Pressemitteilung: Erstes Warnzeichen an die Produzentenallianz

BFFS Geschäftsstelle
15. Juli 2011

Schauspieler „verlängerten ihre Mittagspause“

Berlin, den 15. Juli 2011

Zum gestrigen Jahrestag der ersten Tarifrunde zwischen dem Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler e.V. (BFFS) und ver.di mit der Produzentenallianz hatte der BFFS zur Warnaktion „Mittags- & Besinnungspause“ aufgerufen.

Am 14.07.2011 verlängerten die Schauspieler an etwa einem Dutzend ausgesuchten Drehorten ihre Mittagspause um 15 „Besinnungsminuten“. Sie machten damit auf die kritische Tarifverhandlungssituation aufmerksam und appellierten an die Produzentenallianz, endlich eine faire tarifliche Untergrenze für Schauspielgagen anzubieten, das allgemeine Dumping zu stoppen und den wachsenden Kostendruck nicht vom Team ausbaden zu lassen. Die Aktion ist vom BFFS als erstes Warnzeichen gedacht.

„Gerade für die namhaften Kollegen war es selbstverständlich, sich für die anderen einzusetzen“, freut sich Michael Brandner, Vorstandsvorsitzender des BFFS. Ursprünglich sollten zahlensymbolisch nur 14 Schauspieler und Schauspielerinnen an 7 Drehorten bei der für den 14.07. konzipierten Warnaktion mitmachen. „Aber am Ende wollten viel, viel mehr teilnehmen, als geplant“, meint HeinrichSchafmeister, Michael Brandners Vorstandskollege. Das belegen auch die zahlreichen Unterschriften, womit die Drehteams ihre Unterstützung Kund taten.

Zum ersten Mal haben die SchauspielerInnen ihren Protest unmittelbar an den Drehort getragen. Die Aktion hatte einen ernsten Hintergrund: Bisher existieren für Film- und Fernsehschauspieler keine tariflichen Vergütungsregeln. Im Zuge des allgemeinen Kostendrucks in der Film- und Fernsehbranche müssen sich zunehmend Schauspieler, insbesondere Berufsanfänger, mit Gagen begnügen, die im wahrsten Sinne des Wortes auf den Hund gekommen sind.

„Filmhunde kosten 350 €, Filmkatzen 400 € und Filmkühe 450 €“ erklärt Michael Brandner und betont: „Schauspieler wie Filmtiere oder noch geringer zu honorieren, zeugt von einer Geringschätzung der Schauspielarbeit, die der Branche insgesamt schadet und die sich unsere Kollegen nicht länger gefallen lassen.“

Darum setzt sich der BFFS bei den Tarifverhandlungen für eine Gagenuntergrenze in Formeiner „Anfängergage“ ein, die nicht mit einer Regelgage gleichzusetzen ist. „Natürlich müssen die Gagen der Schauspielanfänger und erst recht die der erfahrenenKollegen deutlich über dem Honorarniveau von Filmtieren liegen“, fordert Heinrich Schafmeister.

Der BFFS sieht durchaus die schwierige wirtschaftliche Situation vieler, insbesondere mittelständischer Filmfirmen und hat von Anfang an die Produzentenallianz eingeladen, neben der üblichen Vergütung nach Drehtaganzahl alternative Honorierungssysteme zu gestalten, die den Produktionsfirmen mehr Planungssicherheit bieten könnten. Konkret haben BFFS und ver.di angeboten, über geeignete Wochengagenmodelle zu reden.

„Die Produzentenallianz“, bedauert Michael Brandner, „hat unsere ausgestreckte Hand bis heute nicht ergriffen und versucht ausgerechnet die ‚tierisch’ geringen, skandalösen Schauspielergagen mithilfe eines Tarifvertrages auch noch absegnen zu lassen.“

Die Angebote der Produzentenallianz bewegen sich bei Gagenuntergrenzen von 400 oder 500 €.

„Da spielen wir nicht mit“, meint Michael Brandner und hofft, „dass unser gestriges Signal der Entschlossenheit oder weitere Aktionen zum Umdenken führen und die Tarifverhandlungen im Sinne der ganzen Branche konstruktiv fortgesetzt werden können.“

Im Namen aller Film- und Fernsehschauspieler – die Mehrzahl (1.800) von Ihnen sind im BFFS organisiert – arbeitet der Verband an einer langfristigen Verbesserung der Rahmenbedingungen und fordert:

 

1) Wertschätzung von Qualität: Sie muss wieder mindestens so ernst genommen werden wie die Quote.

2) Keine Dumping-Finanzierung: Fiktionale Programme müssen mit einem Etat ausgestattet werden, mit dem sich Qualität produzieren lässt. Inklusive fairer Bezahlung derjenigen, die sie herstellen.

3) Achtung bestehender Regeln: Arbeitsschutz-, Jugendarbeitsschutz und Tarifvereinbarungen müssen eingehalten werden.

4) Durchsetzung der Erlösbeteiligung: Die Filmkreativen müssen für die Schöpfung von Kultur wertgeschätzt werden und an der Verwertungskaskade teilnehmen, wie es das Urhebergesetz verlangt.