BFFS begrüßt Gesetz zur Stabilisierung der KSK

Thomas Schmuckert
16. Juli 2014
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Die Künstlersozialversicherung, KSK, ist eine einmalige und unverzichtbare Errungenschaft in Deutschland und bietet über 180.000 freischaffenden Künstlern und Publizisten eine soziale Absicherung. Ihre kulturpolitische Bedeutung kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Durch vollkommen unzureichende Prüfungen der abgabepflichtigen Unternehmen war die Künstlersozialkasse in eine finanzielle Schieflage geraten und der Beitragssatz musste zuletzt 2014 von 4,1 auf 5,2 Prozent angehoben werden. Eine Ungerechtigkeit gegenüber allen abgabeehrlichen Unternehmen und zugleich eine Bedrohung des Systems der Künstlersozialkasse insgesamt.

Mit dem am 3. Juli 2014 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse wurde nun ein wichtiger Reformschritt zur Abgabegerechtigkeit und Stabilisierung der Künstlersozialkasse geleistet.

Die Zahl der Kontrollen bei den abgabepflichtigen Arbeitgebern wird massiv angehoben. Die Gesetzesnovellierung regelt den genauen Prüfrythmus, aber auch eine verstärkte Information und Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung. Gleichzeitig erhält die Künstlersozialkasse das Recht, künftig eigene Prüfungen durchzuführen, z.B. bei Hinweisen auf nicht gezahlte Sozialabgaben.

Mit der Einführung einer Bagatellgrenze werden insbesondere kleine, kulturferne Unternehmen entlastet und vor überbordender Bürokratie geschützt. Bis zu 450 Euro pro Jahr darf ein Unternehmen insgesamt an Honoraren an freischaffende Künstler und Publizisten zahlen, ohne abgabepflichtig zu werden.

Nachdem in der letzten Legislaturperiode eine Gesetzesnovellierung zur stärkeren Kontrolle und Überprüfung abgabepflichtiger Unternehmen noch gescheitert war, begrüßt es der BFFS, dass die Große Koalition unter Federführung von Arbeitsministerin Andrea Nahles entschlossen gehandelt und ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zügig umgesetzt hat.