Wir brauchen eine Schüppe drauf

Heinrich Schafmeister
10. Februar 2017
sandburg photo
Copyright johannesrost

Die BFFS-Mitgliedsbeiträge steigen zum 1. April 2017

Wie von Mitgliedern bei der Mitgliederversammlung am 9. Oktober letzten Jahres gefordert und entsprechend des daraufhin durchgeführten eindeutig ausgefallenen Meinungsbildes wird der BFFS seine Beitragssätze – erstmals seit seiner Gründung vor 11 Jahren – zum 1. April 2017 anheben. Die enormen Herausforderungen, die dem BFFS in all diesen Jahren zugewachsen sind, wird der BFFS auf Dauer nur meistern können, wenn er pro Mitglied und Beitragsjahr mindestens 30 € mehr einnimmt.

Außerdem möchte der BFFS seinen Mitgliedern mehr Service bieten, der ebenfalls Geld kostet. Der BFFS wird z. B. ermöglichen, dass unsere Mitglieder mithilfe ihres Mitgliedsausweises eine günstigere Rechtsschutzversicherung beanspruchen können. So haben zum einen alle BFFS-Mitglieder künftig die Möglichkeit eine besonders günstige Rechtsschutzversicherung bei der Auxilia über den BFFS abzuschließen. Statt 233 € für die Familienrechtsschutzversicherung zahlt man als BFFS-Mitglied 199,20 €. Dieser günstige Versicherungskauf für unsere Mitglieder ist deshalb möglich, weil wir als BFFS für jeden BFFS-Versicherungsnehmer einen Zusatzbeitrag von 10 € entbehren werden. Zum anderen müssen diejenigen BFFS-Mitglieder, die künftig Ausschüttungen über die deska Deutsche Schauspielkasse erhalten, lediglich eine Verwaltungskostenpauschale von 10 % des Ausschüttungsbeitrages zahlen und nicht 13,75 %, die für Nicht-Mitglieder gilt.

Natürlich werden in Zuge dessen ab dem 1. April keine Extragebühren mehr für den Mitgliedsausweis erhoben.

Die neuen Beitragssätze

Weil pro Mitglied 30 € mehr eingenommen werden muss, steigt der Standardjahresbeitrag also von 120 € auf 150 €.

Allerdings soll auch in Zukunft bei den Jahresbeiträgen eine gewisse soziale Ausgewogenheit gewahrt bleiben. Die anderen Beitragssätze werden nicht um 30 € angehoben, sondern …

  • der Schauspielschulbeitrag nur um 8 € von 12 € auf 20 €,

und umgekehrt …

  • der Extrabeitrag um 48 € von 240 € auf 288 €
  • und der Premiumbeitrag um 60 € von 360 € auf 420 €.

Der Schauspielschulbeitrag bleibt auch weiterhin nur denen vorbehalten, die eine entsprechende Bescheinigung ihrer Schauspielschule vorweisen können. Die freiwillige Selbsteinschätzung, mit der ein Mitglied entscheidet, ob für ihn der Standard-, der Extra- oder der Premiumbeitragssatz passend ist, wird sich von nun an nur noch nach dem Bruttojahresverdienst richten. Die Anzahl der Drehtage im Jahr war eine Richtgröße, die für diejenigen von uns, die überwiegend im Theater- oder Synchronbereich arbeiten, kein sinnvolles Kriterium ist.

  • Der Standardbeitrag (150 €) gilt für Mitglieder mit einem Bruttojahresverdienst bis zu 50.000 €,
  • der Extrabeitrag (288 €) gilt für Mitglieder mit einem Bruttojahresverdienst zwischen 50.000 € und 90.000 €
  • und der Premiumbeitrag (420 €) gilt für Mitglieder mit einem Bruttojahresverdienst über 90.000 €.

Der BFFS hat bisher mit der Beitragsehrlichkeit seiner Mitglieder gute Erfahrungen gemacht und wird an der freiwilligen Selbsteinschätzung festhalten.

Die neue Beitragsordnung wird zum 1. April eingeführt. Das bedeutet: Für alle neuen und bisherigen Mitglieder, die davor eintreten bzw. deren Beitrag davor fällig ist, wird bei der kommenden Abbuchung noch die alte Beitragsordnung angewandt.

Mehr Aufwand, mehr Kosten

Seit der Gründungsphase vor 11 Jahren, als der BFFS seine bisherige Beitragshöhen festlegte, ist nicht nur, wie jeder weiß, alles teurer geworden, der BFFS hat seitdem auch seinen Wirkungsgrad erheblich ausgeweitet.

