Die Sozialversicherungsträger haben entschieden. Nun ist unser Eckpunktepapier amtlich

BFFS Geschäftsstelle
6. Juni 2008

Am 07./08. Mai 2008 haben die verantwortlichen Sozialversicherungsträger – die gesetzlichen Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Agentur für Arbeit – das vom Produzentenverband und dem BFFS erarbeiteten Eckpunktepapier und unsere drehtagbezogene Zusatzleistungsformel besprochen und endgültig „abgesegnet“.

In der Niederschrift ihres Besprechungsergebnisses haben die Sozialversicherungsträger erwartungsgemäß voll und ganz auf unser Eckpunktepapier und unsere Zusatzleistungsformel verwiesen. Das Besprechungsergebnis ist uns am 17. Juni zugeschickt worden und wird nun nach und nach in den einschlägigen Organen veröffentlicht.

Damit ist das Besprechungsergebnis, unser Eckpunktepapier und unsere Zusatzformel „amtlich“.

Wichtig! Lasst Euch nicht erzählen, „wir dürfen weiterhin nur die Drehtage versichern, wir sind nicht Mitglied bei der Allianz Deutscher Produzenten und deswegen ist unsere Produktion nicht an die Eckpunkte gebunden.“ Solche Rederei ist totaler Quatsch! Das Besprechungsergebnis der Sozialversicherungs-träger bestimmt für alle verbindlich, wie die geltende Soziale Gesetzgebung bei Film- und Fernsehschauspielerengagements umzusetzen ist. Hier geht’s also nicht um tarifliche Einigungen zwischen zwei Parteien, sondern um gesetzliche, nicht verhandelbare Bestimmungen, an die sich alle halten müssen. Wer sich jetzt nicht daran hält und z. B. nur die Drehtage versichert, handelt noch eindeutiger als je zuvor ungesetzlich – und kann von den Sozialversicherungsträgern durch horrende Nachzahlungen bestraft werden.

Wir Film- und Fernsehschauspieler vom BFFS haben es geschafft,

  • mit den Produzenten übereinzukommen, wie unsere Beschäftigungsverhältnisse tatsächlich sozialrechtlich zu bewerten sind,
  • die Aufmerksamkeit der Sozialversicherungsträger auf unser Thema zu lenken und sie zu veranlassen, ein neues, präzises, uns schützendes Besprechungsergebnis zu schreiben.

Besonders stolz dürfen wir sein, weil das ganze in relativ kurzer Zeit gelungen ist. Normalerweise sehen sich die Sozialversicherungsträger nur durch eine neue Gesetzgebung oder eine veränderte Rechtssprechung des Bundessozialgerichts – also der 3. Instanz!!! – veranlasst, neue Besprechungsergebnisse zu verfassen. Bis in die 3. Instanz zu prozessieren, hätte uns aber weit mehr als 10 Jahre Zeit gekostet. Weil insbesondere die Argumentation des BFFS die Sozialversicherungsexperten ausreichend überzeugen konnte, halten wir schon nach zwei Jahren ein Besprechungsergebnis in Händen, das den Grundstein für Rechtssicherheit legt.

Ein Meilenstein für uns! Ein Meilenstein für unsere ganze Branche!

Und ein handfester Beweis, wie richtig und wichtig es war, den BFFS zu gründen.