Thema: BFFS-Justiziar Bernhard F. Störkmann und IVS-Vorstand Till Völger über die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Schauspielerinnen und Schauspielern, Synchronschauspielerinnen und -schauspielern sowie Sprecherinnen und Sprechern

BFFS Geschäftsstelle
2. Juni 2017

Wie es sicher die Meisten mitbekommen haben, gab es ein Urteil des Bundessozialgerichts, das die Synchronbranche aufgerüttelt hat: Synchronsprecherinnen und -sprecher sind als abhängig Beschäftigte anzusehen. Daher haben viele Studios seit dem Frühjahr ihre Abrechnungspraxis umgestellt und benötigen seitdem einen Stammbogen.

Auch Schauspielerinnen und Schauspieler sind in den allermeisten Fällen abhängig Beschäftigte, selbst an kleinen Off-Theatern sollte das so sein.

Was es mit der sozialrechtlichen Einordnung auf sich hat, welche Sonderfälle und Ausnahmen es gibt, was das z.B. für die Mitgliedschaft in der KSK zu bedeuten hat, zu all diesen Fragen und mehr nehmen Bernhard Störkmann und Till Völger Stellung. Und sie werden auch versuchen, Eure speziellen Fragen zu beantworten.

Anmeldung bitte bis 11.07.2016 unter alexander.kruusemettin@stammtisch.bffs.de.