Kulturpolitisches Trauerspiel um die Künstlersozialkasse

BFFS Geschäftsstelle
17. Juni 2013
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Steuerhinterziehung ist strafbar. Was aber würde wohl geschehen, wenn dieser Straftatbestand von niemandem kontrolliert und verfolgt würde? Richtig: Die Steuerehrlichkeit sänke dramatisch in den Keller, der Ehrliche wäre der Dumme.

Ein vergleichbares Szenario veranstaltet die Schwarz-Gelbe Regierungskoalition derzeit mit der Künstlersozialkasse, indem sie eine Klarstellung des Gesetzes, dass die DRV zur zyklischen und nicht nur stichprobenartigen Prüfung der Unternehmen verpflichtet hätte, nicht umsetzt. Die Folge: Immer mehr Unternehmen werden sich den gesetzlich festgelegten Beitragszahlungen entziehen, der KSK-Beitragssatz bereits 2014 drastisch ansteigen und infolgedessen die KSK grundsätzlich unter Beschuss geraten – auch wenn alle unisono schwören, dass die Einrichtung als solche unstrittig sei.

Die Künstlersozialkasse ist eine der großen sozialpolitischen Errungenschaften der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist eine Pflichtversicherung und stellt seit Jahrzehnten für die selbständigen Künstler, Kreativen und Publizisten dieses Landes die Grundlage ihrer sozialen Absicherung und Existenz dar. Sie wirkt einer ansonsten drohenden Altersarmut dieser Berufsgruppen entgegen und erspart dem Staat später teure soziale Transferleistungen.

Wie diese wichtige Einrichtung aktuell von der Regierungskoalition aus CDU, CSU und FDP, und hier insbesondere von der FDP-Fraktion im Regen stehen gelassen und ohne Not gefährdet wird, ist ein sozial- und kulturpolitisches Trauerspiel.

Als Argument war zu hören, die Kosten der Prüfung wären unklar gewesen. Die Deutsche Rentenversicherung bezifferte nicht nachvollziehbar einen Betrag von 50 Mio. Euro. Dabei würde die Prüfung nur im Rahmen der regulären Unternehmensprüfungen erfolgen, die sowieso von Firmen beauftragte Freiberufler auf etwaige Scheinselbständigkeit überprüft. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht dagegen von Kosten in Höhe von 3 - 6 Mio. Euro aus – bei Einnahmen in Höhe von 270 Mio. Die Überprüfung einer Pflichtversicherung wird also mit aus der Luft gegriffenen Kostenschätzungen verhindert. Ein abenteuerliches Rechtsverständnis, vorneweg einer Partei, die sich ansonsten als Hüterin der Rechtsstaatlichkeit gebärdet.

Zu den entscheidenden Ausschusssitzungen des Bundestages wurde übrigens kein einziger Vertreter der Kulturwirtschaft, der Künstler und Kreativen, nicht einmal ein Vertreter des Beirats der Künstlersozialkasse geladen und gehört. Diese wären sicher imstande gewesen, Fragen zu klären und Lösungen herbeizuführen.

Das Kind ist gründlich in den Brunnen gefallen. Gesetzgeberisches Handeln weicht in den kommenden Monaten dem Wahlkampf.

Wir appellieren daher an alle Verantwortlichen, im kommenden 18. Bundestag eine Klarstellung des Gesetzes unverzüglich wieder auf die Tagesordnung zu setzen um weiteren Schaden von der Künstlersozialkasse, den ehrlichen Unternehmen der Kulturwirtschaft und den Kreativen abzuwenden.

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