Antworten von der SPD auf unsere 10 Fragen

Heinrich Schafmeister
11. September 2017

5. Was will Ihre Partei tun, um die Elternschaft für die wachsende Zahl der atypisch Beschäftigten zu erleichtern?

Das Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung für Mütter und Väter. Ob Elterngeld bezogen werden kann, ist nicht davon abhängig, ob und in welcher Form der Elternteil, der es beantragt, vor der Geburt gearbeitet hat. Elterngeld können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und ebenso Erwerbslose oder Hausfrauen und Hausmänner erhalten. Geringverdienende Eltern werden zusätzlich unterstützt. Dabei gilt: Je niedriger das Einkommen dieses Elternteils vor der Geburt war, desto höher ist der prozentuale Ausgleich, den er für das wegfallende Erwerbseinkommen erhält. Das Basiselterngeld beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro monatlich.

Schauspielerinnen und Schauspieler können ihre Arbeitszeiten oft nur schwer mit einer Familie vereinbaren. Die Öffnungszeiten öffentlicher Kinderbetreuungsangebote decken die Einsatzzeiten von Künstlerinnen und Künstler nicht ab. Für solche Fälle wurde in dieser Legislaturperiode das neue Bundesprogramm KitaPlus vom SPD-geführten Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgelegt. Darüber können Kitas und Kindertagespflegestellen ihre Öffnungszeiten flexibler gestalten und Familien bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen: mit Öffnungszeiten vor 8.00 beziehungsweise nach 16.00 Uhr sowie Betreuungsmöglichkeiten an Wochenenden, an Feiertagen bis hin zu einem Betreuungsangebot, das auch die Nacht abdeckt. Insbesondere Selbstständige und Berufsgruppen, deren Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Kita-Öffnungszeiten liegen, soll mit dem KitaPlus-Programm unter die Arme gegriffen werden.

Beim Ausbau der Kindertagesbetreuung sind wir auf einem guten Weg, aber noch lange nicht am Ziel. Wir wollen mehr Kitas und wir wollen bessere Kitas. Wir brauchen mehr Betreuungsangebote am Nachmittag und außerhalb der üblichen Öffnungszeiten. Deshalb fordern wir einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Kita- und Grundschulkindern mit finanzieller Beteiligung des Bundes. Darüber hinaus wollen wir mit einem bundesweiten Kita-Qualitätsgesetz die Qualität der frühkindlichen Bildung verbessern und Zugangshürden abbauen, indem wir die Kita-Gebühren schrittweise abschaffen. Für uns ist klar: Bildung muss gebührenfrei sein. Damit entlasten wir alle Familien, die jetzt noch für die Betreuung zahlen müssen – auch diejenigen, die oft nur ein geringes und oft nicht zuverlässiges Einkommen erzielen.

Wir wollen, dass Familie und Beruf als doppeltes Glück empfunden wird. Viele Eltern wünschen sich, ihre Arbeit und die Kindererziehung partnerschaftlich aufteilen zu können. Noch kehren viele junge Väter nach kurzer Elternzeit voll in ihre Jobs zurück, obwohl die meisten gern weniger arbeiten würden als vorher. Mütter wechseln nach der Elternzeit hingegen mehrheitlich in einen Teilzeitjob, obwohl sie gern etwas mehr arbeiten würden. Als ersten Schritt wurde das ElterngeldPlus eingeführt, um Eltern mit kleinen Kindern Elternzeit und Teilzeitarbeit gleichermaßen zu ermöglichen.

Als nächstes werden wir eine Familienarbeitszeit einführen: Danach sollen Eltern ein Familiengeld in Höhe von 300 Euro erhalten, wenn beide vollzeitnah (26 bis 36 Stunden) arbeiten und sich partnerschaftlich um das Kind kümmern wollen. Es wird bis zu 24 Monate gezahlt. Gerade Familien mit kleinen Einkommen sollen sich so eine gerechte Aufteilung von Familie und Beruf leisten können. Das Familiengeld soll künftig auch für pflegende Angehörige gezahlt werden. Auch Selbstständige sollen es erhalten.

Beim Elterngeld werden wir auch in Zukunft Weiterentwicklungen prüfen. Dabei werden wir unser Augenmerk auch auf die im Kulturbereich häufig anzutreffenden atypischen Beschäftigungen legen.

nächste Frage …zurück …