Antworten von der FDP auf unsere 10 Fragen

Heinrich Schafmeister
11. September 2017

2. Was will Ihre Partei für die soziale Absicherung kurz befristet Beschäftigter tun?

Mit Blick auf die besondere Situation der Erwerbsbiografien im Kultur- und Kreativbereich - insbesondere bei Schauspielerinnen und Schauspielern - wollen wir prüfen, wie die soziale Absicherung der Arbeitslosenversicherung gewährleistet werden kann, z.B. hinsichtlich der zu berücksichtigenden Beschäftigungsdauer von zehn Wochen und der Änderung der Verdienstobergrenze pro Jahr. Zur Vereinfachung des Leistungsbezugs wollen wir mit unserem Bürgergeld-Konzept außerdem steuerfinanzierte Sozialleistungen, die Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe zum Lebensunterhalt und das Wohngeld in einer Leistung und bei einer staatlichen Auszahlungs-Stelle zusammenfassen.

Bei der Krankenversicherung sollen jede Bürgerin und jeder Bürger frei und unabhängig vom Einkommen wählen können, ob sie oder er sich für den Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem Anbieter der privaten Krankenversicherung entscheidet. Wir Freie Demokraten wollen die Möglichkeiten vereinfachen, zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu wechseln. Hierbei wollen wir die Angebote beider Systeme erhalten und so sicherstellen, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, das für sich und seine Lebensform am besten geeignete Modell zu wählen. Ebenso muss es Rückwege aus der PKV in die GKV geben.

Mit Blick auf die Bekämpfung von Altersarmut halten wir Freie Demokraten es für richtig, die Einkünfte aus privater und betrieblicher Altersvorsorge nur teilweise auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen. Auch über die vorgesehenen Begrenzungen soll Vorsorge nur prozentual die Leistungen aus der Grundsicherung mindern. Denn freiwillige Altersvorsorge muss sich für jeden immer auszahlen. Das betrifft zum Beispiel viele Menschen, die lange arbeitslos waren, Teilzeit gearbeitet oder wenig verdient haben. Es kann nicht sein, dass Einnahmen aus der freiwilligen Vorsorge vollständig auf die Grundsicherung angerechnet – also voll abgezogen werden. Wir finden: Der Anreiz zur zusätzlichen Altersvorsorge gegen Altersarmut muss erhalten bleiben. Wer sich anstrengt und vorsorgt, muss ein Alterseinkommen über Grundsicherungsniveau haben. Und er muss mehr haben als derjenige, der nicht vorgesorgt hat.

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