Schnapsklappe - Nächster Schritt beim Arbeitslosengeld 1

BFFS Geschäftsstelle
9. April 2009

Genau drei Jahre nach Gründung des BFFS haben wir die Schnapsmitgliederzahl von 1111 und einen Durchbruch bei dem Thema erreicht, das der Anlass für die Gründung des Verbandes war: Dem Arbeitslosengeld 1. Schon im zweiten Jahr nach Gründung dieses Verbandes waren wir den „ersten Schritt" gegangen, indem wir endlich für Rechtssicherheit sorgten. Mit dem Produzentenverband verfassten wir ein „Eckpunktepapier", das von den verantwortlichen Sozialversicherungsträgern beschlossen wurde und damit für alle verbindlich regelt, wie Film- und Fernsehschauspieler korrekt sozialversichert werden müssen. Nun ist klar: Nicht nur die einzelnen Drehtage, sondern auch alle Zeiten, die Schauspieler einer Produktion zur Verfügung stehen müssen bzw. in denen sie Zusatzleistungen (Vorbereitung, Nachsynchron, etc.) erbringen, gehören zur versicherungspflichtigen Beschäftigungsspanne. Der Erfolg: Schauspieler werden wieder durchgehender versichert und sammeln mehr Tage für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.

Nun, im dritten Jahr nach Gründung des Verbandes, - früher, als wir zu hoffen gewagt hatten - wird von der Politik gerade der „zweite Schritt" getan, das Arbeitslosengeld 1-Gesetz zu ändern. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erkennt nun endlich an, dass befristet Beschäftigte unter besonderen Verhältnissen arbeiten und benachteiligt sind. Ein neues Gesetz soll ihnen nun zumindest den Arbeitslosengeld 1-Anspruch erleichtern. Erst diese beiden Schritte zusammen, das haben wir von Anfang an betont, führen zu mehr Gerechtigkeit in unserer befristeten Beschäftigungswelt.

Am 7.4. wurde Vertretern des BFFS, des Deutschen Kulturrates und des Verbandes der Filmschaffenden der neue Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgestellt. Für den BFFS anwesend waren unser Anwalt Brien Dorenz und das Vorstandsmitglied Hans-Werner Meyer. Wir haben den Entwurf begrüßt und unsere Einwände geäußert. Das Gespräch verlief in einer sehr konstruktiven und freundlichen Atmosphäre. Unser Eindruck war, dass unsere Einwände gehört und verstanden wurden. Da das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, erwarten wir sehr bald den veränderten Entwurf und werden uns dann entscheiden können, ob wir ihn unterstützen werden oder nicht.

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