Die Vollendung der Limburger Lösung wird gefeiert

Heinrich Schafmeister
2. Februar 2018

Am 27. September 2017 hatten sich die Vertreter von ARD, ZDF, Produzentenallianz, ver.di, Bundesverband Schauspiel und Pensionskasse Rundfunk im Beisein der Verantwortlichen von Fernsehfilmförderinstitutionen im letzten noch offen gebliebenen Punkt der sogenannten „Limburger Lösung“ verständigen können. Diese Einigung wurde als Ergänzung in den Vertrag zur Limburger Lösung aufgenommen, in den folgenden Monaten von den zuständigen Gremien innerhalb der Sender abgesegnet, und nach und nach von allen Vertragspartnern unterschrieben. Am 02. Februar waren schließlich die Gewerkschaften ver.di und unser Bundesverband Schauspiel an der Reihe. Die Neuregelungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Der Einführung der Limburger Lösung im Jahr 2016 stellte bisher den größten Erfolg unseres Bundesverband Schauspiel bei der Absicherung unserer Altersversorgung dar. In dem Vertrag hatten sich u.a. die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichtet, die Beiträge, die bei voll- und teilfinanzierten TV-Auftragsproduktionen an die Pensionskasse Rundfunk von Seiten der Produzenten abgeführt werden, ihnen auf Nachweis komplett zu erstatten. Mit dieser Klarstellung konnten die Befürchtungen der Produzenten zerstreut werden, eventuell auf den Kosten der Beitragszahlungen an die Pensionskasse Rundfunk sitzen zu bleiben, bzw. sie vom Herstellungsbudget begleichen zu müssen. Selbst Produzenten ohne Mitgliedschaft in der Pensionskasse Rundfunk können sich seitdem auf die Limburger Lösung berufen und auf die Erstattung der geleisteten Beiträge durch ARD bzw. ZDF verlassen. Mit anderen Worten: Die Limburger Lösung nimmt den von ARD oder ZDF beauftragten Produzenten jeden Grund, unsereins die Beitragszahlung an die Pensionskasse Rundfunk zu verweigern.

Das ist sehr wichtig für uns. Denn die Pensionskasse Rundfunk ist die betriebliche Altersvorsorge für „Freie“, also für Selbstständige oder kurz befristet Beschäftigte, die bei Sendungen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mitwirken. Besonders wir Schauspielerinnen und Schauspieler, die wir nicht direkt von den Sendern, sondern von Produktionsunternehmen als „Freie“ für die Herstellung von Filmen engagiert werden, erhalten im Alter aufgrund unserer zahlreichen Beschäftigungslücken nur eine ungenügende gesetzliche Rente. Für uns ist die Pensionskasse Rundfunk das eigentliche Standbein der Altersversorgung. Dieses Standbein erhielt durch die Limburger Lösung endlich einen festen Boden unter den Füßen.

Allerdings bot die 2016 in Limburger gefundene Lösung für bestimmte TV-Filme eben noch keine zufriedenstellende Lösung: Der Umgang mit den Beiträgen bei geförderten TV-Filmen konnte damals nicht abschließend geregelt werden, weil die Fernsehfilmförderinstitutionen bislang in den Prozess nicht einbezogen waren. Das wurde im vergangenen Jahr nachgeholt. Das bei dem September-Treffen gefundene Verfahren und die nun unterzeichnete Ergänzung der Limburger Lösung sorgen dafür, dass auch bei geförderten TV-Filmen die Beitragszahlung sowie ihre Erstattung geregelt sind und dabei die Beitragsparität zwischen der Freien- und der Arbeit- bzw. Auftraggeber-Seite gewahrt bleibt.

Damit ist die Limburger Lösung am Ziel! Ein Prozess, den unser Bundesverband Schauspiel in den letzten Jahren stark vorangetrieben hat und dessen Vollendung die Filmschaffenden und wir Schauspielerinnen und Schauspieler wirklich feiern dürfen.