10 × Was will Ihre Partei tun – auch für uns?

… 2. Frage:

Wenn wir unseren Schauspielberuf ausüben und engagiert sind, Film-, Theater- oder Synchronrollen zu spielen, geschieht dies, der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nach, stets im Rahmen von Beschäftigungen – die allerdings immer, meist sogar auf sehr kurze Zeit, befristet sind.

Demnach sind wir also nicht selbständig, nicht Angehörige der Künstlersozialkasse, sondern Arbeitnehmer und sind, wie sie, für unsere Anstellungen sozialversicherungspflichtig – aber den entsprechenden sozialen Schutz können wir vergessen: Wegen unserer berufsbedingten Versicherungslücken erlangen wir kaum Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, haben ständiges Durcheinander mit der Krankenversicherung und unsere gesetzliche Rente ist so unterirdisch, dass wir in Altersarmut landen.

Was will Ihre Partei für die soziale Absicherung kurz befristet Beschäftigter tun?

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