ARD und ZDF sägen am Ast, auf dem sie sitzen

BFFS Geschäftsstelle
6. Mai 2013
Copyright eriwst
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Anlässlich der Verleihung des deutschen Filmpreises am 26. April forderten die Produzentenallianz, der BFFS und alle Organisationen der Film- und Fernsehschaffenden: ARD und ZDF müssen sich zum Kinofilm bekennen! Er ist Teil ihres Kulturauftrags. Diese Resolution wurde dringend notwendig, weil die in der Gebührenkritik stehenden öffentlich-rechtlichen Anstalten äußern, sich ihrer Verantwortung für den deutschen Kinofilm entziehen zu wollen.

Die neue Haushaltsabgabe für ARD und ZDF lässt nicht gerade die Herzen höher schlagen. Überhaupt stößt die Gebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender auf immer weniger Verständnis in der Bevölkerung.

Das wäre der richtige Moment, an die besondere Verantwortung von ARD und ZDF zu erinnern, die ihnen das Bundesverfassungsgericht in der dualen Ordnung des Rundfunks zumisst:

„In dieser Ordnung … ist die unerlässliche ‚Grundversorgung’ Sache der öffentlich-rechtlichen Anstalten, zu der sie imstande sind, … weil sie nicht in gleicher Weise wie private Veranstalter auf hohe Einschaltquoten angewiesen, mithin zu einem inhaltlich umfassenden Programmangebot in der Lage sind. Die damit gestellte Aufgabe umfasst die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik.“

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgericht …

„kommt es darauf an zu gewährleisten, dass der klassische Auftrag des Rundfunks erfüllt wird, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und politische Willensbildung, neben Unterhaltung und über laufende Berichterstattung hinausgehender Information seine kulturelle Verantwortung umfasst.“

Diese essentiellen Funktionen, schlussfolgert das Bundesverfassungsgericht …

„sind nach Lage der Dinge in erster Linie als solche der öffentlich-rechtlichen Anstalten anzusehen. Darin und in der Gewährleistung der Grundversorgung für alle finden der öffentlichrechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart, namentlich die Finanzierung durch Gebühren, ihre Rechtfertigung.“

Dieses Urteil stärkt all denjenigen den Rücken, die wie die unterzeichnenden Verbände der Kinoresolution das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem verteidigen. Auch der BFFS stellt sich in dieser Frage eindeutig hinter ARD und ZDF – obwohl diese Sender schon seit längerem in schmerzhafter Weise die Gagen der Schauspielerinnen und Schauspieler kürzen, Wiederholungsverträge abschaffen und sich um die Pensionskassenbeiträge drücken.

Die Diskussion um die Haushaltsabgabe sollte mit dem Bewusstsein geführt werden, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten ohne Quotendruck ihre Funktionen für die demokratische Ordnung und für die Kultur in Deutschland erfüllen müssen.

Aber wenn ARD und ZDF auf den wachsenden Druck der Gebührenkritik nicht primetime kompatible Kultur im Stich lassen will, wenn sie dann noch behaupten, Kultur gehöre gar nicht zu ihrem Grundversorgungsauftrag, das kulturelle Leben, wie z. B. der deutsche Kinofilm, sei nicht ihre Aufgabe – dann sägen sie am Ast, auf dem sie sitzen, dann schlagen sie auch uns jedes Argument aus der Hand, mit dem wir die Sonderstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtfertigen können und rechtfertigen wollen.

Mit unserer gemeinsamen Resolution, „ARD und ZDF müssen sich zum Kinofilm bekennen! Er ist Teil ihres Kulturauftrags“ appellieren wir auch an die Gebühren zahlende Öffentlichkeit, die Verkümmerung der Kultur im Programm nicht weiter hinzunehmen.

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