Der Bär ist erlegt - Der BFFS unterschreibt den neuen Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm

Heinrich Schafmeister
22. Mai 2013
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Erstmals in Deutschland gibt es eine tariflich abgesicherte Erlösbeteiligung für Kreative bei Kinofilmen.

Das ist in Deutschland überhaupt der erste Tarifvertrag, der Folgevergütungen für unsereins festschreibt.

Dieses historische Papier ist der erste Tarifvertrag, den der BFFS als eigenständige tariffähige Partei nicht nur mitverhandelt, sondern auch unterschrieben hat.

Aber von vorne:

Seit Neufassung des Urheberrechts im Jahre 2002 bemühen sich die Verbände der Regisseure, Autoren, Komponisten, Kameraleute, Filmeditoren, Szenen- und Kostümbildner usw. und ver.di, dass nicht ausgerechnet die Kreativen in die Röhre schauen, wenn ihre Filmwerke bei den Werknutzern, Produzenten, Sendern, Verleihern etc., Erlöse generieren.

Die Lage war schon Anfang 2003 nicht rosig: Am Erfolg der Kinofilme wurde sowieso kaum ein Filmschaffender beteiligt und die Praxis, Wiederholungshonorare zu zahlen, wurde von den öffentlich-rechtlichen Sendern schon damals Stück für Stück zurückgenommen. Die Privatsender mit ihren Buy Out Verträgen machten es ihnen vor. Da kümmerte es auch nicht, dass im internationalen Ausland Folgevergütungen durchaus üblich sind. Als letzter Sender hat inzwischen auch das ZDF beinahe alle Wiederholungsverträge abgeschafft. Das ist skandalös, rechtlich aber unproblematisch, weil diese Wiederholungsverträge, die nun aussterben, nie das Ergebnis einer tariflichen Einigung, sondern aus Sicht der Sender einseitige „Gefälligkeiten“ waren, die deshalb in schwierigen Zeiten auch wieder kassiert werden können.

Gebremst werden kann diese traurige Entwicklung nur, wenn unsere Interessensorganisationen mit den Werknutzern sogenannte „gemeinsame Vergütungsregeln“ oder sogar Tarifverträge vereinbaren, die Folgevergütungen rechtlich vorschreiben.

Die Schauspieler hatten sich erst 2006 organisiert. Die Bemühungen der anderen Urheber, ihrer Organisationen einschließlich ver.di, mit den Werknutzern zu verhandeln, musste sich der gerade gegründete BFFS zunächst eher von der Seitenlinie anschauen. Es war ein frustrierendes Schauspiel:

Die Produzenten und Sender spielten mit den Kreativen Hase und Igel. Die Produzenten meinten, „wir haben nicht das Sagen, wendet Euch an die Sender“. Und die Sender verweigerten Verhandlungen, weil sie nicht unsere direkten Vertragspartner seien, und schubsten uns wieder zurück zu den Produzenten.

Aber auch unsere Kreativseite trug zum Scheitern bei. Statt den Bären gemeinsam zu erlegen, fielen die Verbände übereinander her, wie das Bärenfell nachher zu verteilen wäre. Nach jahrelangem Hickhack flog die Arbeitsgemeinschaft der Filmurheber ergebnislos auseinander und einzelne Verbände versuchten ihr Glück auf eigene Faust.

Tarifpartnerschaft mit ver.di

Nachdem der BFFS sich 2009 für tariffähig erklärt hatte, schloss er 2010 mit ver.di eine Partnerschaft auf Augenhöhe. Die Filmeditoren (BFS) und die Tonleute (bvft) beauftragten ver.di, sie zu vertreten, und alle gemeinsam versuchten wir einen zweiten Anlauf. Unser Plan war, zunächst dort einen Durchbruch zu erzielen, wo unsere direkten Vertragspartner, die Produzenten, den Hut aufhaben, wo sie uns nicht ausweichen und an die übermächtigen Sender abwimmeln können: Das ist der Kinofilmbereich. Und dieses Mal wollten wir den Tarifweg beschreiten – nicht zuletzt deswegen, weil BFFS und ver.di sowieso einen Tarifvertrag für Schauspielerinnen und Schauspieler auf die Beine stellen wollten, um die gröbsten Auswüchse des allgemeinen Gagenverfalls zu unterbinden. Am 14.07.2010 begannen mit der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V. gleichzeitig die Tarifgespräche um Schauspielgagen, die noch andauern, und die Tarifrunden über die Erlösbeteiligung der Urheber und ausübenden Künstler bei Kinofilmen.

