Unsere große Rolle vorwärts

Heinrich Schafmeister
10. Juni 2018

Umfangreiche tarifliche Einigung!

Die beiden Gewerkschaften ver.di und der Bundesverband Schauspiel (BFFS) konnten nach vier Verhandlungsrunden mit der Produzentenallianz wesentliche und umfangreiche tarifliche Verbesserungen bei Dreharbeiten durchsetzen. Wie in solchen Fällen üblich stehen diese tariflichen Vereinbarungen vom 29.05.2018 noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung. Das heißt, erst wenn die internen Gremien der Tarifparteien die Verhandlungsergebnisse abgesegnet oder umgekehrt ihnen bis zum 29.06.2018 nicht widersprochen haben, ist der Tarifabschluss perfekt. Dann werden davon alle auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende profitieren – also auch wir Schauspielerinnen und Schauspieler. Verglichen mit den tariflichen Fortschritten der letzten Jahre ist dieser eine wirklich große Rolle vorwärts!

„12 statt 13“!

Der größte Durchbruch ist bei der tariflichen Tages-Höchstarbeitszeit gelungen. Für alle Film- und Fernsehschaffende wird die maximale tägliche Höchstarbeitszeit von bisher 13 auf 12 Stunden gesenkt. Damit ist die gewerkschaftliche Hauptforderung „12 statt 13“ nach jahrelangen Bemühungen endlich in Erfüllung gegangen.

Außerdem wird die für uns Schauspielerinnen und Schauspieler ärgerliche Regelung gestrichen, dass bis zu einer Stunde Masken- bzw. Garderobenzeit nicht zur Arbeitszeit gehören würde. Zwar hatten schon zuvor Arbeitsgerichte die Zeit zum weisungsgemäßen Herrichten für die Arbeit eindeutig als Arbeitszeit angesehen und dem widersprechende Tarifregelungen für nichtig erklärt. Aber die Streichung dieser nichtigen Regelung im Manteltarifvertrag beseitigt nun endgültig alle Missverständnisse.

Rosinen-Pickerei verboten!

Apropos „nichtig“: Die tarifliche Tages-Höchstarbeitszeit von 12 Stunden dürfen nur tarifgebundene Produktionsfirmen bzw. solche in Anspruch nehmen, die ihren Arbeitsverträgen das vollständige Tarifwerk zugrunde legen. Für alle anderen Firmen gelten die niedrigeren gesetzlichen Tages-Höchstarbeitszeiten, die nur acht – in Ausnahmefällen zehn Arbeitsstunden zulassen. Aber ausgerechnet solche Firmen, die sich an Tarifverträge nicht binden wollen, verstoßen auffallend oft gegen die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen. Ja, nicht wenige von ihnen lassen sogar über 14 bis 16 Stunden am Tag arbeiten, was selbst den tarifgebundenen Firmen nicht gestattet ist. Manche von diesen schwarzen Schafen unterlaufen die tariflichen Gagenregelungen mit der Begründung, sie sein nicht tarifgebunden. Aber gleichzeitig berufen sie sich in den Arbeitsverträgen auf den tariflichen Passus, der eine großzügigere Tages-Höchstarbeitszeit gestattet (bisher 13, jetzt 12 Stunden).

Diese „Rosinen-Pickerei“-Praxis war und ist eindeutig illegal! ver.di, BFFS und Produzentenallianz wollen diesem verbotenen „Trittbrett“-Treiben ein Ende bereiten. In den tariflichen Arbeitszeitregelungen wird noch einmal ausdrücklich klargestellt, dass diese nur in Anspruch genommen werden können, wenn gleichzeitig auch alle tariflichen Gagenregelungen eingehalten werden.

Einstiegsgage + 10%!

Die im Jahr 2014 für den Einstieg in den Schauspielberuf eingeführte tarifliche Einstiegsgage in Höhe von zuletzt 775 Euro je Drehtag wird ab 01.09.2018 auf 810 Euro, ab 01.07.2019 auf 830 Euro und ab 01.04.2020 auf 850 Euro angehoben. Das ist insgesamt eine Erhöhung von knapp 10% (exakt 9,68%) und entspricht der Forderung unseres BFFS. Wie schon zuvor ist die Einstiegsgage um 25 Euro geringer, wenn der jeweilige Schauspielvertrag Wiederholungsgagen vorsieht.

