im gleichen Zeitraum in mehreren Produktionen mitwirken, als derjenige, der eine Hauptrolle spielt. Der Nebenrollenschauspieler würde dann mehr Ausschüttung bekommen, als der Hauptdarsteller.
  • Spanien: Es entscheidet, wie lange der jeweilige Schauspieler tatsächlich zu sehen war. Diese Zeit muss unter sehr viel Aufwand während der Ausstrahlung gestoppt werden > Problem: Sehr teuer, dadurch steht weniger Geld für die Ausschüttung bereit.

Neues System der GVL:
Die GVL hat in Zusammenarbeit mit dem BFFS ein neues System entwickelt, das versucht, die oben beschriebenen Probleme zu umgehen, indem es sehr einfach, aber auch möglichst gerecht ist.
Entscheidend für dieses System ist die Anzahl der Drehtage, die der jeweilige Schauspieler für die Produktion vor der Kamera stand. Nach dieser Anzahl wird ein Schlüssel errechnet, der die Höhe der Ausschüttung bestimmt. Dieser Schlüssel errechnet sich nach der Anzahl der Drehtage, die eine Produktion insgesamt gedauert hat. In die erste Kategorie fällt ein Schauspieler, wenn er über 40 % der Zeit an einer Produktion mitgewirkt hat. Die zweite Kategorie ist zwischen 20 % und 40 %. Und zur dritten Kategorie wird man gerechnet, wenn man unter 20 % der gesamten Drehzeit an dieser mitgewirkt hat.

Ausnahmen des neuen Systems:

  • Kinofilme: Da Kinofilme sehr unterschiedlich produziert werden, wodurch die Anzahl der Drehtage sehr variieren kann, wird hier jede Produktion einzeln betrachtet. Dies gilt auch für Eventmovies.
  • Hochfrequente serielle Produktion (Daily Soaps): Um den hohen Aufwand zu vermeiden, der hier anfallen würde, wenn man in einzelnen Drehtagen rechnen würde und zudem an einem Drehtag oft Szenen mehrerer Folgen gedreht werden, ist für die Ausschüttung nur entscheidend, in wie vielen Folgen man mitgewirkt hat. Dies gilt auch für Comedy-Formate unter 40 Min. Es müssen also statt der Drehtage die jeweiligen Folgen angegeben werden. In erster Linie gilt dies für „Gäste“. Der Hauptcast gibt bspw. den Zeitraum des Engagements an, so dass automatisch die erste Kategorie errechnet wird und die Anzahl aller Folgen im Vertragszeitraum.

Fragen und Antworten:

Warum erfolgte der Wechsel zum neuen System so schnell?
Die Begehrlichkeiten anderer Länder waren so massiv, dass die GVL ihr System möglichst schnell umstellen musste, um Prozesse zu vermeiden, die weitere Ausschüttungen verhindert hätten.

Gibt es dieses Jahr Sonderausschüttungen?

  • Ja, mit den PC-Herstellern konnte eine Einigung über die Jahre 2002 bis 2007 getroffen werden. Hier erfolgte bereits eine Sonderausschüttung.
  • Problem: Es gibt sieben verschiedene Herstellerverbände, mit denen die GVL Einigungen treffen muss. Es sind also weitere Sonderausschüttungen zu erwarten.

