Zu wenig Versicherungszeiten

Heinrich Schafmeister
4. Juli 2017

Die Abfrageergebnisse liegen auf dem Tisch

Der BFFS und der IVS hatten unter ihren Mitgliedern Ende Mai anlässlich eines anstehenden Treffens mit der Bundesarbeitsministerin, Andrea Nahles, eine Abfrage gestartet. Untersucht werden sollte – mit besonderem Blick für unseren Arbeitslosengeld-1-Anspruch –, auf wie viel Sozialversicherungszeiten Schauspielerinnen und Schauspieler pro Jahr kommen. Erste Zahlen konnten schon am 1. Juni Frau Nahles präsentiert werden. Nun liegen die endgültigen Ergebnisse vor.

Gute Nachricht: Die Abfrage war ein voller Erfolg, weil sich viele, immerhin 930 von uns beteiligt und für aussagekräftige Ergebnisse gesorgt haben. Ein ganz herzlicher Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer!

Schlechte Nachricht: Die Ergebnisse sind ernüchternd. So sind die meisten von uns nicht einmal in der Lage, die – verglichen mit anderen Modellen relativ günstige – verkürzte Anwartschaftszeit von 6 Monaten in 2 Jahren zu erfüllen, um Arbeitslosengeld 1 zu erlangen.

Fazit: BFFS und IVS werden sowohl die verschiedenen von den Parteien angebotenen sozialen Konzepte an den Abfrage-Ergebnissen messen, als auch ihre eigenen Verbandspositionen weiterentwickeln. Zu diesem Thema wird bei der kommenden BFFS-Mitgliederversammlung am 9. Juli in Berlin beraten. IVS und BFFS werden diese Abfrage verfeinern und in einem gewissen zeitlichen Abstand wiederholen.

Die große Mehrheit der Filmschaffenden, Schauspielerinnen und Schauspieler werden ausschließlich für einzelne Projekte auf kurze Zeit befristet beschäftigt und haben somit kaum eine Chance, die erforderliche Anwartschaftszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu erfüllen. Sie haben aufgrund der zahlreichen Beitragslücken eine unterirdische Rente. Sie haben riesige Probleme mit der Krankenversicherung.

Sie können auch nicht auf die Unterstützung der eigens für Künstler geschaffenen Künstlersozialkasse bauen, weil diese nur für selbständige Tätigkeiten von Künstler und Publizisten zuständig ist. Auch wenn kurz befristet Beschäftigte von manchen Arbeitgebern aus Unkenntnis, Kosten- oder Bequemlichkeitsgründen gern als Selbständige geführt werden und so in die Künstlersozialkasse gelangen – irgendwann, bei genauen Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherung, spätestens vor Gericht, fliegen diese Durchwursteleien auf und die Betroffenen womöglich wieder aus der Künstlersozialkasse raus. Das erleben wir ja gerade mit unseren Synchron- und Sprechertätigkeiten, die noch bis vor kurzem oft als selbstständig abgewickelt wurden, nach dem jüngsten Urteil des Bundessozialgerichts aber unmissverständlich als unselbständig einzustufen sind und keine Versicherung über die Künstlersozialkasse mehr begründen. Ja, mit dieser endgültigen Entscheidung haben wir endlich die erforderliche Rechtssicherheit, die viele von uns so lange schmerzlich vermisst haben. Außerdem hat die Klarstellung des Gerichts letztlich die Position der Künstlersozialkasse gestärkt, da denjenigen, die ihr das Wasser abgraben wollen, das Argument genommen wurde, dass sich in dieser Einrichtung sowieso so viele Scheinselbstständige und damit Nichtberechtigte tummeln würden. Aber wir haben nun erst einmal den Ärger mit der Umstellung wie wir überhaupt meistens Ärger mit dem Sozialversicherungsdschungel haben.

Denn kurz befristet beschäftigte Künstler und Kulturschaffende – das sind vor allem wir Schauspielerinnen und Schauspieler, die an Bühnen gastieren, vor der Kamera stehen oder synchronisieren, sowie die meisten Filmschaffenden – sind vom Gesetzgeber strukturell benachteiligt. Wir landen ständig zwischen den Stühlen einer Sozialversicherungsgesetzgebung, die nur auf Dauerbeschäftigte einerseits und Selbständige andererseits ausgerichtet ist. Wir sind – wenn wir unserem Beruf treu bleiben – gehalten, in ein Sozialsystem einzuzahlen, ohne von ihm entsprechend sozial in Schutz genommen zu werden. Darin liegt die Ungerechtigkeit.

Zu dieser Erkenntnis kam schon die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ Ende 2007. Die damaligen Kommissionsmitglieder, Angehörige aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien, hielten diesen Zustand sogar für verfassungswidrig. Diese Bewertung und die massive Überzeugungsarbeit auch vom BFFS führten im Jahr 2009 zu einer Arbeitslosengeld-1-Regelung, die mit der Einführung einer „verkürzten Anwartschaftszeit“ gezielt den Erwerbsbiografien der kurz befristet beschäftigten Künstlern und Kulturschaffenden gerecht werden sollte.

