… 8. Frage:
Film und Fernsehen leben heute mehr denn je von Internationalität und tragen so einen wesentlichen Teil zur Verständigung zwischen den Kulturen bei. Vor allem durch Synchronisation von Filmwerken wird dem Markt ein Weltrepertoire zugänglich gemacht, das dem Großteil der Rezipienten andernfalls faktisch verschlossen bliebe.
Wir Schauspielerinnen und Schauspieler haben also auch mit international tätigen Filmherstellern und Verleihern zu tun, deren Vertragswerke oftmals Klauseln enthalten, die eindeutig und eklatant gegen das deutsche Urheberrecht verstoßen. Beispielsweise wird die Abtretung von Vergütungsansprüchen verlangt, die uns Künstlerinnen und Künstlern eigentlich als Ausgleich über die Verwertungsgesellschaften zustehen. Und obwohl diese Verträge klar rechtswidrig sind, können wir nicht dagegen vorgehen – denn unser Vertragspartner sitzt meist im Ausland, wo es uns aus Kostengründen nicht möglich ist, einen Prozess zu führen. Und was helfen einem Rechte, wenn man sie nicht durchsetzen kann?
Was will Ihre Partei tun, um es den Kunstschaffenden zu ermöglichen, ihre Rechte auch gegenüber Verwertern geltend zu machen, die versuchen, sich dem deutschen Urheberrecht zu entziehen?
Heinrich Schafmeister, 1957 im Ruhrgebiet geboren, dort sozialisiert, wurde Straßen- und Rockmusiker, studiert an der Folkwang-Hochschule Schauspiel und arbeitet seit 1984 als Schauspieler. Er war seit Gründung des BFFS 17 Jahre lang dort im Vorstand zuständig für Sozialpolitik und Tarifverhandlungen und kümmert sich auch nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand als Bevollmächtigter um Tarifverhandlungen.