Engagierte Mitglieder spüren, wann der BFFS sie braucht

Heinrich Schafmeister
8. Mai 2018

Außerordentliche Mitgliederversammlung verabschiedet neue Satzung

Die Mitgliederversammlung am Samstag, den 05. Mai in Frankfurt, war nicht nur die erste außerordentliche, sondern nach Gründung im Jahr 2006 und nach Erlangen des Gewerkschaftsstatus im Jahr 2009 zweifellos die außerordentlich wichtigste in der zwölfjährigen Geschichte des Bundesverband Schauspiel (BFFS). Unsere Mitglieder hatten über eine Reform zu entscheiden, die unsere Gewerkschaft braucht, um zwei künftige Herausforderungen meistern zu können.

Die unmittelbare Herausforderung ist die Verschmelzung unseres BFFS mit dem InteressenVerband Synchronschauspieler (IVS), dem einzig maßgeblichen Schauspielverband neben unserem.

Zum anderen muss unser BFFS vorsorgen. Durch die Verschmelzung mit dem IVS wird er auf weit über 3.300 Mitglieder anwachsen. Diese Kolleginnen und Kollegen erwarten zu Recht, ohne großen Aufwand über die Geschicke ihres BFFS abstimmen zu können – unabhängig davon, wo sie wohnen oder wo sie wegen ihrer Arbeit verbleiben müssen. Und sie erwarten zu Recht, dass ihre Schauspielgewerkschaft kompetent, zuverlässig und stark aufgestellt in die Zukunft geführt wird.

Über die anstehende Reform wurde bereits bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 8. April in Berlin lebhaft diskutiert und abgestimmt. Am Ende plädierten alle ohne Gegenstimme und ohne Enthaltungen dafür, die vorgestellte Reform in unsere Satzung einzuarbeiten. Eine Arbeit, die anschließend natürlich im Wesentlichen von unserem Justitiar geschultert wurde. Begleitet wurde er dabei von einer eigens dafür zusammengestellten Arbeitsgruppe. Sie hatte vor allem die Aufgabe zu überprüfen, ob die neuen Satzungsformulierungen auch unmissverständlich mit dem übereinstimmen, was von der Mitgliederversammlung im April befürwortet wurde. Dank dieser bedachten Vorgehensweise gab es bei der jetzigen Mitgliederversammlung in Frankfurt nur noch wenige Verständnisfragen von Seiten der Mitglieder.

Sie zeigten sich gut informiert und verabschiedeten konzentriert einen Paragraphen nach dem anderen. Das Votum der Mitgliederversammlung fiel in jedem Punkt einstimmig für die Reform aus. Und erfreulicherweise war die Anzahl der Stimmen jetzt in Frankfurt deutlich höher als sonst, auch wenn die meisten unserer Kolleginnen und Kollegen, vor allem die am Theater, aus finanziellen bzw. zeitlichen Gründen nach wie vor gehandikapt sind, an unseren Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Es kommt offensichtlich nicht darauf an, wo die meisten von uns wohnen, sondern wieviel Mitglieder spüren, wann der BFFS sie braucht. Dann kommen sie zahlreicher aus allen Regionen oder schicken ihre Vollmachten, um an der Willensbildung teilzunehmen.

Die neue Satzung umfasst die folgenden stichwortartig zusammengefassten Neuerungen:

Mitglieder / Mitgliederversammlungen

  • die ordentliche Mitgliedschaft wird in die drei Schwerpunktfelder „Bühne“, „Film/Fernsehen“ und „Sprache/Synchron“ gegliedert;
  • Mitgliederversammlung sollen neben Berlin auch in Hamburg, Köln, Frankfurt, Leipzig, München und Stuttgart stattfinden;
  • neben Präsenz- kann es zusätzlich auch virtuelle Mitgliederversammlungen geben;
  • bei Mitgliederversammlungen können auf Mitglieder nicht nur zwei, sondern unbegrenzt viele Vollmachten übertragen werden;
  • die Mitgliederversammlung hat bei Satzungsänderungen mehr Zuständigkeit als zuvor;
  • bereits 10% statt bislang 25% der Mitglieder können eine außerordentliche Mitgliederversammlung herbeiführen;
  • beitragssäumige Mitglieder können, aber müssen nicht ausgeschlossen werden;
  • die Mitglieder ermächtigen den BFFS zur Durchsetzung seiner Ziele, ihre Auskunfts- und Vertragsanpassungsansprüche sowie solche zur Wahrung der Künstlerpersönlichkeitsrechte geltend zu machen.

Abstimmungen / Wahlen

  • Wahl- und Abstimmungsverfahren sowie deren Auswertung sind nun detailliert geregelt;
  • die Stimmgewichte der drei Schwerpunktfelder sind ausbalanciert durch die Prozentsummen-Auswertung der Stimmen;
  • über Satzungsänderungen und Vorstandskandidaturteams wird von allen Mitgliedern online bzw. per Briefwahl abgestimmt, wenn zuvor dazu eine Mitgliederversammlung stattgefunden hat;
  • daneben kann der Vorstand alle Mitglieder online bzw. per Briefwahl (Mitglieder-Direkt-Beschluss) über wichtige Fragen abstimmen lassen;
  • eine gewählte Wahlleitung leitet die Vorstandswahlen entsprechend einer Wahlordnung.

Vorstand

  • Vorstandsmitglieder werden nicht mehr einzeln, sondern als ganzes Team gewählt;
  • die Anzahl der Vorstandsmitglieder ist auf sieben fixiert;
  • jedes Vorstandsmitglied muss ein bestimmtes der sieben Ämter bekleiden;
  • im Vorstand muss eine Geschlechterbalance von drei zu vier herrschen;
  • drei Personen im Vorstand repräsentieren die drei Schwerpunktfelder;
  • von der Übernahme eines Vorstandsamtes ist ausgeschlossen, wer sich durch andere Posten/Ämter/Mitgliedschaften der Gefahr der Interessenkollision aussetzen würde;
  • die repräsentierenden Personen im Vorstand haben zu Fragen ihres Schwerpunktfeldes drei Stimmen statt eine;
  • die Zahl der Nachrücker in den Vorstand ist nun auf maximal drei begrenzt.

Wie sieht das weitere Vorgehen aus?

Auch im restlichen Jahr müssen BFFS und IVS noch ein sportliches Programm absolvieren. Nach Inkrafttreten der neuen Satzung werden die beiden Vorstände einen Verschmelzungsvertrag vereinbaren, über den sowohl eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung des IVS (voraussichtlich Ende Juni) als auch eine des BFFS (voraussichtliche Anfang Juli) gesondert und unter notarieller Aufsicht abstimmen werden. Erst wenn das Vereinsregister die IVS-BFFS-Verschmelzung vollzogen hat, kann die Wahl eines neuen Vorstandteams eingeleitet werden. Die Wahlleitung wird wahrscheinlich im 4. Quartal des Jahres eine dritte Mitgliederversammlung ansetzen, auf der die Vorstandskandidaturteams sich, ihre Ämterbelegung, ihre geplante Aufgabenverteilung und ihr politisches Programm vorstellen können.

Dann sind alle Mitglieder gefragt – und online auch viel zahlreicher als zuvor in der Lage –, den neuen Vorstand zu wählen.