Die Limburger Lösung steht

Heinrich Schafmeister
1. Oktober 2016

Der größte Fortschritt in der Sicherung unserer Altersvorsorge – seit Gründung unseres Bundesverbands Schauspiel

In diesen Tagen unterzeichnen ARD, ZDF, die Allianz Deutscher Produzenten, die Pensionskasse Rundfunk, die Gewerkschaften ver.di und Bundesverband Schauspiel die sogenannte „Limburger Lösung“. Die Vereinbarung regelt, in welchen Fällen die Produktionsunternehmen Beiträge an die Pensionskasse Rundfunk zahlen und wie ARD und ZDF diese ihnen erstatten müssen. Im Grunde wird die ursprüngliche Ordnung wiederbelebt: Bei allen Auftragsproduktionen, die für ARD und ZDF hergestellt werden, bekennen sich die öffentlich-rechtlichen Sender zur Beitragserstattung auf Nachweis und die Produktionsunternehmen haben keinen Anlass mehr, Beitragszahlungen zu verweigern. Die Limburger Lösung ist für den Bundesverband Schauspiel der größte Erfolg bei seinem Engagement, dem eigentlichen Standbein unserer Altersvorsorge festen Boden unter den Füßen zu verschaffen.

Seit 1. Januar 1970 zahlen die Bürger mit dem Rundfunkbeitrag auch Anteile für die soziale Absicherung der „freien Mitarbeiter“. Als „freie Mitarbeiter“ werden alle Fernseh- und Hörfunkschaffenden bezeichnet, die für die öffentlich-rechtlichen Sender arbeiten, ohne bei ihnen „fest“, das heißt, unbefristet beschäftigt zu sein. Mit Gründung der Pensionskasse Rundfunk im Jahre 1971 erhielten die „Freien“ endlich den sozialen Schutz einer betrieblichen Altersvorsorge. Den gleichen Anteil, den die „Freien“ zu ihrer Altersvorsorge leisten, sollten auch die öffentlich-rechtlichen Sender als sogenannte „Anstaltsbeiträge“ zusteuern.

Aber dieses einfache, klare, paritätische und damit lohnende Beitragssystem geriet seit den achtziger Jahren allmählich ins Rutschen.

Die Auslagerung der Herstellung öffentlich-rechtlicher Programme und das Abschieben der „Freien“ an Auftragsproduzenten, das Aufkommen der Privatsender, die Beteiligung der Filmförderanstalten an der Finanzierung von Fernsehfilmen, die Abwicklung vieler ARD-Filme über die ARD-Degeto… all diese Entwicklungen führten in der Praxis nach und nach dazu, dass die Verantwortung der Arbeitgeber, für die betriebliche Altersvorsorge der „Freien“ zu sorgen, teilweise in Vergessenheit geriet.

So gingen die öffentlich-rechtlichen Sender immer häufiger dazu über, Pensionskassenpauschalen in die Herstellungsetats einzukalkulieren, meistens ohne diese entsprechend zu erhöhen. Zuvor wurden die Anstaltsbeiträge der Versicherten, die von den Produktionsunternehmen vorgestreckt wurden, generell von den Sendern auf Nachweis erstattet. Die Produktionsunternehmen fühlten sich gegenüber anderen ohne Pensionskassenmitgliedschaft im Nachteil und suchten nach Wegen, der Beitragspflicht zu entgehen. Im Laufe der Jahre wurde die Kluft zwischen dem hehren Anspruch, dass eigentlich alle Produktionen für ARD oder ZDF beitragspflichtig sein sollten, und der traurigen Wirklichkeit, dass diese Beitragspflicht nicht so ernst genommen wurde, immer größer. Insbesondere bei geförderten Fernsehfilmen wurde die Beitragszahlung häufig verweigert mit der Begründung, Koproduktionen seien nicht beitragspflichtig.

