Verhandlungserfolg: Anfang vom Ende der Buyout-Vergütungen

BFFS Geschäftsstelle
23. Mai 2013
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Filmschaffende werden künftig an erfolgreichen Kinofilmen beteiligt

Berlin, den 21. Mai 2013

Nach annähernd dreijähriger Verhandlungszeit haben der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler e.V. (BFFS) und ver.di mit der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V. (Produzentenallianz) eine Einigung zum Abschluss eines Tarifvertrages für die Beteiligung von Filmschaffenden (Urheber und Leistungsschutzberechtigten) an den Verwertungserlösen der Filmhersteller für den Bereich Kino erzielt.

Die neue Regelung, die ab dem 1. Januar 2014 in Kraft tritt, sieht eine stufenweise Beteiligung der Urheber und der ausübenden Künstler an den Erlösen aus der Verwertung von Kinofilmen in Höhe von 7,5%, 12,5% und 15% unter Berücksichtigung bestimmter Beteiligungsschwellen vor.

„Diese Einigung über eine Erlösbeteiligung bedeutet eine wichtige Weichenstellung für alle Filmschaffenden,“ kommentiert Heinrich Schafmeister, Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) den Verhandlungserfolg. „Mit diesem Tarifabschluss wird erstmals der gesetzliche Anspruch der Filmschaffenden auf eine angemessene Vergütung nach Urhebergesetz auch tarifvertraglich abgesichert und von der Produzentenseite anerkannt!“

Die Beteiligung der berechtigten Filmschaffenden setzt ein, wenn durch die  Verwertungserlöse des Kinofilms die Finanzierungsmittel des Filmherstellers eingespielt wurden und er beginnen muss, Fördergelder zurückzuzahlen – also eine „schwarze Null“ erreicht wurde. Ein beteiligungsfreier Korridor nach Erreichen der „schwarzen Null“, wie er von den Produzenten immer wieder zur Bedingung gemacht wurde, ist entsprechend der Forderung von BFFS und ver.di nicht vereinbart. Der Tarifvertrag gilt zunächst für die Dauer von drei Jahren.

Zur Verteilung der Erlöse, die den berechtigten Schauspielern zustehen, wird der BFFS in Kürze die Deutsche Schauspielkasse gründen.