Information zum Verfahren Schafmeister ./. CINDIGO Verlag vor dem Landgericht Köln

BFFS Geschäftsstelle
17. März 2015

Liebe Mitglieder,

Heinrich Schafmeister hat uns dankenswerterweise das Protokoll der mündlichen Verhandlung in dem Verfahren Schafmeister ./. CINDIGO Verlag ausgehändigt, verbunden mit der Bitte, die Mitglieder über den Inhalt und den Gang des Verfahrens zu informieren. Den Inhalt des Protokolls möchten wir Ihnen erklärend erläutern:

Die 28. Zivilkammer bewertet die Buchausführungen als Meinungsäußerungen und nicht als Tatsachenbehauptungen. Dies ist insoweit schon einmal tröstlich, weil damit von juristischer Seite jedenfalls klar und deutlich gemacht wurde, dass die Behauptungen von Frau Joens als ihre persönliche Meinung zu sehen nicht aber als Tatsachen zu werten sind.

Protokolliert wurde sodann eine Verpflichtung des Verlages, wie Sie sie unter Ziffer 1 des Protokolls im Wortlaut wie folgt wiederfinden:

„Die Antragsgegnerin verpflichtet sich eine Erklärung des Antragstellers im Umfang von einer DIN A4 Seite zu den hier streitigen drei Punkten des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Sie verpflichtet sich ferner, dieselbe Erklärung am Ende der eBook Ausgabe des streitgegenständlichen Buches einzupflegen und an den maßgeblichen drei Stellen des Buches des eBooks durch eine Fußnote auf diese am Ende des eBooks wiedergegebene Stellungnahme hinzuweisen.“

Nachdem der Verlag ebenfalls zu Protokoll gab, dass in der 2. Auflage die Erklärungen von Heinrich Schafmeister berücksichtigt werden, nahm die Prozessbevollmächtigte von Heinrich Schafmeister, Rechtsanwältin Bezzenberger, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den CINDIGO Verlag zurück.

Hier geht es zum Protokoll.

Bernhard F. Störkmann Brien Dorenz
geschäftsführender Justiziar, RA geschäftsführender Justiziar, RA