Sozialversicherungsrechtliche Situation der Film- und Fernsehschauspieler

an alle in der Politik die uns helfen wollen

Vorweg…

Ihrer Bitte, in einem Papier unsere Sozialversicherungsschwierigkeiten zu skizzieren, wollen wir gerne nachkommen.

Wir haben uns zunächst bemüht, ganz bewusst alle Problemherde aufzulisten – auch die, die vom Gesetzgeber nicht unmittelbar zu beeinflussen sind. So erhalten Sie ein Gesamtbild unserer Lage.

Im zweiten Teil möchten wir in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit Konzeptions- und Strategievorschläge unterbreiten, auf deren Grundlage mögliche Lösungen entwickelt werden können, um unsere kafkaesken Zustände auf dem Gebiet in den Griff zu bekommen.

Die sozialen Nöte, in die immer mehr Schauspieler geraten, zwingen uns zwar, zwischenzeitliche Sonderregeln zu akzeptieren, aber leider lehren uns die Erfahrungen: Nichts hält länger als Provisorien!

Wir legen Wert darauf: Wir wollen nicht „für die Künstlernische eine Extrawurst“, wir wollen keine „versteckte Kulturförderung“, wir wollen nicht als privilegierte Exoten behandelt werden. Wir müssen Rahmenbedingungen sichern, die zur Ausübung unseres Berufes existenziell notwendig sind. Wenn wir vom sozialen Schutz abgekoppelt werden – wie durch die derzeitigen Regelungen – dann wird es unseren Beruf bald nicht mehr geben und Sie sehen auf allen Kanälen nur noch Politiker bei „Big Brother“, Bayern München und „Tiere suchen ein Zuhause“! Wollen wir das?!

Darum sollte unsere gemeinsame Aufgabe sein, mittelfristig die gröbsten sozialversicherungsrechtlichen Härten für unseren Beruf zu entschärfen. Langfristig möchten wir mit Ihnen nach geeigneten Lösungsmodellen suchen, die nicht nur uns weiterhelfen, sondern die auch Pate stehen können für eine Vielzahl von anderen Berufen, in denen sich die Menschen immer mehr mit dem Problem des befristeten Arbeitsverhältnisses konfrontiert sehen.

I)     Beschreibung der 5 Problemherde

1.     Das Problem Schauspieler:

A) Wir haben keine Ahnung vom Sozialversicherungsrecht.

B) Wir melden uns nicht arbeitslos, weil wir

i)       es „unmoralisch“ finden,

ii)      uns schämen – gestern noch reich, berühmt und sexy im Fernsehen, heute in der Arbeitslosenschlange?!

iii)     Angst haben, von den Medien verunglimpft zu werden,

iv)    es schlicht nicht auf die Reihe kriegen,

v)     und den Zusammenhang mit den Rentenlöchern nicht verstehen.

C) Viele unterliegen dem fatalen Irrtum „Selbständige“ zu sein, obwohl sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und den daraus resultierenden Schutz beanspruchen könnten.

D) Da unsere Arbeitgeber sich so „zieren“ uns sozialzuversichern, wir uns aber aus Furcht nicht mit ihnen anlegen wollen, lassen wir unseren Kopf da, wo er schon steckt – im Sand.

2. Das Problem Arbeitgeber: Die Fernsehproduzenten, unsere Hauptarbeitgeber, befinden sich in hundertprozentiger Abhängigkeit von den Sendern, stehen unter starkem wirtschaftlichen Druck und versuchen, diesen Druck nach unten weiterzuleiten.

A) Uns werden viele Arbeitstage nicht angerechnet, weil die Produktionen, genötigt von den Sendern (gerade den öffentlich-rechtlichen), uns nicht über die ganze Vertrags– bzw. sozialversicherungspflichtige Zeit versichern wollen.

i) Entweder sie „verschwiemeln“ vorweg in den Verträgen die eigentliche Vertragszeit und versichern nachher nur die angefallenen Drehtage,

ii) oder sie schicken uns für jeden einzelnen Drehtag einen extra Vertrag, um das eigentlich durchgehende Beschäftigungsverhältnis nicht sichtbar werden zu lassen.

B) Die Firmen informieren uns nicht, für welchen Zeitraum sie uns sozialversichern wollen, so dass wir mit anderen Firmen und dem Arbeitsamt in Konflikt geraten.