2. Block: www.artsys.gvl.de; Wie funktioniert das neue System?
Schritt für Schritt Anleitung für artsys.gvl:

  • Im Internet auf www.artsys.gvl.de gehen.
  • Unter „So nutzen Sie ARTSYS.GVL“ bei Punkt 1. auf „hier“ klicken. Es öffnet sich ein Fenster, in das man seine Vertragsnummer (steht auf jedem Brief der GVL) und sein Geburtsdatum eingeben muss.
  • Nach der Eingabe von Vertragsnummer und Geburtsdatum unten auf „Registrieren“ klicken. Jetzt dauert es ein paar Tage, denn die eigentlichen Zugangsdaten werden von der GVL per Post verschickt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgen diese Angaben nicht via E-Mail.
  • Sind die Zugangsdaten angekommen, kann man sich unter www.artsys.gvl.de oben rechts einloggen. Unter „Benutzer“ wird die Vertragsnummer eingegeben und unter „Passwort“, dass mit der Post geschickte Passwort. Danach auf „Anmelden“ klicken.
  • Es öffnet sich das neue Artsys-Portal der GVL. Der erste Klick sollte auf „Datenbankrecherche“ oben links gehen. (Nicht auf „Meine Mitwirkungen“, denn hier wird’s erst interessant, wenn man schon was eingegeben hat!)
  • Fährt man mit dem Mauszeiger über „Datenbankrecherche“ öffnet sich ein Popup-Menü. Für Schauspieler interessant ist der letzte Menüpunkt „Filme, Serien, Konzerte u.a.“ Also ein Klick hierauf.
  • Man erhält zwei Möglichkeiten. 1. „Meinen Namen suchen“ und 2. „Erweiterte Suche“. Hier die Empfehlung auf „Erweiterte Suche“ zu klicken.
  • Es öffnet sich die Suchmaske. Hier kann man nach Sendetitel, Folgentitel, Sendezeit, Schauspieler, Regisseur etc. suchen. Zunächst empfiehlt sich die Suche nach dem eigenen Namen. Da das Portal momentan noch keine sog. Volltextsuche unterstützt, ist es sinnvoll, den Namen in unterschiedlichen Variationen einzugeben. Also „Thomas Müller“, UND AUCH „Müller, Thomas“ und alle Namensvariationen unter denen man für eine Produktionsfirma gearbeitet hat. Also auch Künstlernamen etc.
  • Sind Produktionen mit dem Schauspielernamen bereits registriert, erscheinen diese nun.
  • Jetzt klickt man auf jede einzelne Produktion, setzt einen Haken vor die eigene Rolle und gibt rechts die Anzahl der Drehtage ein. Danach klickt man auf „Mitwirkung speichern“. Danach erscheint rechts neben der Anzahl der Drehtag ein Kreis. Damit ist man für diese Produktion erfasst und die GVL verifiziert die Mitwirkung noch.

Fragen und Antworten:

Was mache ich, wenn ich bei einer Produktion, für die ich gearbeitet habe, nicht gelistet bin?

  • Zunächst sucht man in der Suchmaske nach der Produktion. Dies geht entweder mit dem Sendetitel oder dem Folgentitel. Achtung: Auch hier ist es wichtig, den Titel exakt einzugeben. Bsp.: „Die Rosenheimcops“ UND NICHT NUR Rosenheimcops, weil das System die Serie sonst nicht findet. An ei-ner Verbesserung der Titelsuche wird derzeit gearbeitet.
  • Hat man den Film oder die Folge gefunden, klickt man diese an. Jetzt kann man unter „Rolle“ z. B. „Schauspieler“ auswählen und unter „Rollenname“, die Rolle neu anlegen. Auch hier wieder die Anzahl der Drehtage eingeben und auf „Mitwirkung speichern“ klicken.
  • Die Rolle ist nun angelegt und wird von der GVL verifiziert.

Was mache ich, wenn mein Film oder meine Folge noch nicht gefunden wird?

  • Es sind nur Filme und Folgen erfasst, die bereits ausgestrahlt wurden. (zurzeit nur die, ab 60 Minuten Länge (Stand: Ende März 2011))
  • Die Datenbank der GVL ist aufgrund der schnellen Umstellung noch nicht vollständig und wird täglich erweitert. Einfach nach ein paar Wochen noch mal versuchen, die Produktion zu finden.

Was mache ich, wenn die Produktion auch nach längerer Zeit nicht zu finden ist?

  • Zunächst herausfinden, ob der Sendetitel vielleicht anders lautet als der Arbeitstitel. Die GVL bekommt den endgültigen Sendetitel, aber nur teilweise auch eventuelle Arbeitstitel geliefert. Hier kann eine einfache Google-Suche schon Aufschluss geben. Alternativ Recherche über „imdb“ oder „crew-united“.
  • Wenn trotzdem der Sendetitel nicht zu finden ist: E-Mail an recherche@gvl.de schicken. Die GVL prüft dann die mögliche Lücke in der Datenbank.

Was passiert, wenn die gleiche Produktion immer wieder mit unterschiedlichen Titeln ausgestrahlt wurde?
Die GVL erfasst alle ausgestrahlten Titel. Also muss man nach allen suchen und sich dort gesondert eintragen.

Kann es sein, dass ich unter einem falschen Namen/Künstlernamen geführt werde?
Die GVL erfasst den Namen, der ihr vom Dienstleister übermittelt wurde. Man muss also wissen, bei wem man unter welchem Namen gearbeitet hat.

Was passiert, wenn ich mich nicht bis zum 30.06.2011 im neuen System registrieren lasse?