Nach fast drei Jahren intensiver Tarifarbeit, 21 Verhandlungsrunden und unzähligen Telefonkonferenzen über eine juristisch äußerst komplizierte Materie konnten wir am 13.05.2013 endlich ein ganz neues Tarifwerk unterschreiben. Ein Tarifwerk das für unsere Film- und Fernsehbranche eine wirkliche Premiere darstellt:

Das totale Buy Out war gestern, Folgevergütung ist morgen!

Kernpunkte des Tarifvertrags

Der neue Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm zwischen der Produzentenallianz, BFFS und ver.di hat 17 Seiten. Seine Kernpunkte sind folgende.

  1. Der Tarifvertrag tritt am 01.01.2014 in Kraft, hat eine 3-jährige Laufzeit und regelt im Kinobereich die Erlösbeteiligung der Regisseure, Kameraleute, Szenen-, Kostüm-, Maskenbildner, Spezialeffekt-, Tonleute, Animationskünstler, Filmeditoren und Schauspieler, Synchronschauspieler, darstellende Tänzer, Sänger, Musiker und Stuntleute – unabhängig davon, ob sie angestellt oder selbständig am Kinofilm mitwirken, und unabhängig davon, ob sie Mitglieder bei ver.di, beim BFFS sind oder nicht.Die Autoren, Komponisten und Musiker der Filmmusik werden mit den Produzenten eine eigene Erlösbeteiligungsregelung vereinbaren (müssen).
  2. Die Beteiligung (1. Beteiligungsschwelle) der Kreativen setzt ein, wenn die Filmförderer ihre bedingt rückführbaren Darlehen zurückfordern, das heißt, wenn ein Kinofilm die „schwarze Null“ erreicht hat, weil der Produzent sein Risikokapital zurück erwirtschaftet hat.Die Produzenten hielten lange an ihrer Forderung eines „beteiligungsfreien Puffers“ fest. Sie stehen auf dem Standpunkt, dass die Kreativen erst beteiligt werden dürften, wenn die Eigenmittel refinanziert und zusätzlich ein Erlös-„Puffer“ in Höhe von weiteren 5 % der Herstellungskosten beim Kinoproduzenten eingegangen ist. Die Produzentenallianz argumentiert, dass Filmproduzenten so für Investitionen in Projekte entschädigt werden sollten, die erst gar nicht zustande kämen.BFFS und ver.di waren stets gegen diesen „Puffer“, den wir aufgrund seiner zweifelhaften Bekömmlichkeit intern auch den „Kartoffelpuffer“ nennen. Schließlich teilen alle, auch Regisseure, Kameraleute, Schauspieler etc. das gleiche Branchenschicksal. Alle investieren eine Menge Zeit, Arbeit und auch Geld in zahlreiche Projekte, aus denen leider nie etwas wird. Mit dem Kartoffelpuffer würden aber viel zu viele Kinofilme erst gar nicht die 1. Beteiligungsschwelle erreichen und die Kreativen gingen leer aus.Die Einführung einer beteiligungsfreien Zone jenseits der „schwarzen Null“ wäre – jedenfalls nach unserer Auffassung – ein gravierender struktureller Fehler, der, in einem Tarifwerk verankert, nie mehr aus der Welt zu schaffen wäre. An unserer Haltung gegen den Kartoffelpuffer änderte auch die zwischen der Constantin Film und dem Kameraverband (BVK) zustande gekommene Schlichtung nichts, die den 5-Prozent-Puffer beinhaltet.Die von ver.di und BFFS ausgehandelte Gesamtbeteiligung an der 1. Beteiligungsschwelle von 7,5 % der Produzentenerlöse stellt insofern ein Kompromiss dar. Die Produzenten