GVL: Treueregelung, Übergangsregelung, Seniorenzuwendung – Worum geht es hier?

BFFS Geschäftsstelle
1. Dezember 2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Seit ein paar Tagen geistern Begriffe wie GVL-Treueregelung und Übergangsregelung durch die Gegend und viele Kolleginnen und Kollegen sind verwirrt, was es damit auf sich hat und ob es sie betrifft.

Die jahrzehntealte GVL-Treueregelung sollte mit der Verteilungsumstellung 2010 eigentlich abgeschafft und durch eine neue zeitgemäße Regelung ersetzt werden. Doch auf Anweisung des Deutschen Patent- und Markenamtes musste eine Übergangstreueregelung installiert werden. Dazu später mehr.

Doch zuerst möchte ich kurz eine neue Regelung vorstellen, die rückwirkend ab 2011 und in Zukunft gilt. Eine Neuerung, die wir außerordentlich begrüßen und für die wir uns eingesetzt haben. Ein sozialer Ausgleich, gerade in Zeiten, wo viele Künstler akut von Altersarmut bedroht sind. Zumal im Film- und Fernsehbereich, wo eine jahrelange falsche Sozialversicherungspraxis zu erheblich geschrumpften Renten geführt hat.

Der Beirat der GVL hat das Modell der sogenannten Seniorenzuwendung beschlossen.

Wie funktioniert die Seniorenzuwendung und für wen gilt sie:

Wahrnehmungsberechtigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine jährliche Unterstützung. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden:

  • Der Berechtigte muss mindestens 20 Jahre lang der GVL angehören und an mindestens 18 Verteilungen teilgenommen haben (oder bereits früher in den Genuss der Treueregelung gekommen sein).
  • Wenn sein Bruttojahreseinkommen nicht höher als 12.000 € ist, erhält er eine jährliche Unterstützung in Höhe von 1.500 €.
  • Wenn sein Jahreseinkommen nicht höher als 18.000 € ist, erhält er eine jährliche Unterstützung von 1.000 €.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, muss einen kurzen formlosen schriftlichen Antrag an die GVL stellen und sein Bruttoeinkommen durch Nachweis, z.B. Steuererklärung, belegen.

Bei Fragen stehen folgende Mitarbeiter der GVL zur Verfügung:

Holger Jarema (030-48483-697) oder Stefanie Radke (030-48483-698).

Und noch etwas Wichtiges:

Es gab in den alten GVL-Richtlinien den Zusatz, dass der Künstler stets und ausschließlich freiberuflich tätig gewesen sein muss, um in den Genuss der Treueregelung zu kommen. Dieser Zusatz hat im Prinzip die meisten Schauspielerinnen und Schauspieler ausgeschlossen.

Er sollte auch für die neue Seniorenzuwendung gelten. Dagegen habe ich interveniert. Der Zusatz ist ersatzlos gestrichen worden. Die Seniorenzuwendung gilt also in Zukunft auch für alle Schauspielerinnen und Schauspieler.

Warum ist das von der GVL nicht ausreichend kommuniziert worden?

Die GVL hat anscheinend gedacht, die neue Regelung beträfe nur diejenigen, die 2010 einen Antrag auf Treueregelung eingereicht haben. Diese Berechtigten sind schriftlich informiert worden (siehe unten stehenden Brief).

Ein Denkfehler. Denn was ist mit den Künstlern, die nie einen Antrag auf Treueregelung gestellt haben, weil sie nichts davon wussten, weil sie relativ gleichmäßig verdient haben, weil sie zu Recht dachten, sie seien von der Regelung ausgeschlossen, da sie ja nicht nur freiberufliche Einnahmen hatten?

Nach Rücksprache mit der GVL habe ich deren Wort:

Eine im Brief der GVL genannte Antragsfrist, 1. Dezember 2012, gilt selbstverständlich nicht für alle diejenigen, die nicht von der GVL schriftlich informiert worden sind.

Wenn Ihr also die Voraussetzungen für die Seniorenzuwendung erfüllt: stellt einen Antrag! Informiert bitte ältere Kolleginnen und Kollegen, die nichts davon wissen.

Dieses Geld steht Euch zu! Es empfiehlt sich,  diesen Antrag möglichst noch in diesem Jahr zu stellen. Ein kurzer, formloser Brief mit Einkommensnachweis reicht aus.

Was hat es mit der Treueregelung und der Übergangsregelung auf sich?

Voraussetzung dafür, in den Genuss der alten Treueregelung zu kommen, war eine 20jährige GVL-Angehörigkeit, dass man an mindestens 18 Verteilungen teilgenommen hatte und dass man ausschließlich freiberuflich tätig gewesen war.

Wenn nun der Fall eintrat, dass die jährliche GVL-Ausschüttung unter dem Durchschnitt der letzten Jahre blieb, konnte man einen Antrag auf Treueregelung stellen, woraufhin dieser Verlust bis zu einer bestimmten Höhe ausgeglichen wurde.

