Immer wieder kommt die Frage auf: Wann bin ich unständig beschäftigt und wann bin ich selbständig? Die Verwirrung ist groß, denn eigentlich sind wir Schauspielerinnen und Schauspieler nicht selbständig, oder doch?
Vor allem ist „Unständigkeit“ nicht umgangssprachlich zu verstehen, nicht als das Gegenteil von „ständig“ oder „durchgehend“. „Unständigkeit“ ist ein juristischer Begriff, der an das Vorliegen besonderer Voraussetzungen geknüpft ist.
Aber damit wir das alles besser verstehen, freuen wir uns sehr auf unseren Gast, den geschäftsführenden Justiziar des BFFS, Bernhard Störkmann. Er wird uns Einsicht in die vermeintlich komplizierte Angelegenheit geben.
Anmeldung bitte bis 05. Mai an simone.wagner@.bffs.de.
Die Kontaktdaten der Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle ist Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr telefonisch unter +49 (030) 225027930, sowie per E-Mail unter info@bffs.de erreichbar.
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