BFFS-Panel in Hof

Simone Wagner
21. November 2017

Schauspiel-Engagements in Hochschulfilmen – zwischen Wertschätzung und Zoll

v.l.n.r: Gastgeberin und BFFS-Vorstand Simone Wagner, Festivalleiter Thorsten Schaumann und Moderatorin Tania Carlin bei der Begrüßung

Im Rahmen der Hofer Filmtage 2017 fand am 25. Oktober in uriger Atmosphäre das BFFS-Panel „Keine Gage, dafür leckeres Catering – Schauspiel-Engagements in Hochschul- und Debütfilmen“ statt. Dieses brisante Thema lockte nicht nur Schauspieler und Schauspielerinnen in die Fabrikhalle HOFTEX, auch Caster und Agenten hatten sich unter die Zuschauer gemischt. Nach den liebevollen Begrüßungsworten von Festivalleiter Thorsten Schaumann wurde die Diskussionsrunde eröffnet.

Auf dem Podium saßen Stephen Sikder (Schauspieler und Caster), Julia Bezzenberger (Justiziarin im Verband der Agenturen), Prof. Mathias Allary (Lehrgebiet Regie an der Hochschule Macromedia München), Christian Knie (Regiestudent an der HFF), Bernhard Störkmann (geschäftsführender Justiziar des BFFS) und meine Wenigkeit. Für den erkrankte Urs Spörri übernahm Tania Carlin die Moderation.

… Rückstellung … Mindestlohn … „Ehrenamt“ …

v.l.n.r: BFFS-Justitiar Bernhard F. Störkmann und VdA-Justitiarin Julia Bezzenberger

Früher war es üblich, mit professionellen Schauspielern und Schauspielerinnen, die in Hochschulfilmen mitwirkten, sogenannte „Rückstellungsverträge“ abzuschließen. Die Erstvergütung für die Kollegen und Kolleginnen wurde so lange zurückgestellt, bis die Filme so viel Gewinn wieder eingespielt hatten, um davon die rückgestellten Gagen zahlen zu können, was natürlich selten der Fall war. Aber immerhin: Dieses Prozedere wurde wenigstens der Tatsache gerecht, dass die Beschäftigung von Schauspielern und Schauspielerinnen auch in Hochschulfilmen eine zu vergütende Arbeit ist.

Aber im Jahr 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn eingeführt und diese 8,75 Euro pro Stunde dürfen nicht rückgestellt werden, sie müssen, unabhängig davon, ob sich ein Gewinn einstellt oder nicht, gezahlt werden. Damit haben die mehr oder weniger klammen Filmhochschulen natürlich ein Problem. Um das Mindestlohngesetz zu umgehen, sind viele von ihnen dazu übergegangen, Schauspieler und Schauspielerinnen als „Ehrenamtliche“ unter Vertrag zu nehmen. Ein illegaler und aus Sicht des BFFS unwürdiger Vorgang, der bei allem Verständnis für die schwierige Situation der Filmhochschulen so nicht geduldet werden kann.

v.l.n.r: Prof. Mathias Allary, Lehrgebiet Regie an der Hochschule Macromedia München und Regiestudent Christian Knie an der HFF

Gewiss, unsere Branche braucht gut ausgebildeten Nachwuchs und die neuen Impulse dieses Nachwuchses. Und ja, die Filmhochschulen stecken in einer Zwickmühle: Einerseits bekommen sie von der Politik ein Mindestlohngesetz auf’s Auge gedrückt, andererseits lässt die Politik sie im Stich, wenn sie eine entsprechend höhere finanzielle Ausstattung für die Hochschulfilme ihrer Studierenden brauchen.

Aber der Konflikt darf nicht am Gesetz vorbei einseitig zu Lasten unserer Schauspieler und Schauspielerinnen mit einem „Ehrenamt“-Trick gelöst werden. Ehrenamtsverträge fördern die ohnehin prekäre Beschäftigungssituation in der Filmbranche. Und das schlechte Beispiel macht Schule. Längst unterlaufen andere dubiose Produktionen mithilfe des „Ehrenamt“-Tricks das Mindestlohngesetz und berufen sich dabei wiederum auf die Filmhochschulen.