v.l.n.r: Bettina Zimmermann (Vorstand BFFS), Martin Schrader (Vorstand Pensionskasse Rundfunk), Heinrich Schafmeister (Vorstand BFFS)
v.l.n.r: Bettina Zimmermann (Vorstand BFFS), Martin Schrader (Vorstand Pensionskasse Rundfunk) und Heinrich Schafmeister (Vorstand BFFS) unterzeichnen die Limburger Lösung © Sebastian Reimold

 

Diese desolate Ausgangslage veranlasste den Bundesverband Schauspiel, bei der letzten Wahl zur Mitgliedervertretung der Pensionskasse Rundfunk im Jahre 2012 eigene Vertreter aufstellen zu lassen – die prompt gewählt wurden. Seitdem kämpft der Bundesverband Schauspiel gerade für die „Freien“, die bei beauftragten Produktionsunternehmen arbeiten und von der Aufweichung der Beitragspflicht besonders betroffen sind.

Der Beitritt der ARD-Degeto zur Pensionskasse Rundfunk im Jahre 2014 war ein erster großer Lichtblick.

Doch zum Jahresende 2015 kündigte der Branchenriese, UFA Fiction, seine Mitgliedschaft. Noch schlimmer, die Allianz Deutscher Produzenten warnte, auch die anderen Produktionsunternehmen würden demnächst wegen der strittigen Frage zur Beitragspflicht und aus Sorge, die Anstaltsbeiträge von ARD und ZDF nicht erstattet zu bekommen, in Massen aus der Pensionskasse Rundfunk austreten. Die meisten von uns hätten keine Chance mehr gehabt, der Altersarmut zu entgehen. Es ging für uns um alles oder nichts.

Der Bundesverband Schauspiel und ver.di unterstützt von vielen Berufsverbänden ließen nicht locker, wandten sich an alle Rundfunkräte, an die Politik und begannen einen regen Austausch mit der Pensionskasse Rundfunk, den öffentlich-rechtlichen Sendern und den Produzenten. Man traf sich im Mai in Limburg und skizzierte eine Lösung, die nun durch eine entsprechende Vereinbarung verbindlich wird:

  • ARD und ZDF werden die Anstaltsbeiträge zur Pensionskasse Rundfunk nie mehr in den Herstellungsbudgets „verstecken“, sondern diese grundsätzlich immer auf Nachweis erstatten.
  • ARD und ZDF werden sowohl bei voll- als auch bei teilfinanzierten Auftragsproduktionen die Anstaltsbeiträge der Produktionsunternehmen zu 100 Prozent auf Nachweis erstatten – selbst dann, wenn die Produktionsunternehmen nicht Mitglied in der Pensionskasse Rundfunk sein sollten.
  • Bei geförderten Koproduktionen werden ARD bzw. ZDF entsprechend ihrer Finanzierungsanteile die Anstaltsbeiträge zur Pensionskasse Rundfunk übernehmen, die Produktionsunternehmen ebenso, allerdings ohne die Anteile, die den Darlehen der Fernsehfilmförderungen entsprechen. Die Anstaltsbeiträge werden also bei geförderten Produktionen zunächst um die Höhe der prozentualen Förderanteile geringer sein als die Versichertenbeiträge, aber…
  • ARD, ZDF, Allianz Deutscher Produzenten, Pensionskasse Rundfunk sowie ver.di und Bundesverband Schauspiel werden sich bei den Filmförderinstitutionen dafür einsetzen, dass die Beitragslücke bei geförderten Filmen endgültig geschlossen und damit die Beitragsparität wieder hergestellt wird.
  • Kino-, Kino-Ko-Produktionen und solche, an denen ARD bzw. ZDF nicht beteiligt sind, sind auch künftig nicht beitragspflichtig.
  • ARD, ZDF, Pensionskasse Rundfunk und die Gewerkschaften ver.di und Bundesverband Schauspiel erwarten, so wie die Allianz Deutscher Produzenten dies auch ihren Mitgliedern empfiehlt, dass alle Produktionsunternehmen Mitglied in der Pensionskasse Rundfunk werden.

Die Limburger Lösung gilt ab 1. November 2016 und markiert den größten Fortschritt in der Sicherung unserer Altersvorsorge – seit Gründung unseres Bundesverbands Schauspiel.