Werbecastings - Diener zweier Herren - Die problematische Doppelrolle von Castingagenturen

BFFS Geschäftsstelle
18. April 2011

Liebe Mitglieder,

anbei übersenden wir Euch unseren offenen Brief an die Agenten und Caster vom 13. April 2011.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Caster und Agenten,

bei der Durchführung von Castings für Werbeproduktionen hat eine zunehmend ausufernde Unart Einzug gehalten. Immer mehr Caster nehmen bei der Ausführung ihrer Aufträge eine problematische Doppelrolle ein. Einerseits stellen sie im Auftrag der Produktionsunternehmen ihre Castingdienstleistung zur Verfügung, gleichzeitig konfrontieren sie aber die sich im Rahmen des Castings bewerbenden Schauspieler mit der vertraglichen Bedingung, an den Caster eine Vermittlungsprovision zahlen zu müssen. Andere vereinnahmen neben ihrem Castinghonorar zusätzlich vom Schauspieler eine sogenannte Vermittlungsprovision als Handgeld.

Schauspieler, die sich dieser moralisch fragwürdigen Praxis nicht unterwerfen wollen, haben keine faire Chance, erfolgreich am Casting teilzunehmen. Ein solches Verfahren ist auch unter rechtlichen Gesichtspunkten höchst problematisch.

Der Caster, der vom Produktionsunternehmen den Auftrag erhält, die für die Werbeproduktion zu besetzenden Rollen bestmöglich zu casten und zu besetzen, unterliegt im Verhältnis zu seinem Auftraggeber (Produktionsunternehmen) einem Treueverhältnis. Das Produktionsunternehmen darf zu Recht davon ausgehen, dass die Auswahlverfahren und das Casting ausschließlich nach den erforderlichen künstlerischen Qualitätskriterien erfolgen.

Soweit aber der Caster gegenüber dem Schauspieler das Casting von der Bedingung abhängig macht, dass der betreffende Schauspieler im Fall der Vermittlung die Vermittlungsprovision zu zahlen hat, spielen im Auswahlverfahren eben diese künstlerischen Qualitätskriterien nicht mehr die ausschließliche Rolle, vielmehr bestimmen wirtschaftliche Gesichtspunkte für den Caster das Wohl und Wehe seiner Auswahlentscheidung.

Ein solches Verfahren ist im Übrigen auch für die Auftraggeber des Castings völlig inakzeptabel.

Wir fordern daher dringend, dass die Casting-Agenturen eine freiwillige Selbstverpflichtung entsprechend dem beiliegenden Wortlaut (Selbstverpflichtungserklärung) abgeben, aus der deutlich wird, dass künftig solche versteckten Doppelvergütungen nicht mehr vereinnahmt werden und eine klare und strikte Trennung von Casting-Mandat und Agentur-Mandat sichergestellt ist.

Der Caster ist ausschließlich zur Erbringung seiner Dienstleistung, nämlich des Castings, gegenüber seinem Auftraggeber, also dem Produktionsunternehmen, verpflichtet. Die Auswahl des Schauspielers für die zu besetzenden Rollen darf und muss ausschließlich nach künstlerischen Qualitätskriterien erfolgen.

Wir kündigen an, dass wir künftig den Casting-Auftraggebern Ross und Reiter nennen werden, wenn wir von derlei Missständen weiterhin Kenntnis nehmen müssen.

Mit herzlichen Grüßen
der Vorstand des BFFS

 

im Auftrag der Verbände:

Bundesverband Casting e. V.
Interessenverband Deutscher Schauspieler e. V.
Verband der Agenturen
Verband deutscher Nachwuchs-Agenturen
Verband Deutscher Schauspieler Agenturen