Mit der Umstellung des Verteilungssystems ist die alte Treueregelung abgeschafft worden. Da nach dem neuen nutzungsbezogenen System ja auch Altproduktionen wieder in die Verteilung einfließen, war die Grundlage für die alte Regelung entfallen. Und mit den desaströsen Folgen der Umstellung hat ja jeder zu kämpfen, ob alt, ob jung, ob weiblich oder männlich.

Trotzdem hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) interveniert und die Anweisung an die GVL erteilt, eine 5-jährige Übergangsregelung einzuführen (aus Gründen des „Vertrauensschutzes“). Ich halte diese Übergangsregelung für sehr fragwürdig, da sie die Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Generationen in eine Schieflage bringt und auch viele ältere Berechtigte ausschließt.

Wer hat einen Anspruch auf die Übergangsregelung?

Auf die Übergangsregelung hat nur derjenige einen Anspruch, der bereits in den Jahren 2006 – 2010 schon einmal in den Genuss der Treueregelung gekommen ist. Für das Jahr 2011 beträgt die Höhe dieser Übergangszahlung 1.000 €. In den Folgejahren verringert sich dieser Betrag um jährlich 200 €.

Wie schon gesagt: Alle Berechtigten, die im Jahr 2010 in den Genuss der Treueregelung gekommen sind, wurden von der GVL schriftlich bezüglich der Übergangsregelung informiert.

Allerdings gibt es auch einige Berechtigte, die vielleicht 2006 oder 2009 in den Genuss der Treueregelung gekommen sind, nicht aber im Jahr 2010. Weil sie den Antrag vergessen oder mehr verdient haben, aus welchen Gründen auch immer.

Für sie gilt dasselbe wie bei der Seniorenzuwendung:

Wer nicht schriftlich benachrichtigt worden ist, aber die Voraussetzungen für die Übergangsregelung erfüllt, ist nicht an die Frist des 1. Dezember gebunden.

Wichtig:

Die Übergangsregelung und die Seniorenzuwendung sind nicht miteinander kombinierbar.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht in die Sache bringen.

Zur Gesamtsituation der GVL-Verteilung und den Ergebnissen monatelanger, intensiver Verhandlungen folgt Anfang nächster Woche ein gesonderter Newsletter.

Mit herzlichen Grüßen,

Thomas Schmuckert

Für den BFFS-Vorstand

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Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Übergangsphase:
Von der Treueregelung zur Seniorenzuwendung

Sehr geehrte Teilnehmer der Treueregelung 2010,

der Beirat der GVL hat im Juni dieses Jahres und in Abstimmung mit dem Deutschen Patent- und Markenamt als staatlicher Aufsichtsbehörde der GVL die Zuwendungsrichtlinien für 2011 und 2012 rückwirkend verabschiedet. Über die Änderungen gegenüber den vorangehenden Fassungen, die damit einhergehenden Neuerungen sowie über die jetzige Übergangsphase möchten wir Sie mit diesem Schreiben informieren.

Ihnen ist sicher bereits bekannt, dass wir die Treueregelung auf Grund der neuen nutzungsbasierten Verteilung an Künstler im vergangenen Jahr umgestellt haben. Ab 2011 erhalten bestimmte Berechtigte eine so genannte Seniorenzuwendung. Dies gilt in der Neuregelung allerdings nur für jene Berechtigte, die gewisse Voraussetzungen erfüllen: So müssen Sie u.a. das 65. Lebensjahr vollendet haben und Ihr Bruttoeinkommen darf 18.000 Euro/Jahr nicht übersteigen. Die weiteren Voraussetzungen sowie die mögliche jährliche Höhe der Seniorenzuwendung entnehmen Sie bitte den beiliegenden Zuwendungsrichtlinien für 2011 und 2012.

Die Seniorenzuwendung ersetzt schrittweise die bisher bekannte Treueregelung. Für jene Berechtigte, die bisher in den Genuss der Treueregelung gekommen sind, nun aber die neuen Voraussetzungen nicht mehr erfüllen (z.B. weil sie jünger als 65 Jahre sind) möchten wir eine möglichst faire Übergangsphase bis zur vollständigen Umstellung auf die Seniorenzuwendung im Jahr 2016 anbieten. Daher hat der Beirat der GVL jährliche Übergangszahlung vorgesehen: 1.000 Euro für das Jahr 2011 und 800 Euro für das Jahr 2012.

Sie haben Anspruch auf die neue Seniorenzuwendung (falls Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen) oder die Übergangszahlung. Wir bitten Sie daher, sich mit den beiliegenden Zuwendungsrichtlinien vertraut zu machen und uns Ihren schriftlichen Antrag für die Seniorenzuwendung bzw. Übergangszahlung bis zum 1. Dezember 2012 zukommen zu lassen. Sie können Ihren Antrag rückwirkend für 2011 sowie für das laufende Jahr 2012 stellen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Informationsbedarf haben, so wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Mitarbeiter Holger Jarema (030-48483-697) oder Stefanie Radke (030-48483-698).
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Tilo Gerlach
Geschäftsführer