VDD-BVR-BFFS-Pressemeldung: Muster ohne Wert

Heinrich Schafmeister
17. Januar 2018

Urheberverbände sehen RTL-Vergütungsregel für Kameraleute kritisch

Die Mediengruppe RTL Deutschland hat mit dem BVK eine Gemeinsame Vergütungsregel (GVR) abgeschlossen, die für Kameraleute im Erfolgsfall eine Folgevergütung bieten soll. Der Bundesverband Regie (BVR), der Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) sowie der Bundesverband Schauspiel (BFFS) kritisieren, dass diese Folgevergütungsvereinbarung leider kaum Folgen haben wird. Weder wird es eine nennenswerte Anzahl von RTL-Produktionen geben, bei denen Kameraleute nach den Kriterien der GVR von einer weiteren Vergütung profitieren werden, noch werden BVR, VDD und BFFS bereit sein, mit RTL Vereinbarungen zu denselben Bedingungen abzuschließen.

Das Urheberrechtsgesetz verlangt, dass Urheber und ausübende Künstler am Erfolg ihrer Werke und Leistungen angemessen beteiligt werden. Dazu sollen zwischen Verwertern, wie zum Beispiel RTL, und Urhebern sowie ausübenden Künstlern, wie z.B. Regisseuren, Drehbuchautoren, Schauspielern und im Einzelfall eben auch Kameraleuten, gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) vereinbart werden.

In den von BVK und RTL nun abgeschlossenen GVR sind die „Beteiligungsreichweiten“ von RTL unrealistisch hoch angesetzt. Denn die RTL-Produktionen werden die verlangten Zuschauerzahlen von mindestens 5,50 Mio. (Sitcom), 7,46 Mio. (Serie) und 8,25 Mio. (Movie) in der Praxis kaum erreichen. Diese Beteiligungsreichweiten entsprechen auch nicht den bereits erreichten Branchenstandards. Im Vergleich zu den Vergütungsregeln, die BVR, VDD und BFFS mit Pro7Sat1 abgeschlossen haben, legen die GVR des BVK mit RTL die Latte bei SitComs um 80 %, bei 45 minütigen Serien um 45 % und bei den wenigen TV-Movies, die RTL herstellt, um ca. 30 % höher.

BVR, VDD und BFFS kommen zu dem Fazit, dass die RTL-GVR mit dem BVK dem Ziel des Urheberrechtsgesetzes, den Kameraleuten angemessene Folgevergütungen zu verschaffen, nicht gerecht werden, sondern dieses Ziel stattdessen weitgehend sogar ausschließen. Für sie kommen die Schwellenwerte in den RTL-GVR deshalb nicht in Frage. Dies sehen RTL und BVK ebenfalls so. Denn in einer Fußnote auf Seite 1 der Vergütungsregeln stellen sie zurecht klar, dass diese kein Präjudiz für andere Urheberverbände begründen.

BFFS-Vorstandsmitglied Heinrich Schafmeister bedauert: „Die Kameraleute wurden von RTL über den Tisch gezogen. Das haben sie wirklich nicht verdient.“

„Denn diese Gemeinsamen Vergütungsregeln“, ergänzt VDD-Vorstandsmitglied Uwe Petzold, „sind von jeder Branchenüblichkeit weit entfernt“.

Dr. Jürgen Kasten vom BVR bringt es auf den Punkt: „Diese RTL-Vereinbarung für das Kameragewerk ist ein Muster ohne Wert.“