C) Die von den Sendern vorgeschriebene Kalkulationssoftware[1] der Produktionen erschweren ihnen die vorherige Ausstellung einer „Stammbühnenbescheinigung“, die bestätigen würde, dass wir bei ihnen schon bis zur Beitragsbemessungsgrenze sozialversichert sind und andere Firmen, für die wir im selben Zeitraum arbeiten, keine Sozialabgaben mehr berechnen müssten. Früher funktionierte das besser!

D) Immer mehr Produktionsfirmen, besonders aber kleine Theater, üben auf Schauspieler „sanften Druck“ aus, sich (schein)selbständig zu machen, sich über die KSK sozialversichern zu lassen, um mit Ihnen Werkverträge zu schließen. Durch dieses gesetzeswidrige Vorgehen verlieren gerade diejenigen Schauspieler vollends jeglichen sozialen Schutz, die ihn am meisten benötigen.

3. Das Problem Politik: Es wird  das Hohelied der „flexiblen“ Berufe gesungen, das Ergebnis sind Gesetze und Regeln, die das Berufsleben dieser Gruppen zur Hölle machen.

A) Weil Schauspieler generell befristete Beschäftigungen haben, sind sie bei Bestimmungen im Sozialversicherungssystem, die sich auf Beschäftigungszeiten beziehen, immer benachteiligt.

i) Stichwort Hartz 3: Die im Zuge der Hartz-Reform erfolgte Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld führt dazu, dass erwerbslose Film- und Fernsehschauspieler allenfalls einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 geltend machen können. Wir zahlen enorme Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, es ist aber schier unmöglich für uns, in diesem Zweijahreszeitraum Engagements mit einem Gesamtmindestzeitraum von einem Jahr zusammenackern zu können. Schon bei der vorherigen Regelung, die von einer Dreijahresfrist ausging, war dies kaum möglich.

Zum einen bietet uns der Markt nicht die Möglichkeit einer so häufigen Beschäftigung.

Aber, selbst wenn wir von Angeboten überhäuft würden, wäre eine lückenlose Beschäftigung aus rein physisch- medizinischen Gründen nicht möglich. Das Drehengagement erfordert vom Schauspieler einen körperlichen und geistigen mehr als hundertprozentigen Einsatz während der Produktionszeit – ohne Rücksicht auf Arbeitszeit, Wochenende, Schlafenszeit, Essenszeit…

Vorbereitungszeiten wie Text- und Rollenstudium verlangen von uns einen zusätzlichen intensiven Zeitaufwand. Dazu eine kleine „Textaufgabe“:

Wenn für ein 2 ½ Stunden Theaterstück 6 Wochen (mit je 30 Stunden) geprobt würde - häufig sind es mehr Wochen mit mehr Stunden -, wären das 180 Stunden bis zur Premiere. Wie viel Probenzeit verfiel dann auf 3 Minuten dieses Stückes?

180 St. = X Min.
2 ½ St. 3 Min.
180 St. x 3 Min. = X Min..
2 ½ St.

10800 Min. x 3 Min.       =          X Min. = 216 Min. = 3 St. 36 Min.
150 Min.

Es wäre beim Drehen völlig unwirtschaftlich und organisatorisch undurchführbar, ein Szene, die auf 3 Minuten „vorgestoppt" ist, 3 ½ Stunden zu proben. Das muss vorher geschehen.

Mit anderen Worten: Wenn gedreht wird, wird gedreht, Und wenn nicht gedreht wird, wird gelernt, ohne Rücksicht auf die Uhr. Die Regenerationsphasen zwischen den Engagements sind für uns bitter notwendig, fehlen uns aber, um Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu erlangen.

