GVL wieder da

Hans-Werner Meyer
12. April 2018

Keine Frage, die GVL hat geschwächelt. Gefühlte 8 Jahre lang. Aber jetzt ist sie wieder da. Und es ist, als hätte es das Jahr 2010 nie gegeben, in dem plötzlich und aus heiterem Himmel unser schönes, jährliches Weihnachtsgeld von der GVL pulverisiert wurde.

Soweit die gefühlte Wahrheit. Fakt ist: Im Jahr 2010 war die GVL gezwungen, das Verteilungssystem umzustellen, um im europäischen Kontext existieren zu dürfen. Bis dahin bekamen wir eine Ausschüttung, die aufgrund der jährlichen Einnahmen berechnet wurde, also aufgrund der Arbeit, die wir in dem Jahr geleistet hatten. Das war bequem, bekannt und etabliert.

Aber es war von der Methode her falsch. Denn die Einnahmen der GVL basieren auf der sogenannten Zweitverwertung, kommen also von Herstellern von Videorekordern, Rechnern, DVD-Rohlingen, etc., also all jenen, die daran verdienen, dass unsere Filme aufgenommen und zum zweiten mal angesehen werden. Deshalb müsste der Anteil dessen, was die Leistungsschutzberechtigten (also wir) bekommen, nach der Wahrscheinlichkeit berechnet werden, wie hoch ihr Anteil an den mit diesen Geräten aufgenommenen Filmen ist, also aufgrund der Filme, die in dem Verteilungsjahr gelaufen sind, nicht jenen, die produziert wurden.

Da alle anderen europäischen Verwertungsgesellschaften es auch schon immer so handhaben, musste die GVL umstellen. Wir, der BFFS, halfen dabei, eine Methode zu entwickeln, die den Anteil aufgrund der geleistete Drehtage festlegt, ein Indikator für die Präsenz der einzelnen Leistungsschutzberechtigten. Das hatte den Vorteil, dass nicht, wie etwa in Spanien, Heere von bezahlten Mitarbeitern die Präsenz-Zeiten stoppen müssen, wodurch der letztlich ausgeschüttete Anteil sich naturgemäß um die dadurch entstehenden Kosten reduziert oder, wie in Frankreich, aufgrund der Nennung im Vor- oder Abspann Ungerechtigkeiten aufgrund unterschiedlicher Behandlung von Haupt- und Nebenrollen entstehen oder auch aufgrund einer Nichtnennung.

Aber es machte natürlich eine gigantische Umstellung und die Mitarbeit der Leistungsschutzberechtigten erforderlich, die auf einer intuitiv leider schwer verständlichen Website (Artsis) die Anzahl der Drehtage in allen Filmen einzutragen, die jemals irgendwo gelaufen sind oder bereits produziert sind und noch laufen werden.

Hinzu kamen Hunderte von Gerichtsverfahren, die die GVL zu führen gezwungen war und ist, weil aufgrund einer nahezu zeitgleichen Gesetzesänderung der Anteil, den die Elektroindustrie zu zahlen hat, frei verhandelbar wurde (vorher war er gesetzliche festgelegt), wodurch viele Firmen ihre Zahlung schlichtweg einstellten, solange die Verhandlungen nicht beendet waren (was bekanntlich Jahre in Anspruch nehmen kann).

Die Kinderkrankheiten dieser Umstellung, die Umstellung selbst, die Tatsache, dass eine Schlussverteilung erst nach einer fünfjährigen Frist geleistet werden kann, in der die Leistungsschutzberechtigten noch ihre Ansprüche geltend machen können (falls sie es noch nicht getan haben) und die durch die Gesetzesänderung verursachten ausbleibenden Zahlungen führten dazu, dass kurz vor Weihnachten plötzlich nicht mehr eine vierstellige Summe sondern häufig nur noch eine niedrige zweistellige überwiesen wurde. Aus einem ruhig fließenden Geldstrom wurde eine vor sich hindümpelnde Jauchegrube.

Wir waren empört. Wir waren geschockt. Wir waren wütend. Wir wurden vertröstet auf die Zeit nach den Kinderkrankheiten, die Zeit nach den Prozessen, nach den Fristen. Wir verloren den Glauben, dass diese Zeit jemals kommen würde.

Nun denn: Sie ist gekommen. Wer seine Auszahlungen noch nicht bekommen hat, wird sie bald bekommen (siehe den Artikel unseres GVL-Beiratsmitgliedes und Vorstandsmitglieds des IVS Till Völger vom 7. Februar 2018. Und die Höhe kommt einem auch plötzlich wieder bekannt vor.

Die GVL ist wieder da. Hello again!