Antworten von der SPD auf unsere 10 Fragen

Heinrich Schafmeister
11. September 2017

7. Was will Ihre Partei gegen die billige Ausbeutung kreativen Schaffens durch die Sender tun?

Am Beginn der Wertschöpfungskette stehen die Menschen und ihre Leistung, die als Urheberinnen und Urheber sowie Künstlerinnen und Künstler die kreativen Inhalte schaffen. Sie müssen an der Verwertung der Werke umfassend beteiligt sein. Mit der Reform des Urhebervertragsrechts konnten wichtige Verbesserungen für Urheber*innen erreicht werden. Gleichwohl bleibt eine strukturelle Unterlegenheit und es bedarf einer weiteren Stärkung ihrer individuellen und kollektiven Rechte. Wir wollen eine generelle Verbindlichkeit von gemeinsamen Vergütungsregeln und verbindliche Entscheidungen im Schlichtungsfalle. Das Verbandsklagerecht muss uneingeschränkt gewährleistet werden.

Wir stehen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch zu seiner Weiterentwicklung. So fordern wir die Abschaffung der 7-Tage-Regelung in den Mediatheken. Entsprechend der Protokollerklärung aller Länder zu § 6 des Rundfunkstaatsvertrages (Notiz zum 12. RFÄStV) bekräftigen wir die Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Bereich Film- und Fernsehproduktionen Unternehmen sowie Urhebern und Leistungsschutzberechtigten ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte gewähren soll. Die Länder forderten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf, dazu in ihren Selbstverpflichtungen nähere Aussagen zu treffen. Die SPD ist der Auffassung, dass diese „faire Aufteilung der Verwertungsrechte“ durch verbindliche gemeinsame Vergütungsregeln erfolgen muss. So kann am besten die sich stark veränderten Verwertungssituation durch die Betroffenen sachgerecht geregelt werden.

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