Pressemitteilung: Bundesinitiative schickt Kulturschaffende ins soziale Aus

BFFS Geschäftsstelle
17. September 2008

Berlin, 17.09.2008

In einer Empfehlung zum Entwurf des 3. Mittelstandsentlastungsgesetzes haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein die Abschaffung der Künstlersozialversicherung zum Zwecke des Bürokratieabbaus gefordert.

Dieses Ansinnen ist nicht nachvollziehbar, offensichtlich vorgeschoben und mit Nachdruck abzulehnen. Der Erkenntnis, als Abgabepflichtiger einer Beitragserhebung nicht mehr entkommen zu können, wird nun mit der Forderung nach Abschaffung der Künstlersozialversicherung begegnet. Denn mit der Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes im Jahr 2007 wurden die Abgabenerhebung und - Überprüfung der Zahlungen unter Abbau des bürokratischen Aufwandes verbessert. Eine flächendeckende systematische und höchst effektive Kontrolle der abgabepflichtigen Unternehmen erfolgt nun durch die deutsche Rentenversicherung, die im Rahmen ihrer allgemeinen Betriebsprüfungen die ordnungsgemäße Entrichtung der Künstlersozialabgabe mit überprüft.Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Verwerter und abgabepflichtige Unternehmen im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) ihrer Abgabepflicht entziehen, ist damit entscheidend gesunken.

Die Folge sind sinkende Abgabesätze (von 5,8 % in 2005 auf 4,4 % in 2009). Eine Tatsache, die gerade die abgabepflichtigen Unternehmen erfreuen dürfte . Mittlerweile sind mehr als 160.000 freischaffende Künstler und Publizisten über die Künstlersozialversicherung abgesichert. Die Künstlersozialkasse leistet daher eine wichtige Vorsorgeaufgabe für diese Berufsgruppe. Sie kann dies seit der Novellierung des KSVG im Jahr 2007 besser leisten als je zuvor. Dem Schlussbericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland" ist in unzweifelhafter Deutlichkeit zu entnehmen, dass die Künstlersozialversicherung unverzichtbar ist. Vergegenwärtigt man sich das durchschnittliche Jahreseinkommen eines freischaffenden Künstlers in Höhe von 13.000,-- EUR, drängt sich die Notwendigkeit, diese Berufsgruppe in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einzubeziehen und ihr einen angemessenen sozialen Schutz zu finanzierbaren Beiträgen zu ermöglichen, geradezu auf.

Die Künstlersozialversicherung stellt eine wichtige Voraussetzung für die Entfaltung der künstlerischen Freiheit dar. Ihre Abschaffung bedeutet für Künstler und Publizisten den Wegfall jeglicher Absicherung im Krankheitsfall und einen vorgezeichneten Weg in die Altersarmut. Der BFFS fordert daher die Beibehaltung der KSK als unverzichtbare Absicherung von Künstlern und damit den
Erhalt der Kulturlandschaft Deutschland.

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