  • Aufgrund der Umstellung hat die GVL eine großzügige Drei-Jahres-Frist festgelegt. Man kann sich also für die Produktionen ab 2010 bis 2013 eintragen.
  • ABER: Für die GVL erleichtert es die Arbeit sehr, wenn wir uns alle möglichst schnell eintragen und wir bekommen unsere Ausschüttungen schneller. Deshalb: Möglichst schnell registrieren!!!

Wann wird eine Produktion, die ausgestrahlt wurde, im System der GVL erfasst?
Die GVL bekommt die Sendeinformationen im Wochenrhythmus, so dass die Produktionen also ein bis zwei Wochen nach der Ausstrahlung im System sein müssten.
Wie funktioniert die Erfassung im Synchronbereich?
Hier entscheiden die Anzahl der Takes über die Ausschüttung. Statt der Anzahl der Drehtage, gibt man also rechts die Anzahl der Takes ein.

Kann ich mir bei der Erfassung im Artsys.gvl-System helfen lassen?

  • Die Erfassung im GVL-System ist rein rechtlich eine höchstpersönliche Angelegenheit, so dass empfohlen wird, es wirklich selbst zu machen.
  • ACHTUNG: Wir warnen ausdrücklich vor Dienstleistern, die sich unter dem Namen GVL-Service per E-Mail an Euch wenden, um bei der Eintragung zu helfen. Diese E-Mails werden nicht von der GVL verschickt. Die Telefonnummern und E-Mailadressen der GVL stehen am Ende dieses Protokolls!

Werden von der GVL keine Nachweise mehr verlangt, wie früher?

  • Doch, die GVL prüft alle Eintragungen, die im System vorgenommen wurden und setzt sich unter Umständen mit einem in Verbindung, um Nachweise zu fordern.
  • Allerdings muss man als Schauspieler nicht mehr von sich aus Nachweise an die GVL schicken.
  • Der BFFS empfiehlt, grundsätzlich alle Drehpläne und Dispos aufzuheben. Nicht nur als Nachweis für die GVL, sondern auch aus sozialrechtlichen Gründen.

Was mache ich, wenn ein Kinofilm, in dem ich mitgewirkt habe, im Fernsehen als Mehrteiler ausgestrahlt wird?
Man verteilt dann die Anzahl der Drehtage auf die einzeln ausgestrahlten Teile des Kinofilms. Bspw. Buddenbrooks: ein Kinofilm, im TV als Zweiteiler. Wenn man als Schauspieler 10 Drehtage hatte, verteilt man diese zu gleichen Teilen auf die beiden TV-Teile, d. h. 5 Drehtage beim ersten Teil eintragen und 5 beim zweiten.

Was passiert, wenn z. B. im Comedy-Bereich einzelne Sketche immer wieder in neuen Folgen verwendet werden?
Die Mitwirkung in der Folge zählt. D. h., man muss sich für jede Folge einzeln eintragen.

Wo kann ich sehen, für welche Produktionen ich bereits erfasst bin?
Bei einem Klick auf „Meine Mitwirkungen“ oben links, erscheinen alle Produktionen, für die man bereits erfasst ist.

Was passiert, wenn die Produktion, bei der ich mitgewirkt habe, nicht ausgestrahlt wird?
Die Zweitverwertungsrechte beziehen sich nur auf ausgestrahlte Produktionen, so dass auch nur für diese Ausschüttungen anfallen.

Erhalte ich auch eine Ausschüttung, wenn eine Produktion wiederholt wird?
Ja, im neuen System der GVL werden auch Wiederholungen erfasst und mit einer Ausschüttung bedacht, die etwas geringer ausfällt, als die Erstausschüttung.

Was mache ich, wenn ich den Namen meiner Rolle nicht mehr weiß?

  • Neue Rolle anlegen, u. U. mit dem Titel „Zweite Frau von links“ oder ähnlichem.
  • In so einem Fall wird die GVL Belege (z. B. Vertrag) für die Mitwirkung anfordern.

Ich habe mich bereits bei mehreren Produktionen gefunden, obwohl ich noch nichts eingegeben habe?
Die GVL erhält Angaben über Mitwirkungen von den Sendern und pflegt diese in die Datenbank ein. Allerdings fehlen Angaben über die Anzahl der Drehtage, so müssen die auf jeden Fall vom einzel-nen Schauspieler nachgetragen werden. Als Standard ist 1 Drehtag voreingestellt.

Was ist mit Internet-Produktionen?
Die Ausstrahlung im Internet ist Erstverwertung und nicht Zweitverwertung. Allerdings ist natürlich auch hier eine Zweitverwertung, z. B. in Form einer Privatkopie möglich. Leider ist der ganze Internetbereich zurzeit noch eine rechtliche Grauzone, die in Zukunft auf politischer Ebene geklärt werden muss.

