Pressemitteilung: Soziale Absicherung von Schauspielern zum Greifen nah

BFFS Geschäftsstelle
27. April 2009

Pressemitteilung: Gesetzentwurf bedarf Anpassungen an die realen Berufswelten
Berlin, 27.04.2009

Die intensiven Bemühungen des Bundesverbandes der Film- und Fernsehschauspieler e. V. (BFFS) haben sich ausgezahlt: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Unterstützung des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien einen Gesetzentwurf vorgelegt, durch den die erschwerten Bedingungen zum Arbeitslosengeldbezug für kurz befristet Beschäftigte, wie insbesondere Schauspieler, abgemildert werden. Demnach sollen künftig innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist unter bestimmten Voraussetzungen ab sechs Monaten Gesamtbeschäftigungszeit Ansprüche auf Arbeitslosengeld 1 entstehen. Der BFFS bewertet den Vorschlag als Durchbruch und erste Maßnahme zu einer besseren sozialen Absicherung von Schauspielern. Bei den Bedingungen für den erleichterten Bezug von Arbeitslosengeld 1 sieht der Bundesverband jedoch Nachbesserungsbedarf.

„Wir unterstützen, dass hoffentlich noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetzentwurf verabschiedet wird, der zur Lösung der Probleme bei der sozialen Absicherung für uns Schauspieler und aller anderen flexibel Beschäftigten beitragen soll", erklärt Heinrich Schafmeister, Vorstand des BFFS. „Positiv ist dabei vor allem, dass die Ministerien mit dem Gesetzentwurf nicht spezielle Berufe, sondern grundsätzlich alle kurz befristet Beschäftigten im Blick haben".

Allerdings sieht der BFFS auch noch erheblichen Korrekturbedarf.

Schauspieler in Deutschland sind bei einem Dreh:

  • flexibel, das heißt immer kurz befristet angestellt,
  • und somit immer kurz befristet sozialversicherungspflichtig,
  • nicht selbständig. Sie kommen damit nicht in die Künstlersozialkasse.

Aktuell müssen alle Beschäftigten innerhalb von 2 Jahren insgesamt 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, um Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu erwerben.

Beschäftigte, die immer nur kurz befristet unter Vertrag genommen werden, haben kaum Chancen, diese Bedingung zu erfüllen. Sie müssen zwar stets in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, bekommen aber nie Arbeitslosengeld 1.

Dieses Problem haben nicht nur Schauspieler, sondern eine wachsende Zahl flexibel beschäftigter Menschen.

Die Befristungsdefinition verfehlt ihr Ziel

„Nach dem aktuellen Vorschlag sollen nur diejenigen kurz befristet Beschäftigten Ansprüche erwerben, die überwiegend bis zu zwei Monate engagiert sind. Das haben uns verschiedene Politiker in Gesprächen signalisiert", erläutert Heinrich Schafmeister. Diese knappe Begrenzung schließt viele Kulturschaffende aus: Die permanent kurz befristet beschäftigten Beleuchter, Kameramänner, Garderobieren oder Regieassistenten ebenso wie etwa gastierende Theaterschauspieler. „Nur ein geringer Teil der Beschäftigten in unserer Branche kann nach der vorgeschlagenen Definition Ansprüche geltend machen", erklärt der Schauspieler und fordert: „Der Personenkreis müsste zumindest alle, die durchschnittlich bis zu drei Monaten befristet beschäftigt sind, einbeziehen".

Die Einkommensgrenze ist verfassungswidrig

Darüber hinaus sieht der neue Gesetzentwurf eine weitere Bedingung vor, die einseitig nur auf die kurz befristet Beschäftigen gemünzt ist: Für alle von ihnen, die mehr als 30.240 € im Jahr verdienen, soll die 6-monatige Anwartschaftszeitregelung nicht gelten. Sie haben weiterhin keine Chance, den Arbeitslosengeld-1-Anspruch zu erwerben, obwohl sie verpflichtet sind, Höchstbeiträge in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. „Diese Einkommensgrenze diskriminiert die ohnehin benachteiligten kurz befristet Beschäftigten, ist offensichtlich verfassungswidrig und gehört gestrichen", fordert BFFS-Vorstand Heinrich Schafmeister: „Wenn der Gesetzgeber Einkommensgrenzen für den Anspruch von Arbeitslosengeld 1 einführen will, dann sollte er nicht zwischen kurz befristet und durchgehend Beschäftigten unterscheiden, sondern zwischen Armen und Reichen".

Der Entwurf ist ein wichtiges Signal

Insgesamt bewertet der BFFS den Gesetzentwurf als eine richtige Weichenstellung: Die Gesetzesinitiative gesteht erstmals die Be-nachteiligung der kurz befristet Beschäftigten ein und will ihr entgegenwirken. „Das ist in dieser turbulenten Krisenzeit, deren Auswirkungen die Film- und Fernsehbranche in vollem Umfang trifft, zwar ein kleiner Schritt, aber ein sehr wichtiges und richtiges Signal," erklärt BFFS-Vorstand Heinrich Schafmeister: „Die großen Volksparteien CDU, CSU und SPD haben sich nun offensichtlich doch entschlossen, die flexibel arbeitenden Menschen nicht im Stich zu lassen".

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