Pressemitteilung: Gut gemeint und doch daneben!

BFFS Geschäftsstelle
18. Mai 2011

BFFS-Vorstandsmitglied Heinrich Schafmeister setzt sich vor dem Bundestagsausschuss für fairen Arbeitslosengeld-I-Bezug ein

Berlin, 18. Mai 2011

Vor dem Bundestagsausschuss „Kultur und Medien“ forderte Heinrich Schafmeister, Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes der Film- und Fernsehschauspieler e.V. (BFFS), am vergangenen Mittwoch die sofortige Nachbesserung der Gesetzesreform zum Arbeitslosengeld-I-Bezug für kurz befristet Beschäftigte, zu denen auch die Film- und Fernsehschauspieler zählen.

Neuregelung von Arbeitslosengeld I

In der Sitzung am 11. Mai 2011 lud der Ausschuss Experten und Interessenvertreter ein, um sich ein genaues Bild der sozialen Lage von Kulturschaffenden zu machen. Heinrich Schafmeister erläuterte die Forderung des BFFS im Bezug auf die Gesetzesreform zum Arbeitslosengeld-I-Anspruch für kurz befristet Beschäftigte, die nach jahrelangem Ringen und durch das große Engagement des BFFS im August 2009 in Kraft trat. Die Neuregelung betrifft auch Schauspieler, welche i.d.R. nur kurz währende Engagements haben, die nicht nahtlos aufeinander folgen. Obwohl sie während ihrer Engagements stets Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, können sie wegen der temporären Beschäftigung und den Lücken dazwischen unmöglich die erforderlichen Vorversicherungszeiten von 12 Monaten innerhalb der letzten 2 Jahre nachweisen.

Zahlen belegen: Neuregelung greift nicht

Anhand der eindeutigen Ergebnisse der BEMA Studie zur Lebensrealität von Schauspielern, die im Auftrag des BFFS an der Uni Münster durchgeführt worden ist, zeigte Schafmeister, dass die Neuregelung zum Bezug von Arbeitslosengeld I kaum etwas verändert hat. Lediglich 4,6 % der befragten Schauspieler hätten 2010 aufgrund der Neuregelung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I geltend machen können, obwohl 68,1 % aller Schauspieler unterdurchschnittlich verdienten. Schafmeister zeigte zudem auf, dass auch Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit eindeutig in die gleiche Richtung weisen und belegen, dass die vorherigen Schätzungen der Mehrkosten weit überzogen waren.

Heinrich Schafmeister forderte die Politiker des Ausschusses auf, nicht länger zu warten, sondern sofort zu handeln. Er prangerte die berufsfernen Bedingungen an, die kurz befristet Beschäftigte erfüllen müssen, um die Neuregelung in Anspruch nehmen zu können: Die Reform gilt lediglich für Personen, die überwiegend bis zu 6 Wochen engagiert werden und darüber hinaus in den letzten 12 Monaten nicht mehr als derzeit 30.660 Euro verdient haben.

Nachbesserung gefordert

Der BFFS schlägt vor, die Zugangshürden zu entschärfen, z. B. mit der Verlängerung der 6-Wochen-Frist auf drei Monate und einer Abschaffung oder deutlichen Erhöhung der Verdienstgrenze. Weiterhin sollte mittelfristig die Sozialversicherungspflicht für kurz befristet Beschäftigte verstetigt, d. h. nicht mehr taggenau bemessen, sondern auf den jeweiligen Kalendermonat aufgerundet werden.

„Fortschritte in der Sozialgesetzgebung“, resümiert der Schauspieler augenzwinkernd, „erfolgen nur in homöopathischen Dosen.“ Deshalb erwartet er vom Gesetzgeber auch nicht morgen den großen Wurf, sondern regelmäßig viele kleine Schritte in die richtige Richtung, um die strukturelle Benachteiligung der Künstler und Kulturschaffenden im Sozialsystem langfristig zu beseitigen.