Anfangs konzentrierte er sich als „Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler“ nur auf unsere Belange in der Film- und Fernsehlandschaft. Er verstand sich als reiner Berufsverband, hatte noch keine Bündnisse und sich noch keiner verbandsübergreifenden Organisation angeschlossen. In dieser Anfangsphase nutzte der BFFS all seine Kräfte, um unsere soziale „Baustelle“ zu bearbeiten. Er sorgte für Rechtssicherheit, wie Film- und Fernsehschauspieler korrekt sozialversichert werden. Damit verschaffte er sich Respekt und Gehör bei Politikern und konnte sie ins Gebet nehmen, erste Schritte zu unternehmen, die soziale Gesetzgebung auf unsere kurz befristeten Engagements – gerade beim Drehen – anzupassen.

Das war recht erfolgreich. Aber eine auf reine Verbandsaufgaben beschränkte Interessenvertretung – auch das mussten wir lernen – kann bei Kernthemen unseres Arbeitslebens, also bei Fragen unserer Gagen- und Arbeitsbedingungen, keinen direkten Einfluss nehmen, allenfalls appellierenden daneben stehen, während die echten Tarifparteien Fakten schaffen. Das reichte unseren Mitgliedern natürlich nicht. Auch wollten sie, dass ihre Berufsvertretung, der BFFS, als „Bundesverband Schauspiel“ in allen Bereichen ihres schauspielerischen Berufslebens aktiv wird, seien es nun Bühnen-, Film-, Fernsehengagements oder andere Sprachtätigkeiten. So entschloss sich der BFFS nach drei Jahren seines Bestehens, einen deutlich höheren Aufwand zu treiben und statt eine gleich mehrere „Baustellen“ in Angriff zu nehmen. Genauer gesagt, er erweiterte seinen Fokus auf alle Gebiete, in denen wir schauspielerisch zum Einsatz kommen, mauserte sich von einem reinen Berufsverband zu einer richtigen Berufsgewerkschaft, tat sich mit anderen Verbänden sowie Gewerkschaften zusammen und schloss sich nach und nach mehreren verbandsübergreifenden Organisationen an.

Auch dieser Schritt war von Erfolg gekrönt, konnte doch der inzwischen durch seine Vernetzung und als richtige Tarifpartei gestärkte BFFS in unmittelbaren Verhandlungen mit der Arbeitgeber- und Senderseite Einstiegsgagen und Folgevergütungen durchsetzen.

Der erweiterte Horizont des BFFS, seine Bündnisse z. B. mit ver.di, dem InteressenVerband Synchronschauspieler (IVS), seine Einbindungen im Deutschen Kulturrat, in der Initiative Urheberrecht, im Dachverband Die Filmschaffenden, in der internationalen FIA sowie seine vermehrten Aktivitäten in allen Schauspielbereichen und in mehr und mehr Themenfeldern haben ihren Preis, der von den bisherigen Mitgliedsbeiträgen nur noch notdürftig beglichen wurde.

Keine Frage, für manche unserer Mitglieder ist die Erwerbssituation besorgniserregend. Für sie sind zusätzliche 30 € im Jahr viel Geld. Aber ein Blick auf die Beitragsordnungen anderer Gewerkschaften und Verbände, deren Mitglieder teilweise von noch geringerem Einkommen leben müssen, zeigt, dass der BFFS auch nach der Beitragserhöhung zu den Organisationen mit den niedrigsten Beitragssätzen gehört. Diese vergleichsweise günstigen Beiträge pro Mitglied kann sich der BFFS nur leisten, weil er der mitgliedsstärkste Berufsverband ist und seine Vorstände, Stammtischpaten und Arbeitsgruppen sich ehrenamtlich – das heißt, ohne Bezahlung – für ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen. Aber dass unsere Ehrenamtlichen darüber hinaus ihre BFFS-Aufwendungen aus eigener Tasche bezahlen (müssen), ist ein unhaltbarer Zustand, der nicht zur Regel werden darf. Nicht zuletzt deswegen ist die Beitragserhöhung unerlässlich.

Kurz: Wer statt eine gleich mehrere Baustellen betreibt, muss, wenn er sie alle sorgfältig begleiten und jemals erfolgreich fertigstellen will, eben eine Schüppe drauf legen. „Eine Schüppe drauf“ bedeutet höhere Beiträge, aber auch mehr Mitglieder. Wir BFFSler, die wir seit 11 Jahren mit unseren Beiträgen Fakten schaffen, von denen auch andere Kolleginnen und Kollegen profitieren, sollten diese auffordern, auch ihren Beitrag zu leisten und sich uns anzuschließen.