EIN BISSCHEN ZUKUNFTSMUSIK

Heinrich Schafmeister
16. Juli 2016

Die Union befürwortet Altersvorsorgepflicht für Selbständige

Offensichtlich startet die Union ihren zweiten Versuch, eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige einzuführen. Schon während der schwarzgelben Koalition, als Ursula von der Leyen (CDU) für das Bundesarbeitsministerium und die Rentenpolitik zuständig war, trieb sie Pläne voran, Selbständige zur Altersvorsorge zu verpflichten. Von dieser Pflicht befreit sollten nur die sein, die ohnehin schon anderweitig rentenversicherungspflichtig sind, wie z. B. die selbständigen Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse (KSK).

Der aktuelle Vorstoß, der nun vom Bundestagsabgeordneten, Peter Weiß (Ausschuss für Arbeit und Soziales), vorgestellt wurde, greift im Grunde das damalige Konzept wieder auf. Auch der Beweggrund ist derselbe: Die Union sorgt sich, dass immer mehr von der Sozialversicherungspflicht befreite Selbständige keine ausreichende Altersvorsorge betreiben, später in Altersarmut geraten und dadurch der Allgemeinheit auf der Tasche liegen werden (siehe Artikel in der Freien Presse).

Damals scheiterte das von Ursula von der Leyen noch nicht wirklich zu Ende gedachte Modell an der eigenen Partei und an der FDP. Heute regiert die Union mit der SPD und diese kann den Unionsplänen durchaus etwas abgewinnen – wenngleich niemand in der großen Koalition deren Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode erwartet.

Warum gehen uns Schauspielleuten diese ungelegten Eier etwas an? Warum sollten wir, die wir als kurz befristet Beschäftigte bzw. Künstler gar nicht betroffen wären, uns überhaupt für diese Unionsinitiative interessieren?

Weil diese Überlegungen der Union Vorboten einer sozialpolitischen Grenzüberwindung sind – so wie die Bürgerversicherungskonzepte der SPD –, die, wenn sie sich langfristig durchsetzen, unsere Sozialversicherungsprobleme an der Wurzel packen könnten.

Unser Dilemma besteht im Kern ja darin, dass wir in keine sozialrechtliche Schublade passen bzw. sie ständig wechseln:

Mit unseren Schauspielengagements am Theater oder für Dreharbeiten gehören wir in die Standardschublade der Sozialversicherungspflicht. Aber wir sind nicht durchgehend, sondern mehr oder weniger kurz befristet beschäftigt mit dementsprechend lückenhafter Beitragsbiographie, die uns kein Arbeitslosengeld 1 gewährt, Durcheinander in der Krankenversicherung und geringe Renten beschert.

Sind unsere Schauspielengagements nur auf Einzeltage befristet, weil wir überwiegend synchronisieren, sind wir in der Unständigkeitsschublade. Die schließt uns von der Arbeitslosenversicherung gänzlich aus, streckt aber die Beitragszeiten für die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung.

Wenn wir zwischendurch schauspielverwandte Arbeiten ausüben, die – wie Lesungen halten, Schauspielunterricht geben, eigene Programme aufführen etc. – als selbständig einzustufen sind, bewegen wir uns jenseits der roten Grenzlinie, wo wir als Beschäftigte sozialversicherungspflichtig sind.

Bisher sind im deutschen Sozialversicherungssystem prinzipiell nur Beschäftigungen versicherungspflichtig. Selbständigkeit pflichtzuversichern, ist eigentlich ein Systembruch. Zwar hält der Gesetzgeber inzwischen einige Berufsgruppen trotz oder sogar wegen ihrer Selbständigkeit für so schutzbedürftig, dass er eigens für sie Pflichtversicherungen vorschreibt – wie die Künstlersozialkasse (KSK) für Künstler und Publizisten, die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG) für Landwirte oder spezielle sogenannte „Versorgungswerke“ für Ärzte und Rechtsanwälte. Aber diese Ausnahmefälle haben noch nichts an der grundsätzlichen Begrenzung der Versicherungspflicht nur für Beschäftigungen geändert.

Bei unseren durch den Schauspielberuf bedingten ständigen Grenzgängen im „Dreiländereck“ zwischen kurz befristeten Beschäftigungen, Unständigkeit und Selbständigkeit werden wir zum Opfer inkompatibler gesetzlicher Versicherungsstrukturen, die sich hinter den jeweiligen sozialrechtlichen Grenzen unterschiedlich entwickelt haben.

Sind wir gerade in der KSK, fallen wir dort raus, weil wir drehen oder Theater spielen und so versichert werden müssen wie alle anderen Beschäftigten auch. Verlagern wir unseren Erwerbsschwerpunkt in den Synchronbereich sind wir zwar immer noch Beschäftigte, gehören aber zur Untergruppe der Unständigen, die sehr eigenen Versicherungsregeln unterworfen sind. Halten wir uns mit Soloprogrammen über Wasser, sind wir wieder selbständig und wären eigentlich ein Fall für die KSK, die uns aber meistens nicht will, weil wir ja demnächst wieder drehen, Theater spielen oder synchronisieren...

Ein Teufelskreis, aus dem, so phantasieren manche, nur ein eigens für unsere Zunft zugeschnittenes Gesetz uns befreien könnte. Unmöglich! Der Gesetzgeber macht keinen Finger krumm für Nischenlösungen, die nur eine Schar von ca. 15.000 Leuten angeht. Mehr sind wir nämlich nicht in Deutschland. Verständlich, auch wir wollen mit unserer Arbeit ja ein breites Publikum erreichen, nicht nur einige wenige Zuschauer.

Nein, für uns wäre ein Segen, was auch allen anderen Erwerbstätigen weiterhelfen würde: Eine grenzüberschreitende Versicherungspflicht für alle Erwerbsarten aus einem Guss.

Allerdings ist die noch Zukunftsmusik. Denn noch ist die Union von einer Bürgerversicherung, die diese sozialrechtlichen Grenzen konsequent aufheben könnte, weit entfernt. Aber immerhin dämmert jetzt selbst den konservativen Kräften, dass auch alle Selbständigen zu ihrem eigenen und zum Schutz des Steuerzahlers pflichtversichert werden müssen. Der aus Bismarcks Zeiten dem deutschen Sozialversicherungssystem zu Grunde liegende Gedanke, Selbständige seien alle kraftstrotzende Unternehmerpersönlichkeiten, die völlig auf eigenen Beinen stehen und keine Hilfe benötigen, ist längst überholt. Atypische, ständig wechselnde Arbeitsverhältnisse werden immer typischer. Die Notwendigkeit, mit unserem Sozialversicherungssystem grenzenlos alle Erwerbsformen einzuschließen, leuchtet zunehmend auch den politischen Kreisen ein, die sonst dem fürsorglichen Staat eher kritisch gegenüber stehen.

Darum ist die aktuelle Initiative – ausgerechnet von der Union – bemerkenswert und gerade für uns und den Bundesverband Schauspiel ein Ansporn, auch weiterhin auf die Politik einzuwirken. Der Gesetzgeber muss unser Sozialversicherungssystem endlich der modernen, flexiblen Arbeitswelt anpassen und einen unkomplizierten sozialen Schutz für alle bieten – unabhängig vom sozialrechtlichen Status. Und auch wir Schauspielerinnen und Schauspieler sollten von diesem allumspannenden gesetzlichen sozialen Schutz angemessen aufgefangen werden.

Aber bis dahin müssen wir noch viel trommeln. Das ist halt ein bisschen Zukunftsmusik.

Kommentarfunktion geschlossen.