Pressemitteilung: BFFS fordert mutige Korrektur zur Arbeitslosengeld-1- Regelung nicht nur für Künstler

BFFS Geschäftsstelle
24. April 2012

Anhörung des BFFS vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin, den 24. April 2012

Anlässlich einer öffentlichen Anhörung zum Anwartschaftszeit­änderungsgesetz vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales begrüßte der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler die Bemühungen aller politischen Kräfte, die bestehende Regelung wirkungsvoller zu gestalten und die bestehenden Hürden abbauen zu wollen. Neben den BFFS-Vorstandsmitgliedern und Schauspielern Heinrich Schafmeister und Thomas Schmuckert waren auch Eleonore Weisgerber, Florian Lukas, Benno Fürmann und Nina Kronjäger bei der Anhörung anwesend und unterstrichen damit die Wichtigkeit des Themas. In einer Stellungnahme fordert Heinrich Schafmeister von den Parteien einen mutigen Schritt bei der Nachbesserung des Anwartschaftszeitänderungsgesetzes. Dieses biete in seiner jetzigen Form kurz befristet Beschäftigten keine ausreichende soziale Sicherung.

Der BFFS befürchtet, dass der nächste Reformschritt wieder zu vorsichtig ist. Damals wie heute ist der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler überzeugt, dass das Reformziel, nämlich der Benachteiligung von kurz befristet Beschäftigten beim Arbeitslosengeld-1-Anspruch entgegenzuwirken, nur erreicht werden kann, wenn

  • die Dauer der Beschäftigungen, aus denen die überwiegenden Anwartschaftstage stammen, von 6 Wochen auf mindestens 3 Monate verlängert wird.
  • die Verdienstgrenze von derzeit 31.500 Euro ganz gestrichen oder – falls unverzichtbar – weitaus höher angesetzt wird.

Zudem plädiert der BFFS dafür, den kurz befristet Beschäftigten bereits ab einer viermonatigen anstatt einer sechsmonatigen Anwartschaftszeit einen Arbeitslosengeld-1-Anspruch zu ermöglichen.

In seinen Forderungen bezieht sich der BFFS auf eine in Zusammenarbeit mit der Westfälischen Wilhelmsuniversität Münster durchgeführte BEMA-Studie und die Evaluierung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), deren Ergebnisse zeigten, dass die aktuelle Fassung des Anwartschaftszeitänderungsgesetzes nicht greift.

Gerade im Hinblick auf die steigende Zahl der Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen sei es dringend notwendig, die Regelung anzupassen. „Das Gesetz darf keinesfalls als Sonderregelung für Kulturschaffende verstanden werden“, betont Heinrich Schafmeister, Vorstandsmitglied des BFFS: „Immer mehr Berufe und Branchen sind von atypischen Beschäftigungsarten geprägt. Wer am Fortbestand unseres Sozialversicherungssystems interessiert ist, darf dieser Frage nicht ausweichen.“

Die eingereichten Vorlagen aller Parteien zeigten, dass drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes die unterschiedlichen politischen Forderungen näher beieinander liegen und die Bedürfnisse der Betroffenen besser verstanden werden. „Die Probleme sind erkannt. Jeder Schritt zum Abbau der restriktiven Anspruchsvoraussetzungen geht in die richtige Richtung. Wir wünschen uns, dass die Regierung den Mut aufbringt, einen wirklichen Durchbruch zu wagen", ergänzt BFFS-Vorstandsmitglied Thomas Schmuckert.