Zur Erinnerung: Die Einstiegsgage ist eine Gagenuntergrenze für diejenigen von uns, die gerade ihre Schauspielausbildung absolviert haben und frisch in den Schauspielberuf einsteigen. Berufserfahrenere bzw. namhaftere Kolleginnen und Kollegen sollten bei ihren individuellen Vertragsverhandlungen entsprechend höhere Drehtagsvergütungen bekommen. Indirekt wird also mit der Erhöhung der Einstiegsgage auch dem allgemeinen Schauspielgagenverfall entgegengewirkt.

Tariflicher Grundstein zur Geschlechtergerechtigkeit!

Machen wir uns nichts vor: Die Benachteiligung von Schauspielerinnen bei der Bezahlung wird nicht von heute auf Morgen verschwinden. Wir werden vor allem bei den Entscheidungsträgern in der Theater, Film- Fernseh- und Synchronlandschaft noch kräftig für ein Umdenken kämpfen müssen. Aber zumindest für unseren Schauspieltarifvertrag haben ver.di und BFFS (übrigens ohne Gegenwehr der Produzentenallianz) einen ersten Grundstein gelegt. In die Vergütungspräambel wird nun ausdrücklich ein Passus hinzugefügt. Danach soll bei den individuellen Verhandlungen darauf geachtet werden, dass bei gleichwertigen Rollen nicht aufgrund des Geschlechts schlechtere Gagen bezahlt werden.

Nun wird sich unser BFFS an die Verantwortlichen der Sender wenden und auch auf ihre Unterstützung bauen, damit der Grundsatz der gleichwertigen Grundvergütung beider Geschlechter auch mit Leben gefüllt wird.

Gagenzuwächse auch für unsere Team- sowie Kleindarstellerkolleginnen und -kollegen!

Ebenfalls zu den Stichtagen 01.09.2018, 01.07.2019 und 01.04.2020 werden auch die Wochen- bzw. Tagesgagen der Teammitglieder sowie der Kleindarstellerinnen und -darsteller erhöht.

Außerdem werden in die Team-Gagentabelle neue Berufs- bzw. Tätigkeitsgruppen aufgenommen. Dazu zählen Regie-Assistenz, Set-Aufnahmeleitung-Assistenz, Oberbeleuchtung, Lichttechnik, Lichtassistenz (mit Produktionserfahrung), 1. Kamerabühne, Kamerabühnen-Assistenz, Requisiten-Assistenz, 2. Ton-Assistenz, Sounddesign (soweit beim Produktionsunternehmen angestellt).

Neuer Tarifvertrag für Debüt- und Hochschulabschlussfilme!

Schon bei Einführung des Schauspieltarifvertrags Ende 2013 haben sich die Tarifpartner vorgenommen, sich Gedanken über die Grauzone zu machen, in der an geltenden Tarifverträgen vorbei Hochschulabschlussfilme bzw. sogenannte Debütfilme entstehen. Das Thema hat an Brisanz gewonnen, seitdem viele Filmhochschulen, um das Mindestlohngesetz zu umgehen, Schauspielerinnen und Schauspieler, aber auch Teammitglieder, illegal als Ehrenamtliche beschäftigen – teilweise für Filme, die letztendlich auch von ausgewachsenen Sendern verwerten werden.