Der Ansatz des Gesetzes war richtig, aber seine Ausgestaltung viel zu halbherzig. Aus Angst, womöglich ein zu großes Schlupfloch für Missbrauch und allzu kostspielige Regelungen zu schaffen, fasste der Gesetzgeber die Konditionen des Arbeitslosengeld-1-Anspruchs für kurz befristet Beschäftigte so eng, dass die gewünschte Wirkung ausgebremst wurde. Der Chancenausgleich beim Arbeitslosengeld-1-Anspruch mithilfe einer von 12 auf 6 Monate verkürzten Anwartschaftszeit wird von einer ausschließenden Verdienstobergrenze und einer Konzentration auf maximal 10-wöchige Beschäftigungen weitgehend wieder aufgehoben. Trotz eindringlicher Appelle vom BFFS, von anderen Filmschaffenden-Verbänden, von ver.di, vom Deutschen Kulturrat usw., trotz vielversprechenden Koalitionsverträgen, konnte sich der Gesetzgeber bisher nicht durchringen, diese beiden Mängel zu beseitigen.

Ende Juni 2018 läuft die Verkürzte-Anwartschaftszeit-Regelung aus. Wenn bis dahin nicht endlich eine funktionierende Alternative erarbeitet wird, stehen unter anderem wir kurz befristet beschäftigten Schauspielerinnen und Schauspieler wieder mit völlig leeren Händen da – also wieder dort, wo wir im Jahr 2006 angefangen haben. Darum wollen unsere beiden Schauspielverbände keine Zeit verstreichen lassen, alles zu tun, die Entwicklung vernünftiger Lösungen für unsereins voranzutreiben.

Dazu diente Ende Mai die Abfrage unserer Sozialversicherungszeiten, deren erste aufschlussreiche Zahlen bereits am 1. Juni beim Gespräch mit der Bundesarbeitsministerin, Andrea Nahles, vorgelegt werden konnten. Wegen der gebotenen Eile war diese Abfrage bewusst kurz und einfach gehalten. Demnächst möchten BFFS und IVS eine solche Abfrage wiederholen und dabei etwas differenzierender in die Tiefe gehen. „Fest“ am Theater Arbeitende oder Rentenbezieher sollten ausgefiltert werden; denn diese gehören nicht zum Kreis der kurz befristet Beschäftigten, die bei ihrem Arbeitslosengeld-1-Anspruch benachteiligt werden. Außerdem möchten unsere Schauspielverbände erfahren, ob sich bei den Sozialversicherungszeiten Unterschiede zwischen Frauen und Männern abzeichnen.

Aber schon diese erste, auf die Schnelle durchgeführte Abfrage verdeutlicht: Für die meisten von uns sind selbst die Anforderung der eigens für unsereins eingeführten verkürzten Anwartschaftszeit, die auf ein Jahr herunter gerechnet eine sozialversicherte Menge von 90 Tagen (3 Monaten) bedeutet, eine zu hohe Hürde. Wenn der Gesetzgeber im Zuge einer Vereinheitlichung die geforderte Anwartschaftszeit wieder verlängert, würden sogar noch mehr von uns an dieser Hürde scheitern – es sei denn, er könnte sich gleichzeitig entschließen, die Sozialversicherungspflicht von kurz befristeten Beschäftigungen generell zu verstetigen.

Dies wäre überhaupt ein grundsätzlicherer Ansatz. Ähnlich wie bei den Unständigen könnte generell bei den auf kurze Zeitabschnitte komprimierten Beschäftigungen die Sozialversicherungspflicht von den einzelnen Anstellungstagen auf volle Kalendermonate ausgedehnt werden – sowohl für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, als auch für die Arbeitslosenversicherung. Das würde allen Berufstätigen, die wie wir stets kurz bemessene Beschäftigungen haben, nicht nur bei der Kranken- und der Rentenversicherung weiterhelfen, sondern auch beim Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Umgekehrt würden die „Gutverdiener“ unter uns mehr Beiträge in die Sozialkassen zahlen und die lückenlosere Durchversicherung aller kurz befristeten Beschäftigten würde gleichzeitig höhere Ausgaben bei der Arbeitslosenversicherung vermeiden helfen.

Neben unseren sozialversicherungspflichtigen schauspielerischen Beschäftigungen leben wir immer wieder von selbständigen künstlerischen Aufträgen, die über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig sind, und womöglich auch von selbständigen, nichtkünstlerischen Arbeiten, die versicherungsfrei sind. Wir sind halt sozialrechtliche „Amphibienfahrzeuge“ und werden bei dem ständigen Hin-und-Her zwischen den unterschiedlichen, kaum kompatiblen Versicherungspflichten aufgerieben. Eine Bürgerversicherung, die keine Unterschiede zwischen Selbständigen, Beschäftigten und Beamten machen würde, wäre auch für uns ein Segen.

Aber was sagen unsere Kolleginnen und Kollegen dazu? Welche sozialpolitischen Signale sollen unsere Schauspielverbände an die Parteien senden – vor der Bundestagswahl am 24. September? Alle unsere Mitglieder sind herzlich eingeladen, am 9. Juli bei unserer Jahresversammlung den zukünftigen Kurs des BFFS in dieser Frage zu erörtern. Die Abfrageergebnisse zu unseren Sozialversicherungszeiten bilden eine willkommene Diskussionsgrundlage.