Die derzeit verschärften Regelungen führen dazu, dass immer weniger Menschen den Beruf des Film- und Fernsehschauspielers ergreifen können und immer mehr unserer Kollegen den Beruf aufgeben müssen.

ii) Stichwort (Erwerbsunfähigkeit)–Rente: In jedem Kalendermonat müssen Pflichtbeiträge an den Rentenversicherungsträger fließen, um z.B. den Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu behalten. Darum sind auch sehr gefragte bzw. reiche Schauspieler gezwungen, sich in Kalendermonaten ohne Beschäftigung, die sie „spielend“ ohne Stütze überleben würden, wenigstens 1 Tag arbeitslos zu melden. Nur auf diese Weise können sie derzeit ihren Anspruch auf Rente bewahren.

iii) Stichwort „Unständig“: Je nach Länge unserer Beschäftigungen, werden wir als „normal“ Beschäftigte (mit Arbeitslosenbeiträgen), oder „unständig“ Beschäftigte (ohne Arbeitslosenbeiträge) geführt. Der Gesetzgeber hat ursprünglich bei seiner Erfindung „Unständige Beschäftigung“ an Spargelstecher und Hafenarbeiter gedacht. Denn sie arbeiten gemeinhin weniger als eine Woche bei ihrem Brötchengeber. Unsere Tätigkeit sieht anders aus, dieses Modell passt daher nicht, wird aber nach Belieben auf uns angewandt.

iv) Stichwort Hartz 4: Schauspieler, die in Ein-Euro-Jobs stecken, werden gehindert, kleinere Drehangebote anzunehmen. Wahrscheinlich, weil es sich – wie immer bei uns – um befristete Arbeitsverhältnisse handelt. Auch auf diese Weise werden immer mehr Schauspieler aus dem Beruf raus gedrängt.

B) In unserer Branche herrscht wegen der komplizierten Sozialgesetzgebung allgemeine Rechtsunsicherheit, welche Beschäftigungszeiten sozialversicherungspflichtig sind. Mehrere sich überlappende Arbeitsverhältnisse, charakteristisch gerade für Schauspieler, verstärken die Rechtsunsicherheit bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

4.     Das Problem Sozialversicherungsträger:  Sie haben mit uns Schwierigkeiten und sie machen uns Schwierigkeiten.

A) Die Krankenkasse

i) Viele befristete Beschäftigungsverhältnisse, die entweder kurz aufeinander folgen, oder sich gar überschneiden, führen zu einem heillosen Durcheinander bei der Verbuchung unserer Sozialbeiträge.

(a) Es kommt einerseits zu Doppelt–und–Dreifach–Überzahlungen, weit über die Beitragsbemessungsgrenzen hinweg, die nur selten erstattet werden.

(b) Andererseits erfolgen keine oder zu niedrige Meldungen an den Rentenversicherungsträger und bewirken später eine erheblich niedrigere Rente.

ii) Die Krankenkassen als verantwortliche Einzugstellen der Gesamtsozialbeiträge vernachlässigen ihre Pflicht, sich um den korrekten Einzug der Beiträge zu kümmern. Sie lassen uns, mit unseren Bemühungen, die Produktionsfirmen zu einer richtigen Beitragzahlung anzuhalten, im Regen stehen.

(a) Unterrichten wir sie von inkorrekt abgerechneten Sozialversicherungszeiträumen, wimmeln sie uns ab, sie hätten nicht genügend Personal, das zu prüfen und es würde schon alles stimmen.

(b) Erst wenn wir schriftlich, meist mit anwaltlicher Hilfe, um einen Feststellungsbescheid bitten, haben wir eine Chance, sie zum Jagen zu tragen. Wer macht das schon??!

(c) Von sich aus unternehmen sie nichts, sondern sind nur daran interessiert, von denen, die freiwillig in der Gesetzlichen geblieben sind, die Höchstbeiträge zu kassieren.

B) Das Arbeitsamt

i) Wie alle anderen auch müssen wir uns sofort arbeitslos melden, sobald wir wissen, dass wir arbeitslos werden, um die Vermittlungschancen zu verbessern. 1. Keine Produktionsfirma kann uns vom Set weglassen, damit wir uns arbeitslos melden können. 2. Sind wir im ganzen deutschsprachigen Raum oder manchmal weltweit tätig und können nicht schnell mal zum Arbeitsamt unseres Heimatortes reisen.

ii) Neben der Leistung von Arbeitslosengeld sollte das Arbeitsamtsamt es sich leisten, zu vermitteln. Das findet natürlich für viele Berufe nicht mehr statt, in unserem Fall aber erklärt sich das Arbeitsamt ausdrücklich „für nicht zuständig“ und verweist auf die ZBF[2]. Das bedeutet für uns: Erst müssen wir persönlich zum Arbeitsamt, um uns dort arbeitslos zu melden, dann müssen wir persönlich zum Arbeitsamt, um vom Vermittler zu hören, sie seien nicht zuständig, dann müssen wir entweder zu einer der nächsten ZBF-Stellen in Deutschland, oder wir bezahlen ohnehin einen persönlichen Agenten[3].

