Erstes Nachdenken zur Überbetrieblichen Beschwerdestelle

Heinrich Schafmeister
8. Dezember 2017

„Leider kennen immer noch die allerwenigsten Arbeitnehmer und -geber diese gesetzliche Vorschrift“ leitete Ikram Belajouza von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in das Thema unseres Treffens ein. Denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet bereits seit dem Jahr 2006 jeden Betrieb – ob groß, mittel oder klein –, eine Beschwerdestelle bereitzustellen, an die sich u. a. Opfer sexueller Belästigungen oder Übergriffe wenden können. Und das AGG skizziert auch ziemlich genau das Prozedere und die Kompetenzen einer solchen Beschwerdestelle. Unsere Gäste, die wir für den 29. November in unsere BFFS-Geschäftsstelle geladen hatten, um über eine Überbetriebliche Beschwerdestelle nachzudenken, und wir müssen also das Rad nicht völlig neu erfinden.

Aber unsere Film- und Fernsehbranche ist geprägt vom permanenten Kommen und Gehen in unseren Betrieben. Die Filmfirmen sind meistens nicht nur sehr klein, sondern engagieren auch mit jedem Projekt ein anderes Team. Umgekehrt betrachtet, arbeiten wir Set-„Wanderarbeiter“ für ständig wechselnde Filmbetriebe an ständig wechselnden Orten und haben ständig wechselnde Kolleginnen und Kollegen. Wir sind überdies durchweg arbeitssuchend. Eine Phase – Stichwort Besetzungscouch –, die in besonderen Maße Gelegenheit für sexuelle Übergriffe bieten kann.

So gesehen, ist das gesetzliche Konzept, pro Betrieb eine Beschwerdestelle zu haben, nicht nur eine logistische Überforderung für die meisten unserer Filmfirmen, sondern auch für uns Filmschaffende keine griffige Lösung. Wollen wir den Anspruch des Gesetzgebers auf unsere Branche anwenden, sollte es eine zentrale Beschwerdestelle geben, die zwar mit den gleichen wie im Gesetz beschriebenen Kompetenzen ausgestattet wird, aber überbetrieblich angelegt und auch für den Bewerbungsmarkt zuständig ist. Hierzu muss ein Vorschlag einer branchenübergreifenden Vereinbarung erstellt werden, auf deren Basis die Gründung einer Überbetrieblichen Beschwerdestelle von möglichst vielen Branchenverbänden unterzeichnet werden sollte.

Eine weitere entscheidende Frage ist, wie eine solche Überbetriebliche Beschwerdestelle finanziert werden könnte. Hier haben sich die Teilnehmer der Runde – von den Organisationen: Deutsche Filmakademie, DIE FILMSCHAFFENDEN, VDA, VDSA, VDNA, BVC, Pro Quote Regie, ver.di, BFFS, IVS und Produzentenallianz – vorgenommen, ihre Beziehungen zur Politik spielen zu lassen.

Aber unsere Gäste wollen mit uns noch einen Schritt weiter gehen. Denn eine Überbetriebliche Beschwerdestelle kann ja erst zum Einsatz kommen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Darum kam aus unserem Kreis der Vorschlag, gemeinsam an einem Katalog von Handlungsempfehlungen zu arbeiten, der vorbeugenden Charakter haben soll. Womit sicher keine Eine-Armlänge-Abstand-halten-Ratschläge für potentielle Opfer gemeint sind. Vielmehr suchen wir Leitlinien, mit denen Arbeitgeber und andere Verantwortliche Arbeits- oder Bewerbungssituationen schaffen, die übergriffiges Verhalten von potentiellen Tätern von vornherein erschweren. Wir freuen uns, auch bei diesem Vorhaben auf die tatkräftige Unterstützung von Frau Belajouza bauen zu können.

Der BFFS bedankt sich ganz herzlich bei allen Gästen und ihren Organisationen für die inspirierende Diskussion.

Das nächste Treffen dieser Runde haben wir noch vor Weihnachten für den 19. Dezember angesetzt – diesmal in den Räumlichkeiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.