Antworten von Bündnis 90/Die Grünen auf unsere 10 Fragen

Heinrich Schafmeister
11. September 2017

2. Was will Ihre Partei für die soziale Absicherung kurz befristet Beschäftigter tun?

Wir wollen die soziale Absicherung für Kreative und Soloselbstständige spürbar verbessen.

Viele Kreative sind derzeit von der Arbeitslosenversicherung faktisch ausgeschlossen, weil sie durch ihr meist projektbasiert Arbeiten, zwar immer wieder einzahlen, aber selten etwas herausbekommen. Aufgrund ihrer nur befristeten Beschäftigungen erreichen sie meist die nötigen Anwartschaftszeiten nicht und sind so trotz ihrer Beitragszahlungen nur in Ausnahmefällen über die Arbeitslosenversicherung abgesichert. Die Sonderregelung für Künstler und Künstlerinnen und kurzfristig Beschäftigte konnte diese Gerechtigkeitslücke nicht schließen, weil die meisten flexibel Beschäftigten an den restriktiven Verdienst- oder Befristungsgrenzen scheitern. Das wollen wir ändern. Die Anwartschaftszeit in der Arbeitslosenversicherung soll auf vier Monate verkürzt werden. So wird auch die bürokratische Sonderregelung überflüssig.

Eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung soll für Selbstständige wieder erschwinglich werden, so dass dieses Angebot auch für kreative Freiberuflerinnen und Freiberufler wieder attraktiver wird. Alle Selbstständigen sollen die Möglichkeit bekommen, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Für Selbstständige mit geringem Einkommen soll die Möglichkeit eröffnet werden, halbierte Beiträge zu bezahlen.

Viele Kreative haben das Problem, dass sie aufgrund geringen Einkommens zu wenig in die Rentenversicherung einzahlen. Unsere grüne Garantierente sieht vor, dass Versicherte, die mindestens 30 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben – wobei Zeiten der Arbeitslosigkeit oder für Kindererziehung einbezogen werden sollen -, einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben, die oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Davon würden auch diejenigen profitieren, die über die Künstlersozialkasse abgesichert sind, da die KSK Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt.

Die Arbeitswelt von morgen braucht eine klare Definition von Selbstständigkeit. Zurzeit gibt es unterschiedliche Definitionen im Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht. Für die Betroffenen führt das zu bürokratischen Belastungen, die zum Teil unhaltbar sind. Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung muss deshalb eindeutig und praxistauglich in Form eines Positivkatalogs geregelt werden. Wir wollen Scheinselbstständigkeit verhindern, ohne echte Selbstständigkeit zu behindern. Unter Berücksichtigung des Wettbewerbsrechts wollen wir bei eindeutiger wirtschaftlicher Unabhängigkeit die Möglichkeit schaffen, freiwillig auf das Statusfeststellungsverfahren zu verzichten. Die gesetzlichen Abgrenzungskriterien im Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht müssen vereinfacht werden, um Doppel- bzw. Dreifachprüfungen zu vermeiden. Durch klare Abgrenzungskriterien und ein verbessertes Statusfeststellungsverfahren streben wir Rechts- und Planungssicherheit für alle Selbständigen an. Das ist insbesondere für alle in der Kultur- und Kreativwirtschaft Tätigen wichtig, weil diese häufig wechselnde Auftraggeber haben. Unser Anliegen ist es, für eine leichtere Vereinbarkeit verschiedener Existenzformen nebeneinander zu sorgen.

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