2. Was will Ihre Partei für die soziale Absicherung kurz befristet Beschäftigter tun?
DIE LINKE fordert seit Jahren, dass ein Anspruch auf ALG I bereits nach einem sechsmonatigen Arbeitsverhältnis besteht. Die Rahmenfrist für diese sechs Monate wollen wir auf drei Jahre verlängern. Damit wären viele Beschäftigte im Bereich Schauspiel von der Arbeitslosenversicherung erfasst. Insbesondere in den Bereichen Bühne und Synchron wären zwischen 65 und 80 Prozent erfasst. Bei den Beschäftigten im Bereich Film/Fernsehen sieht das leider immer noch anders aus, dort wären nur ca. 55 Prozent erfasst. (Quelle für beides: https://www.bffs.de/2017/07/04/zu-wenig-versicherungszeiten/)
In diesen Fällen, in denen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, soll die Mindestsicherung greifen, die 1.050 Euro monatlich betragen soll und sanktionslos und individuell gezahlt werden soll. Mit der Mindestsicherung in bedarfsdeckender Höhe wird gewährleistet, dass niemand von Armut und Ausgrenzung bedroht ist. Durch den Ausschluss von Sanktionen wird auch verhindert, dass Arbeit um jeden Preis aufgenommen werden muss.
(Siehe auch Antwort auf Frage 3 und 4)

Heinrich Schafmeister, 1957 im Ruhrgebiet geboren, wusste, was er nicht werden wollte: Jurist (wie sein Vater), Lehrer, Friseur, Schauspieler, Vereinsmitglied. Er liebte Mathe und Musik. Doch es kam anders: Die Musik führte ihn zum Schauspielberuf. So ging er ans Theater, vor die Kamera, vors Mikrofon und schließlich in den BFFS – von Anfang an im Vorstand als Schatzmeister und zuständig für Sozialpolitik wie für Tarifverhandlungen. Er würde eine Rolle als Friseur jetzt nicht mehr ausschließen.