2. Was will Ihre Partei für die soziale Absicherung kurz befristet Beschäftigter tun?
Die spezielle Arbeits- und Lebensrealität von Kulturschaffenden und Kreativen erfordert eine besondere Berücksichtigung in der sozialen Absicherung. Festanstellungen sind im Kultur- und Kreativbereich nicht der Normalfall und sie gehen zunehmend zurück. Flexible Beschäftigungsstrukturen, veränderte Erwerbsbiografien und die schwierigen Einkommensverhältnisse machen es auch freiberuflichen Kunst- und Kulturschaffenden zunehmend schwer, Risiken von Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit abzufedern und für das Alter vorzusorgen. Prekäre Lebensverhältnisse und Altersarmut sind nicht hinnehmbar – dies gilt für alle Kunst- und Kulturschaffenden. Deshalb wollen wir Solo-Selbstständige möglichst umfassend in die verschiedenen Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung einbinden. Spezifische Versorgungssysteme, die einen der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren Leistungsumfang bieten, z.B. die Künstlersozialkasse, sollen davon ausgenommen werden.
Den Zugang zum Arbeitslosengeld 1 für kurzbefristet Beschäftigte wollen wir deshalb deutlich erleichtern, indem wir die Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre verlängern und die Anwartschaft von zwölf auf zehn Monate verringern. Bereits vorhandene Regelungen für kurzbefristet Beschäftigte wollen wir an die speziellen Erwerbsbiografien der Kunst- und Kulturschaffenden anpassen. Eine Regelung war mit der CDU/CSU in dieser Legislatur nicht möglich.

Heinrich Schafmeister, 1957 im Ruhrgebiet geboren, wusste, was er nicht werden wollte: Jurist (wie sein Vater), Lehrer, Friseur, Schauspieler, Vereinsmitglied. Er liebte Mathe und Musik. Doch es kam anders: Die Musik führte ihn zum Schauspielberuf. So ging er ans Theater, vor die Kamera, vors Mikrofon und schließlich in den BFFS – von Anfang an im Vorstand als Schatzmeister und zuständig für Sozialpolitik wie für Tarifverhandlungen. Er würde eine Rolle als Friseur jetzt nicht mehr ausschließen.