Pressemitteilung: „2:1“-Erfolg beim Arbeitslosengeld-1-Bezug

BFFS Geschäftsstelle
15. Juni 2012

BFFS sieht die beschlossene Gesetzesreform als kleinen aber wichtigen Fortschritt

Berlin, den 15. Juni 2012

Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag eine Verbesserung des Anwartschaftszeitänderungsgesetz zum Bezug von Arbeitslosengeld 1 für kurz befristet Beschäftigte wie z. B. Schauspieler beschlossen. Der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) empfindet die Reform als Doppel-Erfolg mit einer Einschränkung. Heinrich Schafmeister, Vorstandmitglied des BFFS, erklärt dazu: „Die Entwicklung beim erleichterten Arbeitslosengeld-1-Bezug ist ein 2:1-Erfolg für alle betroffenen Künstler und Kulturschaffenden:

1:0 wegen Verlängerung: Das Anwartschaftsänderungsgesetz wird für weitere zwei Jahre verlängert und nicht wegen Wirkungslosigkeit eingestampft, wie von vielen Wirtschaftsvertretern gefordert.

2:0 wegen Verbesserung: Es wird sogar leicht nachgebessert. Die Befristungsbegrenzung wird von 6 auf 10 Wochen erweitert. Das könnte gerade für Teamkollegen und Theaterschauspieler hilfreich sein, den Arbeitslosengeld-1-Anspruch zu erlangen.

2:1 wegen verpasster Chance: Die Nachbesserung bleibt weit hinter unseren Forderungen zurück. Der BFFS hatte zumindest eine 3-monatige Befristungsbegrenzung gefordert und eine Abschaffung der systemfremden und ungerechten Verdienstgrenze von derzeit 31.500 Euro. Leider werden die meisten der kurz befristet beschäftigten Künstler und Kulturschaffenden weiterhin leer ausgehen.

Der gestrige Beschluss ist also ein Fortschritt, aber noch nicht der endgültige ‚Turniersieg’.

Die Gegenmodelle der Oppositionsparteien sehen weitreichendere Anspruchserleichterungen für kurz befristet Beschäftigte vor, werden aber von der Regierungskoalition abgelehnt. Die beschlossene Neuregelung ist bis Ende 2014 befristet und soll dann wieder evaluiert und gegebenenfalls nachgebessert werden. Der BFFS wird die Entwicklungen weiterhin mit Nachdruck verfolgen, um eine optimale Gestaltung des Arbeitslosengeld-1-Bezuges für alle kurz befristet Beschäftigten zu erreichen.