2:1 gewonnen

Heinrich Schafmeister
15. Juni 2012

Die Arbeitslosengeld-1-Reform bleibt bestehen – und wird etwas verbessert

In der Nacht vom 14. auf den 15. Juni hat der Bundestag das Anwartschaftszeitänderungsgesetz für den Arbeitslosengeld-1-Anspruch der kurz befristet Beschäftigten für weitere 2 Jahre verlängert und eine dezente Nachbesserung vorgenommen. Zu dezent, findet der BFFS und freut sich trotzdem über den kleinen Fortschritt.

Erst nach Jahren intensiver Bemühungen des BFFS und anderer Verbände und Gewerkschaften trat am 1. August 2009 ein auf 3 Jahre befristetes Gesetz in Kraft, das die Benachteiligung der kurz befristet Beschäftigten – wie z. B. Schauspieler – beim Arbeitslosengeld-1-Anspruch abmildern sollte. Obwohl wir hohe Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, haben wir aufgrund unserer gestückelten Erwerbsbiografie kaum eine Chance, die „normalen“ Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen, um Arbeitslosengeld 1 zu bekommen. Wir schaffen es einfach nicht, in der Rahmenfrist von 2 Jahren 360 sozialversicherte Arbeitstage zu sammeln.

Das Anwartschaftszeitänderungsgesetz von 2009 versprach nun denjenigen einen Arbeitslosengeld-1-Anspruch, die in der 2-jährigen Rahmenfrist wenigstens 180 sozialversicherte Arbeitstage ergattern konnten. Allerdings mussten sie weitere Bedingungen erfüllen:

  • Die meisten dieser Arbeitstage mussten aus Beschäftigungen stammen, die nicht länger als 6 Wochen dauerten (die s. g. „Befristungsgrenze“)
  • und der sozialversicherungspflichtige Bruttoverdienst des letzten Jahres durfte nicht höher als die Bezugsgröße (zurzeit 31.500 €) sein (die s. g. „Verdienstgrenze“).

Wir vom BFFS begrüßten damals die Reform als wichtiges Signal, aber kritisierten von Anfang an, dass die Befristungsgrenze viel zu kurz ausfalle und stattdessen mindestens 3 Monate lang sein müsste und die Verdienstgrenze gänzlich fehl am Platz wäre, weil sie systemfremd und ungerecht sei.

Nach fast 3 Jahren steht nun fest, das Gesetz war zu zaghaft, um seine erhoffte Wirkung entfalten zu können. Insbesondere an den kritisierten Hürden scheiterten die meisten kurz befristet Beschäftigten. Nur ca. 240 von ihnen pro Jahr verhalf die Reform zu einem Arbeitslosengeld-1-Anspruch. Darunter waren weniger als die Hälfte Künstler und Kulturschaffende. Eine große Enttäuschung – gerade für uns!

Nun stellte sich die Frage: Wie würde der Gesetzgeber mit dem Flop der Reform umgehen?

Würde er dem Drängen der übermächtigen Wirtschaftsvertreter nachgeben und das Gesetz nach 3 Jahren ersatzlos auslaufen lassen?

Oder würde er den Argumenten des BFFS, der anderen Filmschaffendenverbänden und ver.di folgen? Wir forderten, das Gesetz nicht sterben zu lassen, sondern im Gegenteil seine Fesseln zu lockern, damit die gewünschte Hilfe bei unseren Kolleginnen und Kollegen auch wirklich ankommt.

Das Spiel war völlig offen:

Die Kulturpolitiker der Regierungskoalition wollten das Gesetz fortführen und planten eine minimale Nachbesserung. Demnach sollte ohne weitere Veränderungen nur die 6-wöchige Befristungsgrenze auf 10 Wochen verlängert werden. Aber ob auch der Wirtschaftsflügel der Regierung mitziehen würde, war alles andere als sicher.

Die Oppositionsparteien wiederum haben sich weit aus dem Fenster gehängt und versprachen, die Befristungs- und die Verdienstgrenze ersatzlos zu streichen. Bündnis 90/Die Grünen wollten zusätzlich die nötige Anwartschaftszeit von 6 auf 4 Monate absenken und die SPD und Die Linken wollten sogar die 2-jährige Rahmenfrist auf die 3 Jahre der Vor-Agenda-2010-Zeiten zurückdrehen. So verlockend diese Konzepte für uns wären, verfolgen sie natürlich auch das Zeil, die Regierung mit ihrem bescheidenen Plan alt aussehen zu lassen.