Umso erfreulicher war das Interesse der Produzentenallianz, nun zumindest einen Teil dieser Grauzone tariflichen Regeln zu unterziehen. Im Blick sind Langfilme, die inklusive Produzenten-Honorar/-Gewinn und Handlungsunkosten (HU) weniger als 1,2 Millionen Euro kosten und mit denen angehende Regisseurinnen und Regisseure entweder ihren Abschluss an einer Hochschule absolvieren oder, wenn sie diesen bereits mit einem Kurzfilm absolviert haben, ihr erstes Debüt geben. Für diese Erstlingslangfilme wird ein zusätzlicher Tarifvertrag geschlossen, der je nach Budgetsumme gestufte niedrigere Tarifgagen-Sätze vorsieht. Die grundsätzlichen Regelungen des Manteltarifvertrags bleiben unberührt. Dieser neue Tarifvertrag ist ein Pilotprojekt, gilt nur bis Ende 2020 und soll in den letzten drei Monaten seiner Laufzeit evaluiert werden. Geprüft wird, ob vom Gagenverzicht alle am Projekt Beteiligten gleichermaßen betroffen sind. Es gilt unbedingt zu vermeiden, dass nur einzelne Gewerke z. B. nur die Schauspielerinnen und Schauspieler „Sonderopfer“ erbringen. Das gemeinsame Ziel der Tarifpartner ist es, dass Hochschul-Abschluss- bzw. Debütfilme künftig mehr von tarifgebundenen Produktionsunternehmen und damit unter besseren Bedingungen als bisher hergestellt werden.

Limburger Lösung wird bekräftigt!

Die Finalisierung der sogenannten „Limburger Lösung“ im letzten Jahr, also der zwischen ver.di, BFFS, ARD, ZDF, Produzentenallianz und Pensionskasse Rundfunk geschlossenen Vertrag, der die Beitragszahlungen der Produktionsfirmen an die Pensionskasse Rundfunk und die Erstattung dieser Zahlungen durch die Sender regelt, ist die größte soziale Errungenschaft seit Jahren. Durch diesen Vertrag ist unsere betriebliche Altersversorgung gesichert worden, die das eigentliche soziale Standbein für uns im Alter darstellt. Auf diese Limburger Lösung wird nun auch im Manteltarifvertrag Bezug genommen. Dieses Bekenntnis der Tarifparteien bekräftigt die Limburger Lösung.

Manteltarifvertrag wird redaktionell überarbeitet!

Viele Formulierungen des Manteltarifvertrags sind schon älter bzw. öfter verändert worden. Darunter hat die Verständlichkeit gelitten. Darum haben die Tarifpartner beschlossen, die Zeit nach Abschluss des Manteltarifvertrags bis Ende Juli 2020 zu nutzen und ihn redaktionell zu überarbeiten. Wenn dann die Inhalte des Manteltarifvertrags neu verhandelt werden, können die Formulierungsergebnisse mit einfließen.

Einheitliche Laufzeiten!

Die Laufzeiten des Mantel-, Gagen-, Kleindarsteller und Schauspieltarifvertrags sind nun so synchronisiert, dass ihre Laufzeiten alle rückwirkend am 01.01.2018 starten und zusammen mit dem neuen Tarifvertrag für Debüt- und Hochschulabschlussfilme am 31.12.2020 enden. Die längere Laufzeit verschafft den Produktionsfirmen Planungssicherheit und ver.di sowie BFFS Freiräume, verstärkt auch andere gewerkschaftliche Ziele in Angriff zu nehmen.

Mächtige Bündnisse, starker BFFS!

Vor acht Jahren ist der BFFS über die Rolle eines bloßen Berufsverbandes hinausgewachsen. Seitdem mischt er als Schauspielgewerkschaft immer kräftiger im Tarifgeschehen mit. Er pflegt eine enge, verlässliche und vertrauensvolle gewerkschaftliche Zusammenarbeit mit ver.di. So sind inzwischen drei völlig neue Tarifwerke entstanden: der Kinoerlösbeteiligungs-, der Schauspieltarifvertrag und jetzt der Tarifvertrag für Hochschul-Abschluss- und Debütfilme. Der BFFS hat bereits eine Mitgliedsstärke von über 3.000 Schauspielerinnen und Schauspielern. Er ist gerade dabei, sich mit dem anderen maßgeblichen Schauspielverband, dem InteressenVerband Synchronschauspieler (IVS), zu verschmelzen. Das bedeutet noch mehr Mitglieder, noch mehr Kompetenz. So sieht der BFFS seine Rolle: Seine eigene Organisationsstärke vergrößern und mit anderen mächtigen Partnern auf der Arbeitnehmerseite zusammenarbeiten. Dies ist das Erfolgsrezept unseres gewerkschaftlichen Engagements auch für die jetzt gelungene, große Rolle vorwärts für die Arbeitsbedingungen aller Film- und Fernsehschaffenden.