Antworten von der FDP auf unsere 10 Fragen

Heinrich Schafmeister
11. September 2017

8. Was will Ihre Partei tun, um es den Kunstschaffenden zu ermöglichen, ihre Rechte auch gegenüber Verwertern geltend zu machen, die versuchen, sich dem deutschen Urheberrecht zu entziehen?

Wir Freie Demokraten setzen uns für die Aufrechterhaltung eines Schutzes durch das Urheberrecht auf einem hohen Niveau ein, denn ein wirksamer Schutz durch das Urheberrecht ist notwendige Voraussetzung für kreative Tätigkeit und für Investitionen in deren wirtschaftliche Verwertung. Das gilt auch und gerade für die digitale Welt.

Aufgrund des geltenden Rechts ist es im Grunde nicht möglich, Sachverhalte, die dem deutschen Urheberrecht unterliegen, der Anwendung des deutschen Urheberrechts zu entziehen. Wir Freie Demokraten werden keinen gesetzlichen Maßnahmen zustimmen, die diese Rechtslage zulasten der Urheber und ausübenden Künstler ändern soll. Das gilt auch für die weitere Entwicklung des europäischen und des internationalen Urheberrechts.

In den vergangenen Jahren ist das Urhebervertragsrecht – auch mit der Unterstützung der Freien Demokraten - mehrfach geändert worden. Dadurch sind zugunsten der Urheber und ausübenden Künstler die vertraglichen Gestaltungsspielräume eingeschränkt worden. Insbesondere Klauseln, die die gesetzlichen Vergütungsansprüche der Urheber und ausübenden Künstler zum Nachteil der Urheber und Künstler reduzieren, sind unzulässig und unwirksam. Manche Vergütungsansprüche können von Gesetzes wegen nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. Auch das dient dem Schutz der Urheber und Künstler. Wenn die Abtretung von Vergütungsansprüchen unwirksam ist, ist der Künstler durch diese Abtretung nicht gebunden und er kann den Anspruch einer Verwertungsgesellschaft ohne weiteres zur treuhänderischen Wahrnehmung einräumen.

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