Niemand fliegt im Rentenalter aus der gesetzlichen Krankenkasse

BFFS Geschäftsstelle
17. Januar 2008

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in letzter Zeit hören wir immer wieder von Mitgliedern die Aussage:

„Gesetzlich Versicherte müssen in der zweiten Lebensarbeitshälfte wenigstens 90% abhängig beschäftigt gewesen sein. Waren sie das nicht, fliegen sie mit erreichen des Rentenalters aus der gesetzlichen Krankenkasse!!!!  und müssen sich dann für teuer Geld privat versichern!! - kein Witz - !!!“

Das wäre ja auch wirklich nicht komisch. Stimmt aber auch nicht.

Niemand fliegt im Rentenalter aus der gesetzlichen Kasse.

Der berühmte kleine Unterschied – gesetzlich und privat!

Bitte gesetzliche Krankenkasse nicht zu verwechseln mit einer wirklich privaten Krankenversicherung (z.B bei der Allianz oder Hamburg Mannheimer etc.), denn ist man dort versichert, dann hat man eine private KV, ist man in einer gesetzl. Krankenversicherung (BEK, AOK etc.) dann ist man pflicht- beziehungsweise freiwillig- oder familienversichert.

Endlich auf Rente und was nun?

Wenn man seine Rente beantragt und ist z.B in der BEK (Barmer Ersatzkasse), wird die gesetzliche KV- Versicherungszeit festgestellt. Das heißt, man muss seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zu dem Zeitpunkt der Rentenantragsstellung mind. 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes in einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein. Das ist dann die so genannte Vorversicherungszeit. Die Art der Versicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse, ob pflicht-, freiwillig- oder familienversichert, ist dabei egal. Erfüllt man diese Bedingung, dann fällt man in die KVdR (Krankenversicherungspflicht der Rentner) und der dann fällige Versicherungsbeitrag wird nur aus der tatsächlichen Rente errechnet. Also der Rente, die man von der Rentenversicherung erhält.

Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, z.B. weil man vielleicht einige Zeit mal in einer privaten Krankenversicherung versichert war und demzufolge die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, dann bleibt man in jedem Fall trotzdem in der gesetzlichen Krankenversicherung  aber der KVdR Beitrag wird dann aus der Rente und allen weiteren Einkünften berechnet ( das betrifft dann in unserem Fall die Nummernkonten in der Schweiz, Mietshäuser und Aktienpakete  🙂 )  und somit etwas höher ausfallen, als würde er nur nach der gesetzl. Rente berechnet. Heißt also, dann würde sich der mtl. Versicherungsbeitrag, den man als Rentner zu leisten hat, erhöhen.

Aber in keinem Fall fliegt man aus der gesetzlichen Krankenkasse!

Wer’s nachlesen möchte: Bei der BEK gibt es eine Broschüre zu diesem Thema „Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung als Rentnerin oder Rentner.“ Sie liegen in den Geschäftsstellen der BEK aus.