Im letzten Jahr wurde die bestehende unzureichende Arbeitslosengeld-1-Regelung für kurz befristet Beschäftigte unverändert für ein Jahr verlängert. Am letzten Donnerstag (19.03.2015) trafen wir uns nun wieder einmal mit Bundespolitikern, um mit ihnen zu erörtern, welche Bestimmungen geändert werden müssten, damit diese Regelung endlich die Zielgruppe der kurz befristet beschäftigten Kulturschaffenden erreicht.
Begleitet wurden wir von zwei Vertretern der Bundesvereinigung „Die Filmschaffenden“, mit denen wir auch in dieser Frage eine enge Zusammenarbeit pflegen. Unsere Gesprächspartner waren diesmal die CDU-Politiker Dr. Astrid Freudenstein, Karl Schiewerling, Marco Wanderwitz und Ansgar Heveling. Sie arbeiten in den für uns wichtigen Bundestagsausschüssen „Kultur und Medien“ bzw. „Arbeit und Soziales“.
Im Jahr 2009 hatte die damalige Große Koalition – nicht zuletzt weil BFFS, ver.di und andere Verbände nicht locker ließen – das sogenannte „Anwartschaftszeitänderungsgesetz“ beschlossen. Ziel war, den strukturell benachteiligten kurz befristet Beschäftigten – wie z. B. uns Schauspielerinnen und Schauspielern – mithilfe einer verkürzten Anwartschaftszeit von 180 statt 360 Tagen eine reelle Chance auf Arbeitslosengeld-1-Anspruch zu ermöglichen.
Die Mängel der neuen Regelung waren aber von Anfang an die viel zu eng gefassten weiteren Vorbedingungen. Insbesondere die beiden Einschränkungen, dass
- mindestens die Hälfte aller in der zweijährigen Rahmenfrist gesammelten Sozialversicherungstage aus Beschäftigungen kommen müssen, die nicht länger als 10 Wochen dauern
- und der sozialversicherungspflichtige Verdienst des letzten Jahres vor der Arbeitslosmeldung nicht höher als die Bezugsgröße West sein darf (zurzeit 34.020 €)
verhindern bis heute, dass dieser im Kern gute Lösungsansatz seine Wirkung richtig entfalten kann.
Unsere Gesprächspartner zeigten ihre Entschlossenheit, eine Regelung zu schaffen, die endlich greift. Auch die Koalitionsvereinbarung verspricht, die für unsereins gedachte Arbeitslosengeld-1-Regelung zu verbessern. Konkret ist dort allerdings nur die Rede davon, die Rahmenfrist von 2 wieder auf 3 Jahre auszuweiten.
Diese Maßnahme kann aus unserer Sicht zwar eine weitere sinnvolle Komponente sein – aber auf keinen Fall das alleinige Allheilmittel! Denn in den Zeiten vor der Agenda 2010 erstreckte sich die Rahmenfrist auf drei Jahre und konnte schon damals nicht verhindern, dass viel zu viele kurz befristet beschäftigte Teamleute, Schauspielerinnen und Schauspieler im Falle der Arbeitslosigkeit nur in der Arbeitslosenhilfe landeten. Aber diese – damals als durchaus hilfreich empfundene – Arbeitslosenhilfe ist längst futsch und kommt nie wieder. Heute bedeutet das Hartz IV.
Der Gesetzgeber sollte daher vorrangig bei der bestehenden verkürzten Anwartschaftszeit-Regelung
- die Befristung der Beschäftigungen, aus denen die überwiegenden Sozialversicherungstage stammen müssen, von 10 auf mindestens 14 Wochen verlängern,
- die Verdiensteinschränkung möglichst völlig streichen
und dann zusätzlich
- über eine 3-jährige Rahmenfrist nachdenken – oder alternativ über eine verkürzte Anwartschaftszeit von 120 Tagen in der jetzigen zweijährigen Rahmenfrist.
Diese Kombination wäre in der Tat ein echter Fortschritt. Sie würde endlich allen Kulturschaffenden, die ständig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, aber berufsbedingt stets nur kurz befristet beschäftig sind, einen fairen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ermöglichen.
Und mit dieser Botschaft werden wir demnächst sicher auch bei den zuständigen Politikern der SPD vorstellig werden. Denn Ende 2015 läuft die bestehende Regelung aus. Bis dahin muss eine sinnvolle endgültige Lösung gefunden werden.
Wer sich darüber informieren möchte, wie die Politiker über die Änderung der Arbeitslosengeld-1-Regelung für kurz befristet Beschäftigte denken, findet unter den folgenden Links Videos von den Reden, die am 16.10.2014 im Deutschen Bundestag zu dem Thema gehalten wurden:
Matthias W. Birkwald, Fraktion: Die Linke, ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Permalink.
Albert Weiler, Fraktion: CDU/CSU, ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Permalink.
Brigitte Pothmer, Fraktion: Bündnis90/Die Grünen, ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Permalink.
Markus Paschke, Fraktion: SPD, ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Permalink.
Dr. Astrid Freudenstein, Fraktion: CDU/CSU, ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales und im Ausschuss Kultur und Medien, Permalink.
Ralf Kapschack, Fraktion: SPD, ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Permalink.
Heinrich Schafmeister, 1957 im Ruhrgebiet geboren, dort sozialisiert, wurde Straßen- und Rockmusiker, studiert an der Folkwang-Hochschule Schauspiel und arbeitet seit 1984 als Schauspieler. Er war seit Gründung des BFFS 17 Jahre lang dort im Vorstand zuständig für Sozialpolitik und Tarifverhandlungen und kümmert sich auch nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand als Bevollmächtigter um Tarifverhandlungen.