verzichten auf ihren „Puffer“ und wir auf unsere Beteiligungsforderungen von über 10 %. Ohne Puffer kommen viel mehr Kinofilme in die Beteiligung, deren Kreative – zugegeben – zunächst wenig bekommen. Das ist aber besser, als wenn fast alle Kreativen wegen des Puffers gar nichts bekämen.Die 2. Beteiligungsschwelle setzt ein, wenn die bedingt rückführbaren Kredite der Filmförderinstitute getilgt sind. Die Gesamtbeteiligung der Kreativen erhöht sich dann auf 12,5 % der Produzentenerlöse.Ab der 3. Beteiligungsschwelle, die erreicht ist, wenn der Produzent am Kinofilm nach der 2. Beteiligungsschwelle weitere Erlöse in Höhe von 20 % der Herstellungskosten erzielt hat, erhöht sich die Gesamtbeteiligung der Kreativen auf 15 %.
  3. Die Kreativen müssen sich nicht persönlich an die Produzenten wenden, um ihre Beteiligungen einzufordern. Sie müssen auch nicht selbst Nachforschungen betreiben und herausfinden, ob und wann Beteiligungen bei ihren Kinofilmen überhaupt fällig werden. Darum werden sich Verteilstellen kümmern. Eine davon wird die Deutsche Schauspielkasse sein, die vornehmlich die Erlösbeteiligungen an die Schauspieler abwickeln wird. Der BFFS ist zurzeit dabei, diese Deutsche Schauspielkasse zu gründen. Die andere Verteilstelle, die sich vorwiegend der Filmurheber annehmen soll, muss von ver.di noch „gecastet“ werden.
  4. Die Regeln der Binnenverteilung an die Gewerke (Regie, Kamera usw. bis hin zu Schauspiel) und die gewerkinterne Weiterverteilung an die einzelnen Berechtigten werden auch Bestandteil des Tarifvertrages sein. Aber die Produzenten akzeptieren unser Konzept und werden uns freie Hand lassen, soweit die innere Verteilung nachvollziehbar und nicht offensichtlich unangemessen ist.Der BFFS hat ein Verteilungsschema vorgeschlagen und die sogenannte „Kreativgruppenformel“ entwickelt. Mit ihrer Hilfe wollen wir die Anteile der einzelnen Gewerke berechnen. Wir haben, nachdem „der Bär erlegt ist“, die Hoffnung, dass die interne Diskussion über die „Verteilung des Bärenfells“, die bislang an unseren Künstleregos scheiterte, durch die Demut einflößende Mathematik ein wenig versachlicht werden kann. ver.di hat den BFFS-Vorschlag gerne aufgegriffen und die Beteiligten sind bereits fleißig dabei, Daten für die Kreativgruppenformel zu ermitteln.

Und wie geht es weiter?

Zunächst werden wir alle Anstrengungen darauf verwenden, auch den Tarifvertrag für Schauspielerinnen und Schauspieler abschließen zu können.

Und dann müssen wir uns mit den abgeschlossenen Tarifverträgen im Rücken noch stärker als zuvor den Sendern zuwenden, insbesondere den öffentlich-rechtlichen. Sie kürzen die Etats für fiktionale Programme. Sie drücken die Gagen. Sie entziehen sich zunehmend ihrer Beitragspflicht zu unserer Altersversorgung (indem sie ihre Aufträge über 100-prozentige Sendertöchter laufen lassen, die keine Pensionskassenmitglieder sind).

Wir brauchen auch Vergütungsvereinbarungen für TV-Auftragsproduktionen. Und auch hier gilt:

Buy Out ist kein Naturgesetz.

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