Am 5.7. wurde im Bundestag über den sogenannten Korb 2, die Modifizierung des Urheberrechts abgestimmt, der u.a. eine Reduzierung der Leermittel- und Geräteabgabe auf max. 5% des Kaufpreises festschreiben sollte. Zwar wurde der Korb 2 beschlossen (und muss nun noch den Bundesrat passieren), aber nicht so, wie er ursprünglich geplant war.
Einen ausführlichen Bericht darüber findet Ihr hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/92280/from/rss09
Für uns sind erst mal zwei Dinge relevant:
- Die ursprünglich vorgesehene 5 %-Klausel fällt weg. Eine Halbierung unserer GVL-Bezüge ist somit nicht mehr zu erwarten. Das werten wir als Erfolg, der nicht zuletzt der Initiative der Urheberrechtsinitiative, der auch der BFFS angehört, zu verdanken ist.
- Es gibt keine gesetzliche Festlegung über die Höhe der Leermittel- und Gerätevergütung mehr. Über die sollen sich in Zukunft die Verwertungsgesellschaften und die Verbände der Geräte- und Speichermedienhersteller selbst einigen, wobei (leider) der Zusatz erhalten geblieben ist, dass diese Abgabe ich einem „wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts oder Speichermediums“ stehen muss. Das bedeutet wiederum zweierlei:
- Im ungünstigen Fall kann es zu langwierigen Verhandlungen kommen.
- Das „wirtschaftlich angemessene Verhältnis“ bei Pfennigartikeln wie DVD-Rohlingen steht in keinem vernünftigen Verhältnis zur Speicherkapazität dieser Produkte, weshalb die Abgabe unter dieser Maßgabe im ungünstigen Fall niedriger ausfallen wird als bisher, was wiederum eine Reduzierung unserer GVL-Bezüge bedeutet, wenn auch nicht in dem befürchteten Maße.
Fazit: Es handelt sich um einen Teilerfolg für uns und einen Kompromiss.
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