ARBEITSLOSENGELD 1, WANN KOMMT DER DURCHBRUCH?

Heinrich Schafmeister
21. Januar 2016

Besuch bei Thomas Oppermann

Besuch bei Thomas Oppermann
v.l.n.r: SPD-Fraktionsvorsitzender, Thomas Oppermann, Hans-Werner Meyer, Heinrich Schafmeister, filmpolitischer Sprecher der SPD, Burkhard Blienert, © spdfraktion.de

Im alten wie im neuen Jahr – der BFFS spielt geduldig immer die gleiche Platte, damit die Arbeitslosengeldregelung für kurz befristet Beschäftigte, also unter anderem für uns Schauspielerinnen und Schauspieler, endlich greifen kann. Auch unser erster bundespolitischer Gastgeber im neuen Jahr, der Fraktionsvorsitzende der SPD, Thomas Oppermann, bekam unsere Botschaft zu hören, als wir ihn am 14. Januar besuchen durften:

Im Jahr 2009 wurde eigens ein Gesetz zur verkürzten Anwartschaftszeit geschaffen, um der strukturellen Benachteiligung der kurz befristet Beschäftigten beim Arbeitslosengeld-1-Bezug entgegenzuwirken. Das im Grunde vernünftige Gesetz bleibt unverzichtbar – trotz seiner gravierenden Mängel, die bisher die erhoffte Wirkung ausbremsen und die es zu beseitigen gilt.

Ein Mangel ist die Verdienstgrenze (aktuell in Höhe von 34.860 €), die alle Höherverdienenden vom Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ausschließt. Diese Verdienstgrenze ist ungerecht und muss weg.

Die zweite Fehlkonstruktion ist, nur bis zu 10 Wochen befristete Anstellungen als kurz befristete Beschäftigungen anzusehen. Die Engagements unserer an den Bühnen gastierenden Kolleginnen und Kollegen und der Teamleute bei Dreharbeiten sind regelmäßig kurz befristete Beschäftigungen, aber meistens länger als 10 Wochen. Gerade diese Kulturschaffenden sind wirtschaftlich nicht auf Rosen gebettet und benötigen einen fairen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Darum sollten bei der Frage, ob die meisten der gesammelten Sozialversicherungstage aus kurz befristeten Beschäftigungen stammen, all unsere Engagements mit Befristungen bis zu 14 Wochen berücksichtigt werden.

Das sind unsere beiden Minimalforderungen, die auch von ver.di und allen Filmschaffenden-Verbänden unterstützt werden.

Der Vorschlag vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Rahmenfrist, in der die verkürzte Anwartschaft von 180 Sozialversicherungstagen zu erfüllen ist, von zwei auf drei Jahre zu erweitern, wäre als ergänzende flankierende Maßnahme durchaus hilfreich. Aber sie kann das Gesetz zur verkürzten Anwartschaft für kurz befristet Beschäftigte nicht ersetzen. Vor allem sollte der Vorschlag zur Rahmenfristverlängerung nicht einer Lösung im Wege stehen, das eigens für kurz befristet Beschäftigte geschaffene Gesetz endlich funktionstauglich zu machen.

Unser Besuch beim Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU, Volker Kauder, im letzten Jahr wie unser jetziges Treffen mit Thomas Oppermann lassen erkennen, dass die beiden Regierungsfraktionen bei etwas gutem Willen genügend Übereinstimmung finden könnten, unseren Hauptforderungen ein gutes Stück entgegenzukommen.

In den kommenden Monaten wird sich entscheiden, ob die Regierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen und eine vernünftige Anpassung an die realen Erwerbsbiographien der kurz befristeten Kulturschaffenden vornehmen wird.

Bis dahin bleibt unsere Dauerplatte auf dem Plattenteller.