iii) Um im Geschäft zu bleiben, ist es für uns sehr, sehr wichtig regelmäßig in den Film-Metropolen für uns Werbung zu machen und dort präsent zu sein. Um Arbeitslosenbezüge nicht zu gefährden, benötigen wir zum Verlassen unseres Heimatortes für solche Unternehmungen eine Urlaubsgenehmigung des Arbeitsamtes. Wir wollen aber nicht „von der Arbeitslosigkeit urlauben“, wir wollen uns aktiv um Arbeit bemühen.

C) Die Rentenversicherung

i) Sie ist für die Betriebsprüfungen zuständig. Offensichtlich gibt es aber kein einheitliches, nachvollziehbares Prüfungssystem, geschweige denn Prüfungskriterium. Die sozialversicherungspflichtige Zeit wird von den Prüfern unterschiedlich beurteilt. Prüfer A setzt die ganze Produktionszeit an, Prüfer B die Drehzeit, Prüfer C die Zeit vom 1. bis zum letzten Drehtag des jeweiligen Schauspielers. Resultat solcher Prüfungen sind in der Regel Nachforderungen oft in Millionenhöhe, mit denen die Produktionen konfrontiert werden. Das Ergebnis ist oftmals ein Deal zwischen Rentenversicherung und Produktionsfirma über die Nachzahlung eines reduzierten Betrages. Dieser Kuhhandel wäre auch für uns akzeptabel, wenn diese Nachzahlungen den betroffenen Schauspielern entsprechend zugeordnet würden. Das passiert schlichtweg nicht. Fazit: Die Sozialversicherungsträger melken unsere Branche, unsere Arbeitgeber werden fast ruiniert, wir gehen leer aus.

5. Das Problem vom falschen Bild in der Öffentlichkeit.

A) In Kino– und Fernsehfilmen wohnen wir in teuren Villen, fahren teure Autos, tragen teure Klamotten und erzeugen den Eindruck: Die sind alle ganz reich und haben keinen moralischen Anspruch auf sozialen Schutz!

B) Die Medien und auch Politiker ziehen oft an einem Strang, Schauspieler als Sozialschmarotzer hinzustellen, wenn sie – was die Gesetze nicht nur erlauben, sondern erzwingen – sich arbeitslos melden.

II) Die ersten 3 Dringlichkeiten!!!

1. Verbesserung der Rahmenbedingungen zum Erhalt von Arbeitslosengeld-1-Bezügen

Beispielsweise…

· Anknüpfung an andere EU-Staaten-Regelungen,

· Rückkehr zur vormalige Altregelung (1 Jahr Anstellung im 3 Jahreszeitraum),

· modifizierte 1 zu 3 Lösung. (z.B. 8 Monate Anstellung im 2 Jahreszeitraum),

· stufenloses Model (Anspruchszeitraum wird stufenlos gekoppelt an Beschäftigungszeitraum).

2. Verbesserung der Einstiegschancen für Hartz-4-Empfänger

· Entbindung von 1-Euro-Job-Verpflichtungen zur Annahme von kurzfristigen Drehs.

3. Verbesserung der Beitragszuordnung für die Vorsorge

· Formulierung eines Vordrucks, den die zuständige Einzugstelle, die Krankenkasse, dem Schauspieler für seinen Arbeitgeber mitgibt. Inhalt des Vordrucks: Schauspieler sind zumindest über die ganze Vertragszeit sozialversicherungspflichtig.

· Schaffung eines effektiven transparenten Überprüfungssystems.

· Schaffung von Zuordnungsgerechtigkeit.

[1] Das ZDF z.B. akzeptiert nur Kalkulationen die mit der SESAM-Software erstellt wurde.
[2] Zentrale Bühnen–, Fernseh– und Filmvermittlung. Die ZBF unterhält Agenturen in Köln, Berlin, Hamburg, (noch) Leipzig und München.
[3] Agenten kassieren von uns mindestens 10% der Bruttogage.