Welche Formate sind anerkannt?

  • Grundsätzlich alle fiktionalen Produktionen: z. B. Kino, Movies, Serie, Reihe, Mehrteiler, Daily und auch Kurzfilme, sofern sie im TV ausgestrahlt wurden, ebenso Theateraufzeichnungen und Musikvideos.
  • NICHT verwertungsrelevant sind z. B. Werbung, Synchronisation von Computergames. Diese Kategorien werden nicht als „künstlerische Mitwirkung“ anerkannt.

Was ist mit Filmen, die nur auf Festivals laufen oder nur als DVD herauskommen?
Wenn diese Filme nicht im Fernsehen ausgestrahlt werden, sind sie leider nicht verwertungsrelevant. Beispiel Festivalfilm: eine Zweitverwertung, z. B. in Form einer legalen Privatkopie ist bei einem nur auf Festivals laufenden Film nicht möglich.

Was ist mit alten Produktionen, die wiederholt werden?

  • Es werden alle Produktionen erfasst, die seit 1998 ausgestrahlt wurden. Dazu zählen auch Produktionen, die seitdem wiederholt wurden und eigentlich älter sind.
  • Es ist also sinnvoll, auch nach älteren Produktionen zu suchen und sich dort zu registrieren, weil man auch für Wiederholungen eine Ausschüttung erhält.
  • Alte Produktionen, die jetzt wiederholt werden, werden von der GVL so behandelt, als würden sie zum ersten Mal ausgestrahlt.

Welche Ausstrahlungen und Sender erfasst die GVL überhaupt?
Die GVL erfasst alle relevanten Sender von den öffentlich-rechtlichen, über die großen Privaten bis zu den kleinen Privaten (wie z. B. TV München).

Muss ich mich noch bei ausländischen Verwertungsgesellschaften anmelden?

  • Einer der Vorteile am neuen System ist, dass die GVL ein Abkommen mit folgenden Verwertungsgesellschaften schließen konnte: VDFS (Österreich), AISGE (Spanien), ADAMI (Frankreich). Auch für Musiktonträger bestehen Gegenseitigkeitsverträge, z. B. RAAP (Irland), SENA (Holland), PPL (Großbritannien), AIE (Spanien).
  • Hier werden die Erlöse weitergeleitet und man muss sich dort nicht mehr anmelden!

Was ist eigentlich Zweitverwertung?

  • Die Ausstrahlung im Fernsehen oder im Kino oder auch im Internet bezeichnet man als Erstverwertung. Diese ist durch den Vertrag, den man mit den jeweiligen Produktionsfirmen geschlossen hat, abgegolten.
  • Die Ausstrahlung ist also lediglich die Grundlage für die Annahme, dass eine Zweitverwertung stattfindet. Z. B. je öfter eine Sendung ausgestrahlt wurde, desto öfter könnte sie auch „zweitverwertet“ werden.
  • Eine Zweitverwertung ist z. B. eine öffentliche Bereitstellung eines Films im Hotel oder auch jede Form von Privatkopie, z. B. die Aufzeichnung eines im Fernsehen ausgestrahlten Films auf Festplatte oder DVD.
  • Deshalb zahlen Hotels oder auch PC-Hersteller Gebühren an die GVL.

Was mache ich, wenn ich kein Internet habe?

  • In Ausnahmefällen versendet die GVL Papiermailbögen, in die man dann alle Produktionen eintragen kann, bei denen man mitgewirkt hat.
  • Die GVL rät aber dazu, möglichst das artsys-System zu nutzen, zum einen, weil die Papiermailbögen den Aufwand enorm erhöhen, was zwangsläufig zu höheren Kosten bei der GVL führt und im Umkehrschluss zu geringeren Ausschüttungen, zum anderen, weil es wesentlich einfacher und schneller ist, sich per Klick in Produktionen einzutragen, die im System bereits erfasst sind.

Kontakte zum TV Team TV und Radio Wort:

- Tatjana Müller: 0 30 / 48 48 38 71, Mueller@gvl.de
- Jasmine Baginski: 0 30 / 48 48 38 41, Baginski@gvl.de
- Ulrike Witt: 0 30 / 48 48 36 58, Witt@gvl.de
- Iris Prott: 0 30 / 48 48 39 42, Prott@gvl.de
- Karina Roth: 0 30 / 48 48 39 54, Roth@gvl.de
- Kontakt zum ARTSYS.GVL-Support: 0 30 / 48 48 36 77