Pressemitteilung: Initiative des BFFS erreicht Gesetzesänderung zu Arbeitslosengeld 1

Antoine Monot
19. Juni 2009

Soziale Benachteiligung von Schauspielern abgemildert
Bundestag verabschiedet Gesetzesänderung
Berlin, 19.06.2009

Nach langjährigen Forderungen und intensiven Bemühungen des Bundesverbandes der Film- und Fernsehschauspieler e.V. (BFFS) wurde heute im Deutschen Bundestag ein Änderungsgesetz zum Bezug von Arbeitslosengeld 1 verabschiedet. Die neue Regelung soll die soziale Benachteiligung von Schauspielern und anderen überwiegend kurz befristet Beschäftigten bei Arbeitslosigkeit endlich abmildern. Der BFFS bewertet die Entscheidung als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung und freut sich, dass seine Initiativen hier nun zu einem ersten Erfolg geführt haben. Gleichzeitig ist der Bundesverband zuversichtlich, dass notwendige Überprüfungen und Korrekturen in der nächsten Legislaturperiode vorgenommen werden.

Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass kurz befristet Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 geltend machen können. Dazu müssen sie innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren sechs Monate Anwartschaftszeit nachweisen. Die Anwartschaftszeit muss überwiegend aus Beschäftigungen resultieren, die auf nicht länger als sechs Wochen begrenzt sind. Die Obergrenze für den jährlichen Verdienst liegt bei 30.240 Euro.

Erfolg für alle kurz befristet Beschäftigten

Für den BFFS ist der Gesetzesentwurf ein erster richtiger Schritt um die strukturelle Benachteiligung von kurz befristet Beschäftigten beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 zu beseitigen. „Wir haben drei Jahre für eine Gesetzesänderung gekämpft“, äußert sich Heinrich Schafmeister, Vorstand und Sozialexperte des BFFS, zu der heutigen Entscheidung. „Wir freuen uns besonders, dass mit dem Gesetzentwurf nicht nur für uns Schauspieler, sondern für alle kurz befristet Beschäftigten eine erste Lösung geschaffen wird.“

Der BFFS sieht allerdings immer noch wichtigen Verbesserungs- und Korrekturbedarf. „Durch die Beschränkung, das zu berücksichtigende Beschäftigungstage der Anwartschaftszeit überwiegend aus sogenannten sechs Wochen Befristungen resultieren müssen, können nur wenige der bei Film und Fernsehen Beschäftigten überhaupt Arbeitslosengeld beziehen“, so Schafmeister. In den vergangenen Monaten hatte der BFFS die politischen Entscheidungsträger immer wieder auf notwendige Korrekturen hingewiesen. Für den BFFS wäre der Personenkreis passender umrissen, wenn alle, die überwiegend bis zu sechs Monate befristet beschäftig sind, einbezogen werden.

„Politiker aller Parteien haben in unseren Gesprächen immer wieder betont, dass das jetzt verabschiedete Gesetz nur ein erster Kompromiss ist. An ihr Wort werden wir sie in der nächsten Legislaturperiode erinnern und weiter gegen die soziale Benachteiligung von kurz befristet Beschäftigten kämpfen. Jetzt wird es unsere Aufgabe sein, in der nächsten Legislaturperiode wichtige Verbesserungen des Gesetzes für alle Betroffenen durchzusetzen“, macht Thomas Schmuckert vom Vorstand des BFFS deutlich.

Der BFFS – Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler e.V.

Der BFFS vertritt die Interessen der Film- und Fernsehschauspieler in Deutschland. Seit seiner Gründung im April 2006 stellt der Bundesverband mit rund 1.100 Mitgliedern heute den größten Interessenverband der nationalen Film- und Fernsehindustrie.

Hauptanliegen ist eine erfolgreiche und im internationalen Kontext konkurrenzfähige Film- und Fernsehindustrie mit transparenten und fairen Regeln für alle Beteiligten. In dem Bewusstsein, dass Schauspieler Rückrat und Gesicht einer wichtigen Branche mit hohem Zukunftspotential sind, pflegt der Bundesverband eine enge Vernetzung mit Politik, Sendern, Produzenten und anderen Filmverbänden.

Zu den Zielen des BFFS zählen die Schaffung fairer Arbeitsbedingungen und verlässlicher sozialer Standards, sowie die Förderung, Ermöglichung und der Schutz künstlerischer Qualität in Ausbildung und Produktion.

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