Die Oppositionspläne brachten die einflussreichen Wirtschaftskreise noch mehr auf die Palme. In der öffentlichen Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales am 23. April saßen nicht nur neben anderen „Sachverständigen“ die Vertreter des BFFS, sondern auch im Zuschauerraum einige Schauspielkolleginnen und -kollegen. Sie wurden Zeugen, wie die Wirtschaftsvertreter in unsere Richtung wetterten, es gäbe für uns keine Schutzrechtfertigung und wir hätten kein Schutzbedürfnis. Die Arbeitslosenversicherung sei nicht dazu da, sich von „Kurzzeitbeschäftigungen auszuruhen“. „Die niedrigen Zahlen der Inanspruchnahme der Sonderregelung für überwiegend kurzfristig Beschäftigte“, folgerten sie, seien „ein Indiz für den mangelnden Bedarf.“ Sie malten den Teufel an die Wand, das Gesetz setze falsche Anreize, und forderten, es „ohne weitere Verlängerung zum August 2012 auslaufen“ zu lassen. Angesichts des heftigen Gegenwinds mussten wir uns fragen: Kann das Gesetz noch kippen? Wird das Spiel noch zurück gedreht?

Seit Donnerstagnacht sind die Würfel vorerst gefallen: Wir haben 2:1 gewonnen!

1:0 Das Anwartschaftsänderungsgesetz wird für weitere zwei Jahre verlängert und nicht – wie von der Wirtschaft gefordert – eingestampft.

2:0 Das Gesetz wird sogar leicht nachgebessert. Die Befristungsbegrenzung wird entsprechend dem kulturpolitischen Willen der Regierungskoalition von 6 auf 10 Wochen erweitert. Das könnte gerade für einige TeamkollegInnen und TheaterschauspielerInnen hilfreich sein, den Arbeitslosengeld-1-Anspruch zu erlangen.

2:1 Die Nachbesserung bleibt weit hinter den BFFS-Vorstellungen zurück, die Befristungsbegrenzung auf zumindest 3 Monate zu verlängern und die Verdienstgrenze gänzlich abzuschaffen. Eine Chance wurde vertan. Einige der kurz befristet beschäftigten KünstlerInnen und Kulturschaffenden werden nun einen Arbeitslosengeld-1-Anspruch bekommen, die meisten werden leider weiterhin leer ausgehen.

Der Bundestagsbeschluss ist also ein kleiner aber wichtiger Fortschritt!

Dieser knappe Sieg wäre undenkbar ohne den jahrelangen unermüdlichen Einsatz insbesondere der kulturnahen Politiker – unter ihnen z. B. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU), Wolfgang Börnsen (CDU), Gitta Connemann (CDU), Reiner Deutschmann (FDP), Monika Grütters (CDU), Lukrezia Jochimsen (Die Linke), Angelika Krüger-Leißner (SPD), Agnes Krumwiede (Bündnis 90/Die Grünen), Brigitte Pothmer (Bündnis 90/Die Grünen), Sabine Zimmermann (Die Linke) u. v. a. Sie haben in ihren jeweiligen Parteien mit kulturpolitischen Themen oft einen schweren Stand und machen sich trotzdem für uns stark. Sie verdienen unseren Dank – und unsere ständige Ermutigung, mit ihrem Engagement bloß nicht nachzulassen. Wir brauchen ihre wertvolle Kraft nicht nur beim Thema Sozialer Schutz, sondern auch beim gefährdeten Urheberrecht, für unsere GVL-Interessen, und außerdem ihre moralische Unterstützung, wenn es um unsere Tarif- und Senderpolitik geht.

Übrigens: Die beschlossene Arbeitslosengeld-1-Regelung ist bis August 2014 befristet und soll zwischenzeitlich evaluiert und gegebenenfalls am Ende nachgebessert werden.

Diese Zeit muss der BFFS nutzen. Nicht zuletzt die vielen Autogrammkarten unserer Schauspielerinnen und Schauspieler „Für Ursula, für Angela und für Arbeitslosengeld 1" waren charmante Grüße, die weitere Türen (und Herzen) in der Politik öffneten. In diesem Sinne wird der BFFS nachsetzen. Falls bei der nächsten Bundestagswahl 2013 die jetzigen Oppositionsparteien zum Zug kommen sollten, werden wir uns natürlich auf ihre weitreichenden Konzepte berufen.

Wir Schauspielerinnen und Schauspieler dürfen gerade bei der schleppenden Arbeitslosengeld-1-Entwicklung auf keinen Fall die Geduld verlieren und müssen nach diesem knappen Sieg noch so manche Etappe erringen, bevor wir im Finale stehen.

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