Thema: Gemeinsamer Stammtisch von IVS und BFFS zur Abrechnung und Sozialversicherung im Bereich Synchronschauspiel

BFFS Geschäftsstelle
27. Februar 2017

Union IVS BFFSDie Abrechnungspraxis in der Synchronbranche hat sich vor kurzem grundlegend geändert. Hintergrund sind zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts, die im April 2016 ergangen sind. Das Gericht hat sich ausführlich mit dem Sozialstatus bei synchronschauspielerischen Arbeitseinsätzen befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Fällen praktizierte Abrechnung auf Basis der Selbstständigkeit nicht mit dem geltenden Recht vereinbar ist. Dem haben sich die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung angeschlossen.

Mit der damit einhergehenden Umstellung der Abrechnungspraxis sind natürlich viele Fragen verbunden, die es zu beantworten gilt:

  • Für welche Bereiche gelten die Feststellungen des Gerichts insgesamt?
  • Welche Auswirkungen hat der Statuswechsel auf meine Mitgliedschaft in der KSK?
  • Wie bin ich künftig versichert? Und was ist mein Versicherungsstatus?
  • Muss ich jetzt auf Lohnsteuerkarte arbeiten?
  • Wie fülle ich ein Stammblatt aus – und vor allem wie oft?

Diese und weitere Fragestellungen wollen wir mit unseren Verbandsmitgliedern im Rahmen eines gemeinsamen Stammtisches angehen und beantworten.

Dieser Stammtisch richtet sich ausschließlich an Mitglieder des IVS und/oder des BFFS, die tatsächlich als SynchronschauspielerInnen tätig sind, da es um sehr konkrete Probleme innerhalb der Synchronbranche geht.
BFFS-Mitglieder bitten wir um Anmeldung unter sven.rothkirch@stammtisch.bffs.de, IVS-Mitglieder melden sich über ihren Verband an. Bei Doppelmitgliedschaft genügt eine Anmeldung.