Ein "Maas"-geschneidertes Urhebervertragsrecht zugunsten aller

Heinrich Schafmeister
18. September 2015
Heiko Maas photo
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Es ist nun schon über zwei Jahre her, die schwarz-gelbe Koalition war noch im Amt, als wir beim CDU/CSU-Fraktionschef, Volker Kauder, zu Gast waren.

Unter anderem beklagten wir uns bei ihm über die jahrelange Untätigkeit der damaligen Regierung, das Urhebervertragsrecht endlich so auszugestalten, dass es seinen Zweck auch erfüllt. Schließlich hat dieses Gesetz den Sinn, Kreative und Künstler, die den mächtigen Werknutzern (z. B. Sendern) chronisch unterlegen sind, in eine bessere Ausgangsposition zu versetzen, um angemessene Vergütungen erringen zu können.

Das Urheberrecht sieht eigentlich vor, dass Kreative eine faire, angemessene Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Werke haben sollen. Jede Nutzung eines Werkes (z. B. Wiederholung im Fernsehen oder Mediathekenabruf) soll auch den Urhebern und Kreativen zu Gute kommen. Die vorherrschende Praxis, Kreative mit Buyout-Vergütungen abzuspeisen, ist nicht im Sinne des Urheberrechts. Aber ihm fehlten bisher die Zähne.

Herr Kauder zeigte damals viel Verständnis, verwies aber auf den Koalitionspartner, FDP, der in diesem Punkt nicht mitziehen wollte. Durften wir ihm das glauben? Oder versteckte sich hier nur einer hinter dem anderen?

Heute, zwei Jahre später, regiert die CDU/CSU zusammen mit der SPD. Auf die FDP kann sich keiner mehr rausreden und siehe da: Die große Koalition scheint Wort zu halten. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums unter der Leitung von Heiko Maas (SPD) wird unseren Informationen nach demnächst vorliegen und alle Anzeichen deuten darauf hin: Diese Regierung will endlich ernsthaft das Urheberrecht zugunsten der Kreativität in diesem Lande verbessern.

Die Urheberrechtsnovelle baut auf ein ausgewogeneres, eigenverantwortliches Miteinander zwischen Verwertern und Kreativen. Zwischen ihnen sollen – sagen wir mal – „verträgliche“ Verhältnisse einkehren. Organisationen von Kreativen und Werknutzern sollen ermuntert werden, Tarifverträge bzw. sogenannte „Gemeinsame Vergütungsregeln“ untereinander auszuhandeln.

Tun sie das nicht, weil, wie die Vergangenheit leider oft gezeigt hat, manche Werknutzer sich nicht wirklich darauf einlassen wollen, wären diese selbst letztendlich die Leidtragenden. Denn ohne solche Vereinbarungen – so will es die Reform – würden Werknutzer mit zahlreichen rechtlichen und aus ihrer Sicht unbequemen Auflagen belastet.

Umgekehrt wären auch die Kreativen schlecht beraten, ihren Werknutzern nur Steine in den Weg zu legen. Nur wenn Verwerter die von den Kreativen übertragenen Rechte optimal in wirtschaftlichen Erfolg ummünzen können, haben auch die Kreativen eine Chance auf Teilhabe. Darum muss der BFFS und andere Kreativvereinigungen mit den Verwertern den geeigneten vertraglichen Rahmen schaffen, der eine möglichst reibungsfreie und für beide Seiten gewinnbringende Verwertung der Werke ermöglicht.

Nun sind wir gespannt. Die Einzelheiten des Regierungsentwurfs werden bald auf dem Tisch liegen. Wie vernünftig die Regierungsinitiative ist, beweist gerade die im Vorfeld der neuen Gesetzgebung gestiegenen Ernsthaftigkeit auch der öffentlich-rechtlichen Sender, mit Vereinigungen von Urhebern und ausübenden Künstlern endlich ins Gespräch zu kommen und mögliche Beteiligungen der Kreativen bei der Finanzierung einzuplanen.

Darum appellieren wir an SPD und CDU/CSU, im Laufe der parlamentarischen Diskussion Kurs zu halten, sich nicht zu verzetteln, keine Angst vor der eigenen Courage zu kriegen. Dann haben wir am Ende ein Gesetz nach „Maas“ – zum Nutzen der werkschöpfenden, werkschaffenden und werknutzenden Parteien – und zum Wohle aller.

Denn kulturelle Kreativität ist für unsere Gesellschaft kein Luxus, sondern Voraussetzung für Identität, sozialen Frieden und Wohlstand.