… 8. Frage:
Film und Fernsehen leben heute mehr denn je von Internationalität und tragen so einen wesentlichen Teil zur Verständigung zwischen den Kulturen bei. Vor allem durch Synchronisation von Filmwerken wird dem Markt ein Weltrepertoire zugänglich gemacht, das dem Großteil der Rezipienten andernfalls faktisch verschlossen bliebe.
Wir Schauspielerinnen und Schauspieler haben also auch mit international tätigen Filmherstellern und Verleihern zu tun, deren Vertragswerke oftmals Klauseln enthalten, die eindeutig und eklatant gegen das deutsche Urheberrecht verstoßen. Beispielsweise wird die Abtretung von Vergütungsansprüchen verlangt, die uns Künstlerinnen und Künstlern eigentlich als Ausgleich über die Verwertungsgesellschaften zustehen. Und obwohl diese Verträge klar rechtswidrig sind, können wir nicht dagegen vorgehen – denn unser Vertragspartner sitzt meist im Ausland, wo es uns aus Kostengründen nicht möglich ist, einen Prozess zu führen. Und was helfen einem Rechte, wenn man sie nicht durchsetzen kann?
Was will Ihre Partei tun, um es den Kunstschaffenden zu ermöglichen, ihre Rechte auch gegenüber Verwertern geltend zu machen, die versuchen, sich dem deutschen Urheberrecht zu entziehen?
Heinrich Schafmeister, 1957 im Ruhrgebiet geboren, wusste, was er nicht werden wollte: Jurist (wie sein Vater), Lehrer, Friseur, Schauspieler, Vereinsmitglied. Er liebte Mathe und Musik. Doch es kam anders: Die Musik führte ihn zum Schauspielberuf. So ging er ans Theater, vor die Kamera, vors Mikrofon und schließlich in den BFFS – von Anfang an im Vorstand als Schatzmeister und zuständig für Sozialpolitik wie für Tarifverhandlungen. Er würde eine Rolle als Friseur jetzt nicht mehr ausschließen.
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