Ein Konflikt mit reichlich Sprengstoff bot genügend Gesprächsstoff für unser Panel in Hof. Unseren geladenen Diskussionsteilnehmern ist zu verdanken, dass trotz aller Schärfe des Themas die strittigen Standpunkte mit viel Charme gegenübergestellt wurden.

… Wertschätzung … Das ist ein Wort! …

Der Regiestudent Christian Knie erklärte, dass die Hochschulfilmbudgets zu gering und den Studenten an der HFF es von daher nicht möglich sei, ihren Schauspielern eine Gage, geschweige denn eine angemessene Vergütung zu zahlen. Dennoch sähe er sich in der Pflicht, den Schauspielern die nötige Wertschätzung entgegenzubringen: Respektvoller Umgang, reichlich zu essen und zu trinken am Set (nicht irgendwelche vertrockneten Käsesemmeln), soweit möglich Fahrtkostenerstattung, ein unverzügliches zur Verfügung stellen von Drehmaterial für die Showreels der Schauspieler. Und zu guter Letzt lag ihm am Herzen zu betonen, dass er durchaus wieder mit seinen Schauspielern in seinem weiteren Karriereweg als Regisseur zusammenarbeiten möchte. Das ist ein Wort! Diese Wertschätzung wäre schon mehr, als neun von zehn Schauspielern in der Realität gewohnt sind.

Laut Professor Allary wird an der Macromedia, obwohl diese von allen Hochschulen das wenigste Budget für die Filme ihrer Studenten bereitstellen kann, von den Schauspielern kein „Ehrenamt“ erwartet. Vielmehr würden die angehenden Regisseure angehalten, den Mindestlohn zu zahlen.

Schauspieler, Caster und BVC-Vorstand Stephen Sikder

Die Handhabe der Macromedia löste zumindest bei Caster und Schauspieler Steven Sikder Erleichterung aus. Er kenne die „Ehrenamts“-Verträge zu genüge. Solche Anfragen habe er als Caster dutzendfach auf dem Tisch liegen und lehne diese vehement ab. Es könne nicht sein, dass der Schauspieler als einziger von der Klippe gestoßen wird, während für andere Gewerke schon der ein oder andere Euro „locker gemacht werden kann“.

Julia Bezzenberger vom Verband der Agenturen und wir vom BFFS verwiesen auf unseren gemeinsamen Vorschlag, den wir den Filmhochschulen schon vor längerer Zeit zur Lösung ihres Mindestlohnproblems unterbreitet haben. Eine dreigliedrige Lösung, die im Gegensatz zum „Ehrenamt“-Trick legal wäre. Wir wiederholten auch unser Angebot, unsere guten Kontakte zur Politik zu nutzen, um die Budgetsituation der Filmhochschulen zu verbessern. Aber Voraussetzung dafür ist zumindest, dass die Filmhochschulen unser Anliegen ernst- und unser Gesprächsangebot annehmen.

… bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ist der Zoll zuständig …

Gegen Ende der Veranstaltung wurde das Publikum in die Diskussion einbezogen. Dabei berichtete BFFS-Vorstandskollege Heinrich Schafmeister von einem Treffen im April mit der damaligen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die quasi die Mutter des Mindestlohngesetzes ist. Sie machte klar und deutlich, dass diese Praxis der Filmhochschulen eine Umgehung des Mindestlohngesetztes darstellt und daher nicht im Sinne der Erfinderin des Gesetzes ist. Sie schlug vor, man solle zunächst im Gespräch versuchen, die Filmhochschulen von ihrem unrechten Handeln abzubringen. Schließlich könne auch sie deren komplizierte Lage verstehen. Aber wenn die Filmhochschulen keine Einsicht zeigten, dann wäre es Aufgabe der Hauptzollämter, die Abläufe bei den Filmhochschulen zu prüfen und für eine ordnungsgemäße Handhabung zu sorgen; denn bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ist der Zoll zuständig, gegen diesen Missbrauch vorzugehen.

Wir als BFFS bauen weiterhin auf das Gespräch – noch!