Die Produzenten stecken in der Zwickmühle

BFFS Geschäftsstelle
1. März 2008

Sozialversicherung – blickt Ihr da durch? Die Produzenten auch nicht!
Genauso wenig wie wir haben sie große Lust, die Mysterien der sozialen Gesetzgebung zu ergründen. Sie wollen schnell und günstig produzieren, so wie wir gut und viel spielen wollen.
Also guckt ein Produzent vom anderen ab, wie Schauspieler zu versichern sind. So schleichen sich immer mehr Fehler ein. Legt der eine Produzent die Sozialversicherungsregeln sehr nach seinem eigenen Gutdünken aus, macht der andere es ihm nach usw. usw.…

Die Sozialgesetze sind nur ungenügend kompatibel mit unserer Arbeitswelt!

Die real existierenden Bestimmungen scheinen für ganz andere Galaxien der Beschäftigungsverhältnisse als unsere Dreharbeit geschrieben zu sein.
Wir arbeiten stets projektbezogen, befristet.
Wir sind häufig bei mehreren Produktionen gleichzeitig unter Vertrag.
Wir sind oft schon weit vor der Drehzeit z. B. bei Kostümproben und manchmal noch weit danach z. B. beim Nachsynchronisieren für unsere Produzenten tätig, wenn die Abrechnungen längst fertig sind. Auch diese Leistungen sind sozialversicherungspflichtig.
Aber wie sollen unsere Produzenten das auf die Reihe kriegen?

Produzenten stehen unter starkem Druck der Sender.
Diese erstatten den Produzenten oft nur soviel Sozialversicherungstage, wie die Schauspieler Drehtage haben.
Versichert der Produzent die tatsächlichen Beschäftigungszeiten, bleibt er meist auf den Mehrkosten sitzen.
Je korrekter ein Produzent sich verhält, desto weniger ist er konkurrenzfähig.

Millionen-Nachforderungen bedrohen die Produzenten.
Alle 3 bis 4 Jahre müssen die Produzenten damit rechnen, von der Deutschen Rentenversicherung Bund überprüft zu werden. Wurden die tatsächlichen Beschäftigungszeiten versichert? Wurden die Gesamtsozialbeiträge der letzten Jahre korrekt abgeführt?
Die Prüfer brauchen meist nicht lange zu suchen. Wegen der unklaren und komplizierten Rechtslage und wegen des Sparzwangs treten viele Fehler auf. Der Produzent ist verantwortlich und muss die Fehler alleine ausbügeln. Das heißt, alle fehlenden Sozialabgaben des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer werden allein vom Produzenten „nachgefordert“. Das geht häufig in die Millionen.
Kriegen die Produzenten diese Nachforderungen vom Sender erstattet? Da können die (senderunabhängigen) Produzenten lange warten!
Werden die Nachforderungen in zusätzliche Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsansprüche der betroffenen Schauspieler umgerechnet, wie es eigentlich sein müsste? Da können wir lange warten!

Wir dürfen unsere Produzenten mit dem Problem nicht im Stich lassen – im eigenen Interesse!

Produzenten, die nicht aufhören, vertragsakrobatisch herumzustrampeln, um lästige Sozialversicherungsregeln auszutricksen,
die immer fürchten müssen, der Konkurrent könnte da noch ausgebufftere Schlüpflöcher finden
und die am Ende von einer Nachforderungsfalle in die andere tappen,
sind zutiefst irritierte und auf Dauer ungemütliche Produzenten.
Die Produzenten müssen umdenken und viele Produzenten wollen umdenken.
Sie brauchen klar überschaubare, präzise und verbindliche Richtlinien, an die sie sich und die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung Bund in Zukunft halten können Dann wären die Produzenten vor horrenden Nachforderungen geschützt. Dann könnten nicht nur alle Produzenten, sondern auch die Sender die Versicherungszeiten besser kalkulieren. Dann wären auch wir sozial besser abgesichert.

Darum sind wir vom BFFS mit unseren Arbeitgebern einen „Ersten Schritt“ gegangen und haben mit dem Fernsehproduzentenverband (BV) ein gemeinsames Eckpunktepapier erarbeitet, das Rechtsicherheit schafft, wie Film- und Fernsehschauspieler auf Basis der geltenden Bestimmungen korrekt sozialversichert werden müssen.
Die verantwortlichen Sozialversicherungsträger haben uns versprochen, ihre „amtlichen“, für alle verbindlichen  Richtlinien im Sinne unseres Eckpunktepapiers zu präzisieren.